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Verfahren um von Lärmschutzwand auf Autobahn 3 erschlagene Autofahrerin eingestellt
Gut vier Jahre nach einem tödlichen Unfall durch eine auf der Autobahn 3 umgestürzte Lärmschutzwand hat das Landgericht Köln den Strafprozess in der Sache gegen Zahlung von Geldauflagen vorläufig eingestellt. Sowohl die Staatsanwaltschaft Köln als auch die Angeklagten erteilten die hierfür erforderliche Zustimmung, wie das Gericht am Montag mitteilte. Sobald die verbliebenen zwei Angeklagten das Geld bezahlen, ist die Einstellung endgültig.
Demnach regte die Staatsanwaltschaft am Montag die Einstellung nach der weitgehend abgeschlossenen Beweisaufnahme an. Der angeklagte Oberbauleiter soll insgesamt 90.000 Euro zahlen, der angeklagte Mitarbeiter des Landesbetriebs Straßenbau 60.000 Euro. Die Mutter und die Schwester der bei dem Unfall gestorbenen Autofahrerin befürworteten als Nebenklägerinnen den Vorschlag der Anklage.
Das Landgericht habe zuvor bei einer Zusammenfassung der Beweisaufnahme ausgeführt, dass nicht nachweisbar sein könnte, dass die Angeklagten positive Kenntnis von der fehlenden Tragfähigkeit der Betonwandhalterungen gehabt hätten. Der ursprünglich gegen den Oberbauleiter erhobene Anklagevorwurf eines vorsätzlichen Tötungsdelikts durch Unterlassen habe sich nicht bestätigt.
Das tonnenschwere Betonteil war im November 2020 auf ein vorbeifahrendes Auto gestürzt, dessen Fahrerin starb. Ursache war eine fehlerhafte Befestigung des Betonelements.
F.Pedersen--AMWN