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Karlsruhe: Länder dürfen Profifußball höhere Polizeikosten in Rechnung stellen
Bundesländer dürfen der Deutschen Fußballliga (DFL) die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen in Rechnung stellen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Dienstag gegen die DFL und wies ihre Verfassungsbeschwerde gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen ab. Das Urteil dürfte Signalwirkung haben, denn auch andere Bundesländer denken darüber nach, den Profifußball zur Kasse zu bitten. (Az. 1 BvR 548/22)
Es geht um Spiele, bei denen besonders heftige Fankrawalle in der Stadt erwartet werden. Bremen entschied 2014, für die höheren Kosten bei solchen Polizeieinsätzen von den Veranstaltern eine Gebühr zu fordern. Die erste Rechnung wurde 2015 gestellt. Die DFL zog dagegen vor Gericht, hatte aber schon vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig keinen Erfolg. Nun scheiterte auch die letzte Möglichkeit, die Verfassungsbeschwerde.
Die Bremer Regelung sei mit dem Grundgesetz vereinbar, erklärte das Verfassungsgericht. "Die Verfassung kennt keinen allgemeinen Grundsatz, nach dem die polizeiliche Gefahrenvorsorge durchgängig kostenfrei zur Verfügung gestellt und ausschließlich aus dem Steueraufkommen finanziert werden müsste", sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth.
In Bremen sollten die Mehrkosten auf die Veranstalter abgewälzt werden, führte das Gericht aus - also auf diejenigen, die dafür verantwortlich seien. So sollten nicht nur Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, sondern auch die wirtschaftlichen Nutznießer der Fußballspiele die Kosten schultern. Das sei ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel.
Schon kurz nach Beginn der Urteilsverkündung gab es erste Reaktionen aus den Bundesländern. Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärte, das Urteil eröffne die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung. Es spreche aber keine Verpflichtung dafür aus. "Ich strebe ein bundesweit einheitliches Vorgehen an", kündigte er an.
Für Niedersachsen erklärte Landesinnenministerin Daniela Behrens (SPD), die weiteren Schritte "sorgsam abwägen" zu wollen. Ihr vorrangiges Ziel bleibe, "dass die Vereine die Gewalt in ihren Stadien in den Griff bekommen und es gar nicht erst zu Polizeieinsätzen kommen muss".
Die Deutsche Polizeigewerkschaft begrüßte das Urteil. "Es kann nicht sein, dass jeder Bürger für kleinste Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung mit teilweise drastischen Gebühren zur Kasse gebeten" werde, "aber die milliardenschwere DFL die Arbeit zigtausender Polizeikräfte geschenkt bekommt", erklärte ihr stellvertretender Vorsitzender Heiko Teggatz.
Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) zeigte sich zufrieden. Das Urteil habe eine weitreichende Bedeutung, sagte der GdP-Vorsitzende Jochen Kopelke voraus. "Es betrifft nicht mehr nur die Polizeieinsätze bei Fußballspielen, sondern alle kommerziellen Großveranstaltungen mit Konfliktpotenzial."
Ch.Kahalev--AMWN