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Haftstrafe für Busfahrer wegen Vergewaltigung von Behinderter in München
Nach der Vergewaltigung einer Behinderten in seinem Fahrzeug hat das Landgericht München I einen 74-jährigen Busfahrer zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Wie ein Sprecher am Montag mitteilte, sah es die zuständige Kammer als erwiesen an, dass der Mann im Oktober 2023 eine Fahrt mit der Frau unterbrochen und sich in seinem Transporter an ihr vergangen hatte. Die Tat beging er demnach in der Nähe eines Spielplatzes.
Dem Urteil zufolge verhängte er dazu die Scheiben des Wagens mit Kleidungsstücken und einer Decke. Einer Nachbarin kam demnach die Parksituation des Transporters merkwürdig vor, weshalb sie die Polizei rief. Beamte ertappten den Mann auf frischer Tat mit heruntergelassener Hose.
Das Urteil erging wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses. Das Gericht stützte sich auf ein Geständnis des Angeklagten, das durch DNA-Spuren und die Aussagen der Polizeibeamten vor Ort bestätigt wurde. Der Mann habe gewaltsam eine schutzlose Lage der Frau ausgenutzt, hieß es.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte die Kammer, dass er sich geständig gezeigt hatte. Andererseits habe es sich bei der Tat nicht um eine spontane Tat gehandelt. Der Angeklagte sei vielmehr planmäßig vorgegangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Anklage und Verteidigung können Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
F.Bennett--AMWN