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Kommerzielle Sportangebote in öffentlichen Berliner Parks sind erlaubnispflichtig
Kommerzielle Sportangebote in öffentlichen Berliner Grünanlagen sind grundsätzlich erlaubnispflichtig. Das Verwaltungsgericht in der Hauptstadt teilte am Dienstag mit, die Klage einer Anbieterin von kostenpflichtigen Freiluftfitnesstrainings abgewiesen zu haben. Das entsprechende Urteil fiel demnach bereits Ende April.
Die Klägerin bietet unter anderem in Berlin kostenpflichtige Fitnesstrainings mit bis zu 20 Teilnehmern an. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg untersagte ihr wiederholt derartige Trainings in einem Park in der Innenstadt und verwies sie der öffentlichen Grünanlage. Daraufhin beantragte die Trainingsanbieterin zunächst eine Genehmigung, blieb damit aber erfolglos.
Im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht ging es ihr den Angaben zufolge dann nur noch um die Feststellung, dass sie für Veranstaltungen der genannten Art keine Erlaubnis brauche. Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Nach dem Grünanlagengesetz sei für Freiluftgruppenfitnesstrainings in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen eine Genehmigung notwendig, begründete die Kammer ihre Entscheidung.
Zwar gestatte das Gesetz erlaubnisfrei auf besonders ausgewiesenen Flächen eine Reihe von Veranstaltungen und Tätigkeiten, etwa Kunst- oder Kulturveranstaltungen. Voraussetzung hierfür sei aber stets, dass es sich nicht um kommerzielle Veranstaltungen handle.
Aufgrund des Allgemeingebrauchs laste auf öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ein hoher Nutzungsdruck. Die Inanspruchnahme dieser knappen Ressource durch kommerzielle Veranstaltungen bedürfe deshalb der behördlichen Steuerung, hieß es weiter. Nur so könnten konkurrierende Nutzungsinteressen in Ausgleich gebracht werden.
T.Ward--AMWN