-
Kasachstans Präsident preist bei Besuch in Berlin "exzellente" Beziehungen zu Putin
-
Erste Regierungschefin Marokkos: König ernennt Fatima Ezzahra El Mansouri
-
Proteste gegen Sparpläne und Missstände an Schulen erschüttern Frankreich
-
Offiziell: Manchester City im Finanzskandal schuldig
-
AfD muss Bundesgeschäftsstelle räumen - noch keine neuen Räume
-
Britischer Premier Burnham: "Der Brexit hat mehr geschadet als genutzt"
-
Merz: Russland "nicht an ernsthaften" Ukraine-Gesprächen interessiert
-
Ceferin attackiert Infantino: "Fußball braucht keine Kaiser"
-
Bericht: Berliner Linken-Spitzenkandidatin Eralp war Mitglied von Roter Hilfe
-
Französische Gewerkschaften: Mehr als 300.000 Menschen demonstrieren für höhere Löhne
-
U21: Tresoldi Kapitän auf Malta und gegen Georgien
-
Sachsen-Anhalt: AfD-Chef Siegmund will im Dezember Ministerpräsident werden
-
Pistorius will 16 neue Airbus-Transportmaschinen vom Typ A400M kaufen
-
Müller verlängert bei den Whitecaps
-
Siegmund will sich im Dezember zu Sachsen-Anhalts Ministerpräsident wählen lassen
-
Gericht: Polizei in Aachen darf Klimaaktivist erkennungsdienstlich behandeln
-
Merz: Klimaschutz und Nachhaltigkeit als Wachstumschance sehen
-
Proteste an französischen Schulen weiten sich aus - Lehrer streiken
-
Autos trotz Embargo nach Russland verkauft: Ermittlungen gegen Unternehmer
-
Ölmagnat Dangote: Afrika wird bis 2030 bei Treibstoffen weitgehend autark sein
-
Nach Protesten: Spanische Regierung beschließt Maßnahmenpaket für Mieter
-
Korridorsanierung Hannover-Berlin: Bahn verspricht "Investition, die sich auszahlt"
-
Sachsen: Anklage gegen vier mutmaßliche IS-Mitglieder erhoben
-
Leiche aus See in Berlin geborgen - Hinweise auf Verbrechen
-
Mögliche Anschlagspläne in Großbritannien: Offenbar kein Sprengstoff gefunden
-
Feuerwehr rettet Schwan aus sechs Meter tiefer Kanalschleuse in Nordrhein-Westfalen
-
OVG: Bundesländer dürfen individuelles Messerverbot verhängen - Keine Bundeskompetenz
-
Koalition ringt vor geplantem Kabinettsbeschluss um Einigung bei Pflegereform
-
AfD-Verbot: SPD-Fraktionsvorsitzende fordern Einleitung eines Prüfverfahrens
-
Rechtspopulistin Le Pen weist Antisemitismusvorwurf gegen Bardella als Manipulation zurück
-
Faustschlag während Jubelkorsos in Berlin: Polizist zu Geldstrafe verurteilt
-
71-Jähriger in den USA nach vier Jahrzehnten im Todestrakt freigelassen
-
Klage wegen Rabatt-App von Lidl: Oberlandesgericht erklärt sich für nicht zuständig
-
Fünf Cannabisplantagen bei Großrazzia in Nordrhein-Westfalen entdeckt
-
Spanische Regierung will Mietverträge entfristen und Zwangsräumungen verbieten
-
"Das ist mein Leben": Alonso bleibt der Formel 1 treu
-
Deutscher Wetterdienst: September außergewöhnlich warm und sonnig
-
Grüne fordern Steuer auf "Extremvermögen"
-
Gespräche über KI-Regeln: US-Tech-Chefs zu Treffen im Weißen Haus erwartet
-
DFB-Frauen: Gwinn und Freigang zurück, Berger pausiert
-
DFB-Neulinge: "Man will seinen Fußabdruck hinterlassen"
-
300 Millionen Euro Betrug mit gebrauchten Handys: Internationale Razzia
-
Gedenkort nach CSD-Anschlag: Regenbogenbank in Berlin schon wieder beschädigt
-
Bundesweite Kontrolle gegen Schwarzarbeit in Friseur- und Kosmetikbranche
-
Türkischer Schiedsrichter-Chef festgenommen
-
Nach Fast-Debakel: Bayern vor Bewährungsprobe in Lissabon
-
Anwältin: 87-Jährige in Spanien darf nach Zwangsräumung in Wohnung zurückkehren
-
Untreueprozess gegen frühere RBB-Intendantin Schlesinger startet im November
-
Bilger will mit Ländern weitere Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für Lkw prüfen
-
Öffentliche Schulden im zweiten Quartal 2026 um 1,0 Prozent gestiegen
Lebenslange Haft für Mann wegen Tötung von Exfrau auf offener Straße in Berlin
Nach der Tötung seiner Exfrau auf offener Straße in Berlin-Zehlendorf ist ein 50-jähriger Mann wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte habe die Mutter seiner vier Kinder im August 2024 in "absolutem Vernichtungswillen" öffentlich hingerichtet, sagte der Vorsitzender Richter Wolfgang Dobrikat bei der Urteilsbegründung am Mittwoch am Berliner Landgericht. Es liege eine besondere Schwere der Schuld vor.
Laut Dobrikat hatte sich der Angeklagte am 28. August 2024 dazu entschlossen, zu der Wohnung seiner Exfrau in Berlin-Zehlendorf zu fahren, obwohl es sich um eine geschützte Wohnung nach dem Gewaltschutzgesetz handelte und er sich dieser nicht nähern durfte. Die 36-Jährige hatte sich bereits im Jahr 2020 von dem Angeschuldigten getrennt und im Jahr 2022 scheiden lassen. Er hatte sie immer wieder angegriffen und bedroht.
Der Angeklagte habe mit dem Ende der Beziehung nicht umgehen können, sagte der Richter. Während er in seinem Leben immer weitere Abstriche erfahren habe, habe er erlebt, wie seine Exfrau sich immer mehr emanzipiert und sich freigeschwommen habe. Dies habe seine Ehre aus seiner Sicht massiv verletzt. "Wenn er sie traf, entlud sich sein massiver Hass", sagte Dobrikat.
Als der 50-Jährige dieses Mal seine Exfrau auf dem Gehweg vor dem Haus antraf, griff er sie sofort an und brachte sie mit Faustschlägen zu Boden. Laut Dobrikat setzte sich der Angeklagte anschließend auf sie und schlug massiv auf die Frau ein.
Als Zeugen ihn lautstark aufforderten, aufzuhören, ließ er kurz von der Frau ab. Sie konnte sich aufrappeln und ein paar Schritte weglaufen, wurde aber durch den Angeklagten erneut zu Boden gebracht. Diesmal stach er dreimal massiv mit einem Messer in Herzhöhe auf seine Exfrau ein. Diese Verletzungen waren tödlich.
Obwohl sich anschließend eine Zeugin, die das Geschehen beobachtet hatte, schützend im sogenannten Vierfüßlerstand über die 36-Jährige beugte, sei der Angeklagte weiterhin auf der Suche nach Genugtuung gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Er habe noch mehrmals mit den Füßen nach dem Kopf seiner Exfrau getreten.
Reue habe der Angeklagte anschließend nicht gezeigt - im Gegenteil. Er habe sich in aller Ruhe eine Zigarette angezündet und seinen Bruder angerufen, um ihm stolz von der Tat zu berichten, zu der er aus seiner Sicht das Recht hatte.
Dass es dem Angeklagten um seine Kinder ging, wie er es im Prozess angegeben hatte, sehe die Kammer nicht. Er habe gewusst, dass es diesen gut gehe. Durch seine Tat habe er sie zu Halbwaisen gemacht. Sie stünden jetzt allein da und könnten von Glück sprechen, dass sie von Familienmitgliedern aufgenommen wurden - auch wenn die Wohnverhältnisse offenbar unbefriedigend seien.
Der Prozess wurde von zahlreichen Zuschauern beobachtet. Nach dem Ende der Urteilsbegründung beschimpften einige von ihnen den Angeklagten, während er aus dem Gerichtssaal geführt wurde.
C.Garcia--AMWN