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Gericht: Berliner Beamtin darf sich trotz Tattoos bei Kriminalpolizei bewerben
Tätowierte Handrücken sind kein Grund für eine Ablehnung von Anwärterinnen und Anwärtern bei der Berliner Kriminalpolizei. Einem entsprechenden Eilantrag gab das Berliner Verwaltungsgericht am Donnerstag statt, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte. Geklagt hatte eine Frau, die in den Vorbereitungsdienst der Berliner Kriminalpolizei aufgenommen werden will. Das Land Berlin lehnte sie ab und muss ihre Bewerbung nun erneut prüfen.
Die Antragstellerin trägt auf ihren Handrücken Tattoos, auf denen Rosenblüten und die Namen ihrer Kinder zu sehen sind. Die Tätowierungen sind aus Sicht des Gerichts nicht dazu geeignet, die amtliche Funktion der Beamtin in den Hintergrund zu drängen.
Tattoos insbesondere von Blumen oder Pflanzen sowie persönlicher Daten seien heutzutage weit verbreitet, argumentierte die Kammer. Die klare Erkennbarkeit der Motive und der unkritische Inhalt böten Bürgerinnen und Bürgern keinen Anlass, über die persönlichen Überzeugungen der Beamtin als Privatperson zu spekulieren.
D.Moore--AMWN