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Anklage gegen zwei mutmaßliche IS-Rückkehrerinnen in Frankfurt am Main erhoben
Gegen zwei mutmaßliche IS-Rückkehrerinnen ist in Frankfurt am Main Anklage erhoben worden. Die Frauen sollen mit Kämpfern für die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) verheiratet gewesen sein und mit ihnen in Syrien gelebt haben, wie die Generalstaatsanwaltschaft am Freitag mitteilte. Verdächtigt werden sie der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland.
Eine der Frauen ist den Angaben zufolge inzwischen 38 Jahre alt, sie stammt aus dem hessischen Main-Taunus-Kreis. Im Jahr 2008 soll sie zum Islam konvertiert sein und sich anschließend radikalisiert haben. Sie habe sich in der salafistischen Szene des Rhein-Main-Gebiets bewegt.
2014 sei ihr Ehemann nach Syrien ausgereist, um dort für den IS zu kämpfen. Seine Frau sei ihm mit den beiden gemeinsamen Kindern nachgereist und im Sommer 2016 im IS-Gebiet angekommen. Die Kinder waren bei der Ausreise ein und drei Jahre alt. Die Angeschuldigte sei ihrem Mann in den folgenden Jahren zu seinen jeweiligen Einsatzorten gefolgt, nach seinem Tod einem weiteren IS-Kämpfer.
Den Männern habe sie durch die Führung des Haushalts und die Erziehung der Kinder die Arbeit für den IS ermöglicht. Die Kinder seien dem Risiko ausgesetzt gewesen, Opfer von Luftangriffen oder Kämpfen zu werden. Auch die Erziehung im Sinn der IS-Ideologie, das Aufwachsen unter der "menschenverachtenden Willkürherrschaft des IS" und der fehlende Schulbesuch waren gefährlich für ihre Entwicklung, wie die Generalstaatsanwaltschaft ausführte. Der 38-Jährigen wird darum auch die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht vorgeworfen.
Die andere Angeschuldigte, eine inzwischen 29-Jährige, stamme aus Kassel. Sie soll sich den Angaben nach im Jahr 2014 radikalisiert haben. Im November 2014 sei sie mit ihrem nach islamischem Ritus angetrauten Mann nach Syrien gereist. Dort habe sie den Haushalt geführt, während er für den IS gekämpft habe. Nach dem Tod des Manns im März 2015 habe sie in Frauenhäusern des IS gelebt. Aus Syrien heraus soll sie mehrfach versucht haben, eine Bekannte in Deutschland zur Reise nach Syrien zu bewegen.
Beide Angeschuldigte wurden im März 2019 von Einheiten der kurdischen Volksverteidigung festgenommen und in ein Gefangenenlager gebracht. Im Oktober 2019 beziehungsweise im Oktober 2021 wurden sie nach Deutschland ausgeflogen. Über die Anklage gegen sie entscheidet nun das Oberlandesgericht Frankfurt.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat nach ihren Angaben in den vergangenen Jahren bereits acht Anklagen gegen mutmaßliche IS-Rückkehrerinnen erhoben. Fünf der Frauen seien bereits verurteilt, die übrigen drei Verfahren liefen noch vor dem Oberlandesgericht. Bei der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt ist die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus Hessen angesiedelt.
P.Silva--AMWN