-
Bericht: Berliner Linken-Spitzenkandidatin Eralp war Mitglied von Roter Hilfe
-
Französische Gewerkschaften: Mehr als 300.000 Menschen demonstrieren für höhere Löhne
-
U21: Tresoldi Kapitän auf Malta und gegen Georgien
-
Sachsen-Anhalt: AfD-Chef Siegmund will im Dezember Ministerpräsident werden
-
Pistorius will 16 neue Airbus-Transportmaschinen vom Typ A400M kaufen
-
Müller verlängert bei den Whitecaps
-
Siegmund will sich im Dezember zu Sachsen-Anhalts Ministerpräsident wählen lassen
-
Gericht: Polizei in Aachen darf Klimaaktivist erkennungsdienstlich behandeln
-
Merz: Klimaschutz und Nachhaltigkeit als Wachstumschance sehen
-
Proteste an französischen Schulen weiten sich aus - Lehrer streiken
-
Autos trotz Embargo nach Russland verkauft: Ermittlungen gegen Unternehmer
-
Ölmagnat Dangote: Afrika wird bis 2030 bei Treibstoffen weitgehend autark sein
-
Nach Protesten: Spanische Regierung beschließt Maßnahmenpaket für Mieter
-
Korridorsanierung Hannover-Berlin: Bahn verspricht "Investition, die sich auszahlt"
-
Sachsen: Anklage gegen vier mutmaßliche IS-Mitglieder erhoben
-
Leiche aus See in Berlin geborgen - Hinweise auf Verbrechen
-
Mögliche Anschlagspläne in Großbritannien: Offenbar kein Sprengstoff gefunden
-
Feuerwehr rettet Schwan aus sechs Meter tiefer Kanalschleuse in Nordrhein-Westfalen
-
OVG: Bundesländer dürfen individuelles Messerverbot verhängen - Keine Bundeskompetenz
-
Koalition ringt vor geplantem Kabinettsbeschluss um Einigung bei Pflegereform
-
AfD-Verbot: SPD-Fraktionsvorsitzende fordern Einleitung eines Prüfverfahrens
-
Rechtspopulistin Le Pen weist Antisemitismusvorwurf gegen Bardella als Manipulation zurück
-
Faustschlag während Jubelkorsos in Berlin: Polizist zu Geldstrafe verurteilt
-
71-Jähriger in den USA nach vier Jahrzehnten im Todestrakt freigelassen
-
Klage wegen Rabatt-App von Lidl: Oberlandesgericht erklärt sich für nicht zuständig
-
Fünf Cannabisplantagen bei Großrazzia in Nordrhein-Westfalen entdeckt
-
Spanische Regierung will Mietverträge entfristen und Zwangsräumungen verbieten
-
"Das ist mein Leben": Alonso bleibt der Formel 1 treu
-
Deutscher Wetterdienst: September außergewöhnlich warm und sonnig
-
Grüne fordern Steuer auf "Extremvermögen"
-
Gespräche über KI-Regeln: US-Tech-Chefs zu Treffen im Weißen Haus erwartet
-
DFB-Frauen: Gwinn und Freigang zurück, Berger pausiert
-
DFB-Neulinge: "Man will seinen Fußabdruck hinterlassen"
-
300 Millionen Euro Betrug mit gebrauchten Handys: Internationale Razzia
-
Gedenkort nach CSD-Anschlag: Regenbogenbank in Berlin schon wieder beschädigt
-
Bundesweite Kontrolle gegen Schwarzarbeit in Friseur- und Kosmetikbranche
-
Türkischer Schiedsrichter-Chef festgenommen
-
Nach Fast-Debakel: Bayern vor Bewährungsprobe in Lissabon
-
Anwältin: 87-Jährige in Spanien darf nach Zwangsräumung in Wohnung zurückkehren
-
Untreueprozess gegen frühere RBB-Intendantin Schlesinger startet im November
-
Bilger will mit Ländern weitere Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für Lkw prüfen
-
Öffentliche Schulden im zweiten Quartal 2026 um 1,0 Prozent gestiegen
-
Rettungskräfte: Zahl der Toten bei Angriff der Armee auf Markt in Myanmar auf 50 gestiegen
-
Nach Explosion in Grenzgebiet: Südkorea wirft Norden Verletzung von Waffenstillstand vor
-
Machtkampf: FIFA wirft UEFA "Desinformationskampagne" vor
-
Geldvermögen deutscher Haushalte wächst auf 9,9 Billionen Euro - Zunahme aber schwächer
-
EU-Regeln drücken Geschäftszahlen von Online-Händler Shein
-
Präsident von Burkina Faso eröffnet erste Goldraffinerie des Landes
-
SPD-Politiker Pantazis zuversichtlich bei Einigung zur Pflegereform
-
Seoul: Explosion nordkoreanischer Mine in Grenzgebiet ist "Verletzung von Waffenstillstand"
Lebenslange Haft: Russe in Bayern wegen Mordes an zwei ukrainischen Soldaten verurteilt
Wegen Mordes an zwei ukrainischen Soldaten in Bayern ist ein Russe zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht München II stellte am Freitag außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, so dass eine vorzeitige Entlassung des 58-Jährigen praktisch ausgeschlossen ist, wie ein Sprecher mitteilte. Die beiden Ukrainer waren in einer Klinik in Murnau wegen Kriegsverletzungen behandelt worden.
Der Angeklagte gestand zu Beginn des Mordprozesses im Februar, den 36-Jährigen und den 23-Jährigen Ende April 2024 getötet zu haben. Die drei Männer kannten sich lose und trafen sich häufiger, um zusammen Alkohol zu trinken - so auch am Tattag, als sie sich in der Murnauer Innenstadt trafen.
Dabei kam es dem Gericht zufolge zum Streit, der 36-Jährige habe den 58-Jährigen auch erheblich beleidigt. Der Russe sei dann in seine Wohnung gegangen, habe ein Messer geholt und dem älteren Ukrainer von hinten mehrmals in den Hals gestochen. Dieser wurde völlig überrascht und konnte sich nicht wehren.
Danach habe der Angeklagte fünfmal kraftvoll auf den 23-Jährigen eingestochen, um die erste Tat zu verschleiern. Von einem "sinnlosen Gemetzel" sprach der Vorsitzende Richter Thomas Bott. Schließlich lief der Angeklagte dem Urteil zufolge auf einem Umweg zurück in seine Wohnung und reinigte das Messer sowie seine blutbefleckte Hose.
Die Generalstaatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage davon aus, dass der Russe aus übersteigertem Nationalismus und Hass auf Ukrainer gehandelt hatte. Das Gericht sah ein politisches Motiv nun aber nicht als erwiesen an. Trotz einer unterschiedlichen Haltung zum Krieg in der Ukraine hätten sich die drei Männer vor dem Streit verstanden.
Der Angeklagte war nach Auffassung des Gerichts trotz des Alkoholkonsums bei der Tat voll schuldfähig, er sei Alkohol gewohnt. Seine Schuld wiege besonders schwer. Zwar sei er beleidigt worden, habe aber auf diese Provokation nicht unmittelbar reagiert, sondern sei erst nach Hause gegangen, um sich zu bewaffnen.
Auch die zwei Mordmerkmale Heimtücke und Verdeckung einer anderen Straftat wertete das Gericht zu Lasten des Angeklagten. Zudem habe er erhebliche Vorstrafen und bis kurz vor der Tat noch unter Führungsaufsicht gestanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt werden.
F.Pedersen--AMWN