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Urteil: Eröffnung von Teilabschnitt von umstrittener Autobahn in Hessen rechtens
Die Inbetriebnahme eines fertiggestellten Teilabschnitts der umstrittenen Autobahn 49 in Hessen in der Nacht zum Freitag ist rechtens gewesen. Eine klagende Aktionsgemeinschaft hat keinen Anspruch auf behördliches Einschreiten, wie das Verwaltungsgericht Gießen am Freitag mitteilte. Es wies einen Eilantrag gegen die Eröffnung des Abschnitts zwischen Stadtallendorf und Gemünden ab. (Az.: 1 L 1470/25.GI)
Eine Aktionsgemeinschaft hatte versucht, sich gerichtlich gegen die Eröffnung des Abschnitts zu wehren. Grund dafür seien gewässerbezogene Gefahren gewesen. Das Gericht lehnte den Eilantrag ab, weil die Aktionsgemeinschaft unter Berücksichtigung des aktuellen Schutzkonzepts nicht ausreichend habe belegen können, dass vor Inbetriebnahme noch zusätzliche Maßnahmen nötig seien.
Demnach richtete sie ihre Argumentation nicht auf den aktuellen Endzustand aus, sondern auf den baubedingten Zustand. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.
M.A.Colin--AMWN