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OVG: Corona-Maskenpflicht in Grundschulen in Schleswig-Holstein zeitweise unwirksam
Eine für den November 2020 geltende Verordnung zur Maskenpflicht in Grundschulen in Schleswig-Holstein während der Coronapandemie ist einem Urteil zufolge aus rein formalen Gründen unwirksam gewesen. Die Befugnis zum Erlass der Verordnung sei der damaligen Bildungsministerin von der Landesregierung nur befristet auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes übertragen worden, begründete das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig seine am Freitag veröffentlichte Entscheidung. Die Verordnung für den Monat November habe sich jedoch auf Regelungen außerhalb dieses Zeitraums bezogen. (Az. 3 KN 36/20)
"Inhaltlichen Argumentationen" des nicht näher bezeichneten Antragstellers folgte das Gericht nach eigenen Angaben bei der Entscheidung ausdrücklich nicht. Die Regelungen zur Maskenpflicht seien "erforderlich" gewesen, um vor dem Hintergrund einer begrenzten Erfahrung mit dem Coronavirus und Schutzmaßnahmen "das Leben und die körperliche Unversehrtheit" zu schützen.
Weniger einschneidende Maßnahmen standen nach Feststellungen des Gerichts der Landesregierung damals ebenfalls nicht zur Verfügung. "So wäre etwa der vollständige Verzicht auf Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler gravierender gewesen", hieß es in der Mitteilung des OVG zu dem am Donnerstag ergangenen Urteil. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ es wegen grundsätzlicher Bedeutung zu.
Coronaschutzmaßnahmen für Kinder in Schulen hatten zu den umstrittensten Aspekten der staatlichen Reaktion auf die Pandemie gehört. Die in dem Verfahren vor dem OVG verhandelte Verordnung sah vor, dass Grundschülerinnen und -schüler bei einer Inzidenz von mehr als 50 in ihrer sogenannten Kohorte während des Schulbesuchs auch im Unterricht einen Mundschutz tragen sollten.
Zum Ende des ersten Coronajahres 2020 stiegen die Infektionszahlen bundesweit stark an, es kam zu Lockdownmaßnahmen etwa im Bereich der Gastronomie und zu amtlichen Kontaktbeschränkungen auch im privaten Bereich. Anders als im Frühjahr 2020 blieben Schulen für Präsenzunterricht geöffnet, dort galten aber Schutzmaßnahmen. Zugelassene Impfstoffe gegen das Coronavirus standen erst ab Ende Dezember 2020 in zunächst sehr begrenzter Menge zur Verfügung.
P.Silva--AMWN