
-
Festnahme nach Laserpointer-Angriff auf Trump-Hubschrauber
-
Klingbeil schwört Deutschland auf großen Wurf bei Reformen ein
-
EU-Kommission schlägt erneuten Aufschub von Gesetz gegen Abholzung vor
-
OECD senkt Wachstumsprognose für Deutschland leicht
-
Grünen-Fraktionschefin Haßelmann wirbt für Unterstützung aller Richterkandidaten
-
Viele Verbraucher müssen 2025 mit höheren Heizkosten rechnen
-
Aufsichtsrat bestätigt Palla als neue Bahn-Chefin - Arbeitsbeginn 1. Oktober
-
Drohnen über Flughafen: Regierungschefin verurteilt "Angriff" auf dänische Infrastruktur
-
Einstiger Davis-Cup-Kapitän Pilic gestorben
-
Karlsruhe kippt Altersgrenze: Nebenberufliche Notare dürfen mit 70 weitermachen
-
Grübeln, Chatten, Streamen: Psychisch bedingte Schlafstörungen nehmen zu
-
Kampf gegen Schwarzarbeit: Zoll kontrolliert bundesweit Hotels und Gaststätten
-
Seltener Zuchterfolg: Sieben Komodowarane in Leipziger Zoo geschlüpft
-
US-Prozess: Amazon soll bei Prime-Abo-Abschlüssen getrickst haben
-
Klingbeil zu Etat 2026: "Investieren massiv in Zukunft des Landes"
-
"Bleibe cool": Wirtz nimmt Liverpool-Start gelassen
-
Studie: Junge Menschen konsumieren deutlich mehr Cannabis als vor zehn Jahren
-
Städte in Südchina und Hongkong bereiten sich auf Super-Taifun "Ragasa" vor
-
Aufsichtsrat der Deutschen Bahn berät über Berufung von designierter Bahn-Chefin
-
Bilger sieht "großen Rückhalt" in Unionsfraktion für Richterkandidaten
-
Bundesverfassungsgericht kippt Altersgrenze für nebenberufliche Notare
-
Über 50 Prozent der Vollzeitangestellten wünschen sich Verringerung der Arbeitszeit
-
Sektenführerin in Südkorea wegen Bestechungsvorwürfen festgenommen
-
Kölner Drogenkrieg: Bis zu siebeneinhalb Jahre Haft in weiterem Prozess
-
Trumps Fed-Gouverneur Miran plädiert für Leitzins "im mittleren Zwei-Prozent-Bereich"
-
Rund 36.700 Verletzte bei Verkehrsunfällen im Juli
-
Altersdurchschnitt: Älteste und jüngste Gemeinde liegt in Rheinland-Pfalz
-
EU und Indonesien unterzeichnen Handelsabkommen - Industrie hofft auf Rohstoffe
-
Ägyptens bekanntester politischer Gefangener Abdel Fattah aus Haft entlassen
-
Bilanz zum Sommerende: Weniger Badetote als im Vorjahr
-
Nach Oberleitungsschaden: Züge zwischen Berlin und Hamburg fahren wieder regulär
-
Neunjährige nach Brand von Wohnhaus in Schleswig-Holstein vermisst
-
NFL: St. Brown entschuldigt sich für Kraftausdrücke
-
Nach Drohnen-Alarm: Flughäfen in Kopenhagen und Oslo wieder geöffnet
-
Burkina Faso, Mali und Niger treten aus IStGH aus
-
Dembélé weint vor Glück: "Ich wollte stark bleiben"
-
NFL: Erneuter Touchdown für St. Brown bei Lions-Sieg
-
Wie im "schlechten Film": Sosna mit Kritik nach Diskus-Finale
-
EM-Hype auch in der BBL? "Präsenz steigt"
-
Die Sport-Höhepunkte am Dienstag, 23. September
-
EU und Indonesien unterzeichnen Handelsabkommen
-
Bundesverfassungsgericht entscheidet über Altersgrenze für Notare
-
Russische Kampfjets über Estland: Nato-Rat tritt zu Beratungen zusammen
-
Klingbeil bringt Entwurf für Bundeshaushalt 2026 in Bundestag ein
-
80. UN-Generaldebatte beginnt: Trump spricht vor Staats- und Regierungschefs
-
Trump stuft Antifa offiziell als "terroristische Organisation" ein
-
Trump gibt umstrittene Empfehlungen zu Paracetamol und Impfung Neugeborener ab
-
Dembélé gewinnt erstmals den Ballon d'Or
-
Verfassungsrichter: Wahlausschuss gibt grünes Licht für neue SPD-Kandidatin
-
Disney: Abgesetzte US-Late-Night-Show von Jimmy Kimmel kehrt Dienstag zurück

Gericht: Keine Entschädigung nach verpasstem Flug wegen Gate-Wechsels
Urlauber haben nach einem verpassten Flug wegen eines Gate-Wechsels keinen Anspruch auf Entschädigung durch ihren Reiseveranstalter. Das entschied das Landgericht Köln laut Mitteilung vom Montag. Im verhandelten Fall hatten zwei Reisende ihren Hinflug verpasst, nachdem das Flugzeug von einem anderen Gate startete als auf ihrer Bordkarte angegeben. Auf solche Umstände müsse der Reiseveranstalter die Reisenden jedoch nicht hinweisen, hieß es zur Begründung.
Die Kläger hatten laut Gerichtsangaben über ein Vergleichsportal eine Pauschalreise nach Kenia gebucht. Ihr Abflug war für den 24. Juni 2024 in Frankfurt vorgesehen. Nach der Bordkarte hätte der Flug von Gate A24 starten sollen. Der Abflug erfolgte aber über Gate A9.
Von dem Wechsel hätten die Kläger erst kurz vor dem Boarding auf Nachfrage erfahren, führten sie vor Gericht aus. Letztlich verpassten sie ihren Flug. Den Reiseveranstalter verklagten sie, weil dieser sie nicht rechtzeitig per E-Mail über die Änderung des Gates informiert habe.
Das Landgericht wies die Klage ab. Ein Reiseveranstalter müsse nicht über Änderungen eines Gates informieren, hieß es zur Begründung. Das sei Aufgabe der Flughäfen oder Fluggesellschaften. Es habe kein Mangel der Reise vorgelegen, weil die gebuchte Abreise am vereinbarten Tag zur vereinbarten Zeit stattgefunden habe. Ein bestimmtes Gate sei nicht Inhalt des Reisevertrags gewesen.
Die Kläger hätten darüber hinaus auch nicht ausreichend bewiesen, dass die Fluggesellschaft es versäumt habe, rechtzeitig über den Wechsel des Gates zu informieren. Insofern haftet der Reiseveranstalter auch nicht für mögliche Pflichtverletzungen der Fluggesellschaft.
Das Urteil fiel Mitte März. Es ist noch nicht rechtskräftig.
M.Fischer--AMWN