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Einzelhandel reicht Beschwerde gegen Onlinehändler Temu beim Kartellamt ein
Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat Beschwerde gegen den Online-Billighändler Temu beim Bundeskartellamt eingereicht. Temu entziehe den Verkäufern auf der Plattform die Preissetzungshoheit, erklärte der HDE am Mittwoch zur Begründung. Der in China gegründete Händler lege fest, dass die Preise der Händler bei maximal 85 Prozent des Preises liegen dürfen, den diese für ein vergleichbares Produkt auf anderen Verkaufsplattformen verlangten.
Zugleich behalte sich Temu gegenüber den Verkäufern vor, "selbst über die Höhe der finalen Verkaufspreise zu entscheiden", führte der Verband weiter aus. Der Online-Händler verstoße darüber hinaus gegen weitere europäische und nationale Verordnungen und Gesetze, zum Beispiel gegen die Verbote des Lauterkeitsrechts, etwa "indem mit irreführenden Countdowns im Zusammenhang mit Preisreduzierungen geworben wird".
"Die heimischen Handelsunternehmen investieren viel Geld in die Einhaltung von Umwelt- sowie Verbraucherschutzauflagen und finanzieren mit ihren Steuerzahlungen das Gemeinwesen", erklärte HDE-Präsident Alexander von Preen. "Dagegen verkaufen chinesische Plattformen wie Temu massenhaft Waren auf unserem Markt, ohne sich an die geltenden Vorschriften zu halten." Gegen dieses "kartellrechtswidrige Verhalten" gehe der Verband nun vor.
Die Plattform Temu lockt mit extremen Schnäppchen, steht aber immer wieder auch wegen schlechter Qualität, nicht erhaltener Sendungen und nicht zuletzt der katastrophalen Klima- und Umweltbilanz ihrer Produkte in der Kritik.
M.Fischer--AMWN