-
Eine Tote bei russischem Angriff auf Akademie der Wissenschaften in Kiew
-
Nato-Kommandeur: Russlands Sabotage "immer dreister" - funktioniert aber nicht
-
Achterbahnfahrt: Söder und Krause bewältigen "Olympia Looping"
-
Großbritannien legt neues Programm zur Aufnahme von Flüchtlingen auf
-
SpaceX-Rakete Starship umrundet erstmals die Erde
-
Großbritannien: Terrorverdächtige wieder freigelassen - Burnham kündigt Krisensitzung an
-
Seoul: Nordkoreanische Minen vermutlich Auslöser von Explosion in Grenzgebiet
-
BVB verlängert mit Geschäftsführern - Cramer wird Vorsitzender
-
Papst beendet Frankreich-Reise mit Aufruf zu "kreativen" Friedensbemühen
-
RN-Chef Bardella weist Vorwurf antisemitischer Textnachrichten zurück
-
Verkaufsversuch gescheitert: Biontech schließt drei Standorte in Deutschland
-
Moskau stellt Russland-Geschäft von deutschem Handelskonzern Metro unter seine Verwaltung
-
Korruptionsprozess in Paris: Freiheitsstrafe für Ex-Ministerin Dati gefordert
-
75 Jahre Bundesverfassungsgericht: Politik ruft zu Schutz von Rechtsstaat auf
-
Dutzende Tote bei Angriff der myanmarischen Armee auf Markt im Bundesstaat Rakhine
-
Mindestens eine Tote bei russischem Angriff auf Akademie der Wissenschaften in Kiew
-
Rückzug auf Raten: Spahn verzichtet nach Kritik auf Sitz im Haushaltsausschuss
-
Gestohlener Davidstern-Aufnäher in Chemnitz wieder aufgetaucht
-
Anschlagsgefahr: Fünf bei Luftwaffenstützpunkt in England festgenommene Männer sind Briten
-
SpaceX-Rakete Starship erreicht erstmals Erdumlaufbahn
-
Gericht: Polizeibewerber darf nicht wegen Harnsteins abgelehnt werden
-
Bischof Wilmer nennt Antisemitismus "Sünde" - Kritik an AfD und Linkspartei
-
Rehlinger würdigt Papstbesuch in deutsch-französischer Grenzregion
-
Türkischer Komiker Göktas wegen Beleidigung Erdogans zu Haftstrafe verurteilt
-
Angriff mit Paintballpistole: 21-Jähriger in Bayern auf einem Auge blind
-
EU will Abwehr gegen hybride russische Angriffe stärken - Debatte über Notfallmechanismus
-
Polizei: Fünf bei Luftwaffenstützpunkt festgenommene Männer alle Briten Mitte 20
-
Iranische Anwältin Nasrin Sotudeh erhält Vaclav-Havel-Preis für Menschenrechte
-
Papst Leo XIV. ermahnt Europäer zu neuen Friedensanstrengungen
-
Linken-Chefin Schwerdtner kritisiert "Kampagne mit allen Mitteln" gegen Berliner Verband
-
Wadephul hebt vor Besuch des IStGH in Den Haag Bedeutung internationaler Institutionen hervor
-
Verstoß gegen vertrauliche Vereinbarung: Seoul bestellt Gesandten der Ukraine ein
-
Ukraine: Regierungschef rät gefährdeten Menschen in Städten vor dem Winter zum Umzug
-
In Gebüsch an Flugplatz: 17 Katzen in Nordrhein-Westfalen ausgesetzt
-
Ungewissheit über US-Iran-Verhandlungen: Ölpreis steigt deutlich
-
Papst Leo XIV. warnt vor "Lügen und Täuschungen" zwischen Staaten
-
Amthor verzichtet nach Kritik auf Strandkorb im Kanzleramt
-
Wegen Beleidigung Erdogans angeklagter türkischer Komiker Göktas vor Gericht
-
Spahn verzichtet auf Sitz im Haushaltsausschuss
-
Schwedische Wahlsiegerin Andersson scheitert mit Regierungsbildung
-
Startups in Deutschland sammeln in diesem Jahr deutlich mehr Investitionen ein
-
US-Botschafter: Trump bot Xi Verkauf von Waffen an China an
-
Sondierungen in Mecklenburg-Vorpommern laufen - Grünen-Chefin Horn kündigt Rückzug an
-
Handball: DHB-Spielmacher Knorr folgt Uscins nach Paris
-
Taylor Swift räumt bei MTV-Awards ab und überholt Beyoncé
-
Steinmeier in Karlsruhe: "Grundgesetz gilt für alle und in allen deutschen Ländern"
-
Nordrhein-Westfalen: 39-Jähriger bei Schüssen in Teestube tödlich verletzt
-
Hitzesommer: Schwache Kartoffelernte in diesem Jahr erwartet
-
Startup-Szene in Deutschland: Gründer sammeln deutlich mehr Investitionen ein
-
Mehr Ausflugsverkehr: ADAC erwartet Staus auf Autobahnen an Wochenende
EuGH konkretisiert Nachweispflicht für Nachzug von finanziell abhängigen Verwandten
Im Fall einer Marokkanerin mit belgischem Sohn in Belgien hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Voraussetzungen definiert, unter denen finanziell abhängige nahe Verwandte bleiben dürfen. Sie müssen demnach nachweisen, dass sie sowohl bei ihrer Einreise als auch zum Zeitpunkt des Antrags auf eine Aufenthaltskarte von der Familie Unterhalt bekamen, wie der EuGH am Donnerstag in Luxemburg entschied. (Az. C-607/21)
Die Marokkanerin war schon im Jahr 2011 nach Belgien eingereist. Sie beantragte die Familienzusammenführung mit ihrem Sohn, der die belgische Staatsangehörigkeit hat. Der Antrag wurde aber abgelehnt. Danach beantragte sie 2015 und 2017 ein Recht auf Aufenthalt als Verwandte in gerader aufsteigender Linie, der von der Lebensgefährtin ihres Sohns Unterhalt gewährt werde. Diese Lebensgefährtin ist Niederländerin, also EU-Bürgerin.
Die Mutter legte Dokumente aus der Zeit vor ihrer Einreise nach Belgien vor, um nachzuweisen, dass sie finanziell abhängig war. Die belgischen Behörden lehnten ihren Antrag jedoch mit der Begründung ab, dass diese Nachweise zu alt seien. Die Frau zog in Belgien vor Gericht. Dieses fragte den EuGH, welches Datum nach einem so langen Zeitraum entscheidend sei für die Beurteilung, ob der Frau Unterhalt gewährt werde.
Wenn die Betreffenden Nachweise für den Zeitpunkt der Einreise und den Zeitpunkt des Antrags vorlegen könnten, hätten sie ein Aufenthaltsrecht, erklärte der EuGH nun. Dazu müssten sie Dokumente aus der Vergangenheit vorweisen, die ein Abhängigkeitsverhältnis im Herkunftsland zu dem Zeitpunkt belegten, zu dem sie in die EU nachgezogen seien. Diese Dokumente könnten nicht als veraltet angesehen werden.
Im konkreten Fall entscheidet nun das belgische Gericht über das Aufenthaltsrecht für die Marokkanerin. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
O.Norris--AMWN