
-
NHL: Draisaitl in Endauswahl um MVP-Auszeichnung
-
US-Medien: Trumps Nationaler Sicherheitsberater Waltz geht
-
62. Eschborn-Frankfurt: Matthews gewinnt im Massensprint
-
Maibaum stürzt in Menschenmenge: Fünf Verletzte in Nordhein-Westfalen
-
Serbien: Erste gemeinsame Großdemonstration von Studenten und Gewerkschaften
-
Klingbeil kündigt "neue Gesichter" in der SPD an - und "Schritte zu Generationswechsel"
-
DGB-Chefin Fahimi zum Tag der Arbeit: "Wollen Achtstundentag statt Hamsterrad"
-
Hubertus Heil wird neuer Bundesregierung nicht angehören
-
Merkel wünscht Merz "viel Fortune" als Bundeskanzler
-
Aktivisten melden mehr als 400 Festnahmen bei Kundgebungen zum 1. Mai in Istanbul
-
Zwei Monate nach Eklat im Weißen Haus: USA und Ukraine unterzeichnen Rohstoffabkommen
-
"Spiegel": Scholz wünscht sich Musik von den Beatles, Bach und Aretha Franklin
-
Spanien trauert um Super-Fan Manolo
-
Neuer Landwirtschaftsminister - neue Debatte über Steuern auf Fleisch
-
Zoff in Wolfsburg: Maehle und Amoura geraten aneinander
-
Scholz schließt Aufsichtsratsposten aus - Will "sein Bundestagsmandat ausüben"
-
Trans-Frauen aus englischem Fußball künftig ausgeschlossen
-
Tödlicher Unfall bei Einweisen von Lastwagen in Berlin
-
Trans-Frauen im englischen Fußball künftig ausgeschlossen
-
IW: Kaufpreise bei Immobilien steigen wieder deutlich
-
Chaos Computer Club deckt weitere Sicherheitslücke bei E-Patientenakte auf
-
Lage in Kaschmir spitzt sich weiter zu - Indien meldet erneut Schusswechsel
-
Israelische Feuerwehr weiter gegen Buschbrände im Einsatz
-
Trump sichert Musk Verbleib als Berater im Weißen Haus zu
-
Klingbeil will als Finanzminister "entschlossen" Sondervermögen Infrastruktur umsetzen
-
Ex-Bundestrainer Krupp wird Coach beim Zweitligisten Landshut
-
Ersatz für Wirtz? Leverkusen holt Hertha-Juwel Maza
-
Aggressive freilaufende Kuh hält Polizei und Anwohner nahe Mannheim in Atem
-
James lässt Zukunft offen: "Habe keine Antwort"
-
Kamala Harris: Trump setzt "eigennützige Vision von Amerika" um
-
Abgesetzter südkoreanischer Präsident Yoon auch wegen Amtsmissbrauchs angeklagt
-
Bitteres Kleber-Debüt: Lakers raus aus den Play-offs
-
Messi scheitert mit Miami im Champions-Cup-Halbfinale
-
Trump sichert Musk Verbleib im Weißen Haus zu
-
NHL: Sturm und Titelverteidiger Panthers im Viertelfinale
-
Füchse träumen vom Titel in der Champions League
-
Spektakel in Barcelona: Flick "beeindruckt", Inter "stolz"
-
Richterin hebt Haftbefehl gegen Boliviens Ex-Präsidenten Morales auf
-
Behörden: Mindestens zwei Tote bei russischem Angriff auf Odessa
-
Berliner Bündnis Revolutionärer 1. Mai demonstriert in Kreuzberg und Neukölln
-
Kommunalwahlen in England als Stimmungstest für Starmer-Regierung
-
Konflikt nach Anschlag in Kaschmir: Indien schließt Luftraum für pakistanische Flugzeuge
-
USA und Ukraine unterzeichnen Rohstoffabkommen
-
UN-Experten: "Mangel an Rechtsstaatlichkeit" bei US-Abschiebungen von Migranten
-
Facebook-Mutter Meta übertrifft mit Quartalszahlen Erwartungen
-
Traumtore am Fließband: Flicks Triple-Traum wackelt
-
Britischer König Charles III. spricht über Erfahrungen mit Krebserkrankung
-
Tor nach 30 Sekunden: Thuram sorgt für Champions-League-Rekord
-
Weinstein-Prozess: Klägerin Haley erneuert Vorwurf der Vergewaltigung
-
Scholz von Macron zum Abschiedsessen in Paris empfangen

Urteil: Keine Höhenbegrenzung für Hecken zwischen Nachbargrundstücken in Hessen
Für Hecken zwischen zwei benachbarten Grundstücken in Hessen gibt es einem Urteil des Landgerichts Hanau zufolge keine Höhenbegrenzung. Aus den Vorschriften des hessischen Nachbarrechts ergeben sich keine Vorgaben, wie hoch eine Hecke an einer Grundstücksgrenze wachsen darf, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Für die Feststellung der zulässigen Entfernung vom Nachbargrundstück kann ein Mittelwert der Stämme gebildet werden (Az.: 2 S 205/19).
Zwei Nachbarn hatten sich um die Höhe einer Thujahecke gestritten. Der Eigentümer des Nachbargrundstücks forderte, sie zurückzuschneiden, weil sie nicht höher sein dürfe als drei Meter. Außerdem stehe sie zu nah an der Grenze.
Das Amtsgericht wies die Klage in erster Instanz ab. Diese Entscheidung bestätigte das Landgericht nun. Für die Feststellung des tatsächlichen Abstands einer geraden Hecke zum Nachbargrundstück dürfen nicht die längsten Stämme zählen. Stattdessen muss ein Durchschnittswert gebildet werden, bei dem einzelne Ausreißer unberücksichtigt bleiben.
Dieser Wert ergibt, dass diese konkrete Hecke den erforderlichen Abstand einhält. Zwar vertreten nach Angaben des Landgerichts Hanau andere hessische Gerichte die Auffassung, dass eine Hecke nicht höher sein dürfe als drei Meter, aus dem Gesetz ergibt sich das jedoch nicht. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
L.Durand--AMWN