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Strafbefehl gegen Halterin nach Tod von zwölf Huskys in Baden-Württemberg
Nach dem Tod von zwölf Huskys im baden-württembergischen Landkreis Calw hat die Staatsanwaltschaft Tübingen einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen gegen die Halterin beantragt. Das Amtsgericht Calw habe den Strafbefehl erlassen und zugestellt, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Von 26 Hunden der Frau waren im vergangenen Juli zwölf gestorben.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Halterin einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Die Frau soll die 26 Hunde in nur 18 Transportboxen in einem Fahrzeug gehalten haben. Sie hätten nicht genügend Wasser und frische Luft bekommen und seien viele Stunden lang "erheblichen Leiden ausgesetzt" gewesen.
Sachverständige hätten die Todesursache nicht eindeutig klären können, die Staatsanwaltschaft gehe aber von Tod durch Ersticken und Überhitzung aus. Die Halterin habe gewusst, dass Hunde - außer bei Fahrten - nicht in Transportboxen gehalten werden dürften. Ein Strafbefehl kann mitunter statt eines Urteils erlassen werden.
F.Dubois--AMWN