
-
Trump in Saudi-Arabien: Pomp und Milliardenabkommen für Waffen und KI
-
CDU-Spitzenpolitiker sehen weiterhin keine Basis für Zusammenarbeit mit Linken
-
Selenskyj drängt auf Trumps Teilnahme an Waffenruhe-Gesprächen in der Türkei
-
Steinmeier verteidigt Treffen mit Netanjahu in Israel
-
Landwirtschaftsministerium: 2024 tausende Rehkitze durch Drohneneinsatz gerettet
-
DFB-Testlauf mit Oberdorf - EM-Entscheidung "nicht gefallen"
-
Prozess gegen drei Deutsche wegen Spionage für China in Düsseldorf begonnen
-
Gut fünf Jahre Haft in zweitem Prozess um Millionenbetrug mit Coronatests in Bochum
-
Trotz Zöllen: Inflation in den USA geht im April auf 2,3 Prozent zurück
-
Berlin will UN-Friedensmissionen stärken - Konferenz mit 800 Teilnehmern
-
Mordanklage nach tödlichem Angriff auf Psychotherapeutin in Offenburg
-
Merz: Ball zu Ukraine liegt jetzt im Feld von Putin
-
Missbrauch an katholischer Schule: Grüne bezichtigen Bayrou der Lüge
-
Heimspiel für Krieg: Falcons gegen Colts in Berlin
-
Mord an Obdachlosem auf Parkbank: Prozess gegen 53-Jährigen in Hannover begonnen
-
Merz betont bei Migration Bedeutung des Schutzes von EU-Außengrenzen
-
Nach Einigung auf Zollsenkungen: China kritisiert USA wegen Fentanyl-Aufschlag
-
Verivox-Umfrage: Rund ein Viertel will oder hat ein Balkonkraftwerk
-
Bayern: Schockanruf bringt Rentner um Gold in Wert von über hunderttausend Euro
-
Medien: Fabregas will in Como bleiben
-
19-Jähriger wegen Tötung von Gleichaltrigem auf Straße in Berlin vor Gericht
-
Auftakt der Golf-Reise: Trump mit großem Pomp in Saudi-Arabien empfangen
-
Schülerkonferenz: Mehr rechtsextreme Fälle an Schulen - Unterrichtsreform nötig
-
Kim Kardashian vor Gericht: "Ich war sicher, dass er mich erschießt"
-
Gerichtsbeschluss in Hessen: Autofahrerin darf keinen Niqab tragen
-
Mann auf offener Straße erschossen: Lebenslange Haft wegen Mordes in Darmstadt
-
Großeinsatz vor Ostseeinsel Rügen: 62-Jähriger stirbt nach Unglück mit Anglerboot
-
Eine Woche Schwarz-Rot: Union und SPD mahnen zu Verzicht auf Streitigkeiten
-
Kim Kardashian zu Aussage vor Pariser Gericht eingetroffen
-
Pistorius ruft Staatengemeinschaft zur Stärkung der UN-Friedensmissionen auf
-
Bas' Rentenvorstoß erregt die Gemüter - Lehrerverband verteidigt Pensionssystem
-
Haßelmann dringt auf Klarheit zu Grenzkontrollen und Zurückweisungen
-
Ancelotti: Alonso kann ein großer Trainer werden
-
Deutsch-französische Experten: EU muss bereit zu harter Antwort auf US-Zölle sein
-
Entenfamilie in Hamburger S-Bahntunnel: Wichtige Strecke fast zwei Stunden gesperrt
-
Bahnindustrie mit Rekordumsatz - Digitalisierung läuft weiter schleppend
-
Bewährungsstrafe gegen Schauspieler Depardieu wegen sexueller Gewalt
-
Zahl der Binnenvertriebenen weltweit erreicht mit 83 Millionen neuen Höchstwert
-
Gerichtsbeschluss: Zerrissenes Testament in Schließfach nicht gültig
-
Steinmeier und Herzog zu Besuch in Israel eingetroffen
-
Sieben Jahre nach Ausschreitungen in Chemnitz: Weiterer Prozess begonnen
-
Sieben Festnahmen bei Razzia gegen Schleuserbande in Deutschland und Belgien
-
Wadephul: Russland soll an den Verhandlungstisch mit der Ukraine kommen
-
Nissan macht Milliardenverlust - Werksschließungen und Entlassungen angekündigt
-
Paar soll in Kassel zwei Menschen getötet haben - beide in Untersuchungshaft
-
Fünf Jahre Haft für Millionenbetrug mit Kurzarbeitergeld für fiktive Mitarbeiter
-
Eine Woche Schwarz-Rot: Union sieht Verbesserungsbedarf bei Zusammenarbeit
-
Illegale Absprachen im Straßenbau: Bundeskartellamt verhängt Millionenstrafe
-
Neues Kabinett und Bewegung im Zollstreit lassen ZEW-Konjunkturerwartungen steigen
-
Mindestlohn: Miersch drängt Kommission zu Anhebung auf 15 Euro

Gerichtsbeschluss in Hessen: Autofahrerin darf keinen Niqab tragen
Nach dem Verwaltungsgericht Darmstadt hat auch der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigt, dass beim Autofahren ohne Ausnahmegenehmigung kein Niqab getragen werden darf. Beim Autofahren gelte das Verhüllungsverbot, erklärte das Gericht am Dienstag. Ein Gesichtsschleier verdecke aber mit Ausnahme der Augenpartie das gesamte Gesicht und den Kopf der Trägerin.
Sie könne so auf Blitzerfotos nicht identifiziert werden. Das Verhüllungsverbot diene auch der Sicherheit im Straßenverkehr. Die Autofahrerin hatte sich zunächst an das Regierungspräsidium in Darmstadt gewandt und eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Dieses plante, die Genehmigung abzulehnen, und hörte die Frau dazu an. Daraufhin zog sie vor Gericht.
Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte nun die Entscheidung aus Darmstadt und ließ die Berufung dagegen nicht zu. Das Regierungspräsidium muss aber erneut darüber entscheiden, ob die Frau eine Ausnahmegenehmigung bekommt. Auch in Rheinland-Pfalz, Berlin und Nordrhein-Westfalen scheiterten ähnliche Klagen von Musliminnen bereits.
A.Jones--AMWN