
-
Wadephul: Putin muss zu Verhandlungen über Waffenstillstand bereit sein
-
UN-Tagung in Berlin: Dutzende Staaten sagen neue Beiträge für Friedensmissionen zu
-
USA schwächen Auflagen für "Ewigkeitschemikalien" im Trinkwasser ab
-
Schockanrufer erbeuten mehr als eine Million Euro in Rheinland-Pfalz
-
Vergleichsportal: Autofahrer zahlen 2025 erneut deutlich mehr für Kfz-Versicherung
-
Leipzigs Oberbürgermeister Jung ist neuer Präsident des Deutschen Städtetags
-
Trump: Katar bestellt 160 Boeing-Maschinen für 200 Milliarden Dollar
-
Kriegswaffen und Bunker: Mutmaßlicher Reichsbürger in Niedersachsen festgenommen
-
20 Waldbrände bei Viersen - Mitglieder von Freiwilliger Feuerwehr festgenommen
-
Bekannte Rechtsextremistin aus Sachsen-Anhalt scheitert mit Revision gegen Haftstrafe
-
Israel weist Kritik des französischen Präsidenten scharf zurück
-
BVB verpflichtet Svensson fest
-
Vor Nato-Treffen: Wadephul setzt bei Ukraine-Krieg auf enge Abstimmung mit den USA
-
Schlechte Finanzlage: Bund muss Unterstützung für Krankenkassen vorziehen
-
CDU-Politiker Otte soll neuer Bundestags-Wehrbeauftragter werden
-
Polizei findet professionelle Cannabisplantage in Wohnhaus in Nordrhein-Westfalen
-
Großangelegte Razzia wegen illegaler Herstellung von Shishatabak in Berlin
-
Vorzeitiges WM-Aus für NHL-Stürmer Reichel
-
England erlebt trockensten Frühlingsbeginn seit 1956
-
Merz wirbt in Regierungserklärung für Aufbruch und starke Rolle in Europa
-
"Königreich Deutschland": Vier mutmaßliche Rädelsführer in Untersuchungshaft
-
Gelder aus dem Ausland: Ungarn verschärft Regeln für Nichtregierungsorganisationen
-
E-Auto auch ohne hohes Einkommen: Öko-Institut fordert Social Leasing
-
Suche nach flüchtigen mutmaßlichen RAF-Terroristen: Mehrere Durchsuchungen in Berlin
-
Weidel kritisiert Migrationspolitik von Schwarz-Rot als unzureichend
-
Schwimmen in der Seine: Paris bekommt im Juli drei Badestellen
-
Prozessauftakt: 25-Jähriger soll Mann in Streit mit Armbrust getötet haben
-
Vegemite an Bord: Erster Testflug von australischer Weltraumrakete geplant
-
Nach Ankündigung von Ende der Sanktionen: Trump trifft Syriens Präsidenten in Riad
-
Festnahme nach Diebstahlserie von Bronzefiguren auf Berliner Friedhöfen
-
Konsortium will französische Sportmarke Le Coq Sportif übernehmen
-
Tennis-Fan Papst Leo trifft Weltranglistenersten Sinner
-
Merz: Bundeswehr soll "konventionell zur stärksten Armee Europas" werden
-
Filmfestival in Cannes: Ehre für Robert De Niro - Auflauf für Tom Cruise
-
Pokal-Fieber: Hermannsdenkmal erhält Bielefelder XXL-Trikot
-
Merz setzt bei Ukraine auf "größtmögliche Einigkeit" mit den USA
-
KI-Training mit Nutzerdaten: Datenschutzaktivisten drohen Meta mit EU-Verbandsklage
-
Umsatz der Apotheken im vergangenen Jahr gestiegen
-
Bundesbauministerin Hubertz will staatliche Garantien für Bau neuer Wohnungen
-
Tödlicher Messerangriff auf Jogger aus Frust: Mordprozess vor Landgericht Stuttgart
-
Steinmeier verspricht in Israel Einsatz für Geiseln - Besuch in Kibbuz
-
Verwaltungsaufwand: EU-Kommission schlägt weitere Zugeständnisse an Bauern vor
-
Rettungskräfte reißen in Essen Teile von Garagenwand zur Bergung von Katze ein
-
Attacke in Tattoostudio bei Mannheim: BGH muss neu über einen Angeklagten entscheiden
-
Frei: 3000 zusätzliche Bundespolizisten für Grenzkontrollen abgestellt
-
Tausende Beschäftigte bei Ford in Köln im Streik
-
Umfrage: An fast allen weiterführenden Schulen in Deutschland gelten Handyregeln
-
Unicef-Bericht zum Wohlbefinden von Kindern: Deutschland international zurückgefallen
-
NHL-Stürmer Reichel droht WM-Aus
-
SMS mit Pfizer-Chef in Pandemie: Niederlage für Kommission vor EU-Gericht

Attacke in Tattoostudio bei Mannheim: BGH muss neu über einen Angeklagten entscheiden
Nach einem Angriff auf den Betreiber eines Tattoostudios in der Nähe von Mannheim muss der Bundesgerichtshof (BGH) erneut über den Fall eines der Angeklagten entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab nach Angaben vom Mittwoch der Verfassungsbeschwerde des Manns statt. Er war wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden. (Az. 2 BvR 1974/22)
Das Urteil gegen ihn fiel im Januar 2022 am Landgericht Mannheim. Im September 2022 wurde es vom BGH bestätigt. Das Landgericht stellte fest, dass der Angeklagte zusammen mit anderen Tätern im Auftrag eines weiteren Manns das Opfer mit Schlägen und Tritten traktiert hatte. Sie zwangen den Studioinhaber demnach zum Unterschreiben einer Erklärung, wonach er die Rechte an dem Tattoostudio an den Anstifter abtrete.
Vor dem BGH beanstandete der Angeklagte unter anderem, dass zu einem vermeintlichen Vermögensschaden des Opfers keine Feststellungen getroffen wurden. Seine Revision wurde aber ohne genaue Begründung verworfen. Deswegen wandte er sich an das Verfassungsgericht, wo er nun Recht bekam.
Dem Karlsruher Beschluss zufolge kann eine versuchte räuberische Erpressung in dem Fall nur vorliegen, wenn der Mann vor hatte, dem Vermögen des Opfers zu schaden. Dazu seien aber keine Beweise erhoben worden. Unklar ist demnach beispielsweise, ob der Beschwerdeführer das Besitzrecht des Opfers an den Räumen des Studios als Vermögensgegenstand ansah.
Der BGH muss darum neu über den Fall entscheiden, soweit es um diesen Angeklagten geht. Das ursprüngliche Urteil des Landgerichts hob Karlsruhe dagegen nicht auf. Der BGH soll herausfinden, ob es zum Teil bestehen bleiben kann. Um die anderen Angeklagten in dem Fall ging es vor dem Verfassungsgericht nicht.
B.Finley--AMWN