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Angriff auf Fahrgäste in ICE in Bayern: Haftbefehl gegen 20-Jährigen in Kraft
Nach der Hammer- und Beilattacke eines 20-jährigen Syrers mit vier Schwerverletzten in einem ICE in Bayern ist gegen den Verdächtigen Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung erlassen worden. Wie die Polizei in Straubing am Montag weiter mitteilten, befanden sich der bei der Tat durch Gegenwehr eines Opfers selbst schwer verletzte Beschuldigte sowie drei Geschädigte noch in Krankenhäusern. Eines der Opfer konnte inzwischen entlassen werden.
Die Hintergründe der Attacke von Donnerstag waren demnach weiter unklar. Die Ermittlungen von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft liefen "auf Hochtouren", erklärten die Beamten. Bereits am Freitag hatten die Ermittler mitgeteilt, dass es zunächst keine konkreten Hinweise auf einen möglichen islamistisch motivierten Anschlag gab. Der Verdächtige stand demnach zur Tatzeit unter dem Einfluss verschiedener Drogen, wie ein Schnelltest ergab.
Laut Behörden hatte der 20-Jährige während der Fahrt eines ICE von Hamburg nach Wien ohne erkennbaren äußeren Anlass mehrere andere Fahrgäste angegriffen. Ein 38-jähriger Deutscher sowie eine 51-jährige Syrerin und ihre Söhne im Alter von 15 und 24 Jahren wurden teils durch gezielte Schläge am Kopf verletzt.
Der 24-Jährige nahm dem Täter demnach im Verlauf eines Gerangels eine seiner Waffe ab und verletzte ihn seinerseits. Geschädigte und andere Passagiere überwältigten den Beschuldigten. Nach einem Nothalt des Zugs auf freier Strecke bei Straßkirchen wurde dieser dann von Polizisten festgenommen.
Bei dem Verdächtigen handelt es sich nach Ermittlerangaben um einen in Österreich als schutzberechtigten Flüchtling anerkannten Syrer, der in dem Nachbarland zweimal rechtskräftig wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollzugsbeamte verurteilt wurde. Im Mai leiteten die zuständigen Behörden dort ein Asylaberkennungsverfahren gegen den Mann ein.
Den Ermittlern zufolge sagte der Verdächtige laut einer Zeugenaussage bei dem Geschehen "Allahu Akbar". Hinweise auf Verbindungen des Manns zu extremistischen Vereinigungen oder andere staatsschutzrelevante Erkenntnisse über ihn lagen demnach allerdings nicht vor.
Der von einem Richter erlassene Haftbefehl wurde laut Polizei mit dem Vorwurf der vierfachen gefährlichen Körperverletzung begründet. Die Staatsanwaltschaft hatte am Freitag angekündigt, einen Haftbefehl wegen zweifachen versuchten Mordes und zweifacher gefährlicher Körperverletzung zu beantragen. Sie verwies zugleich aber darauf, dass sich rechtliche Bewertungen in den laufenden Ermittlungen zum Geschehen ändern könnten.
B.Finley--AMWN