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Stark erhöhte Anwohnerparkgebühren in Freiburg sind rechtmäßig
Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat den Eilantrag eines Freiburger Gemeinderats gegen die deutliche Erhöhung von Anwohnerparkgebühren in der Stadt abgewiesen. Das Gericht in Mannheim entschied laut Mitteilung vom Dienstag, die Erhöhung der Gebühr von 30 auf bis zu 360 Euro pro Jahr verfolge den legitimen Zweck des Vorteilsausgleichs bei der Nutzung öffentlichen Parkraums ohne die sonst üblichen zeitlichen Begrenzungen.
Auch sei es zulässig, dass die Gebührenerhöhung mit Blick auf das im Grundgesetz verankerte Klimaschutzziel, den innerstädtischen Verkehr reduzieren wolle. Die Gebührenerhöhung sei auch nicht unverhältnismäßig, weil für Stellplätze etwa in Parkhäusern erheblich höhere Kosten anfallen würden, erklärte das Gericht.
Der Freiburger Gemeinderat hatte im Dezember 2021 eine neue Gebührenordnung beschlossen, die je nach Länge des Fahrzeugs eine acht- bis 16-fache Erhöhung der Parkgebühren vorsieht. Die Regelung trat im April in Kraft.
Der Kläger wandte sich sowohl gegen die Gebührenhöhe als auch gegen Ausnahmeregelungen für Schwerbehinderte und Empfänger von Sozialleistungen. Auch diese erklärte der Verfassungsgerichtshof nun für rechtmäßig.
M.Fischer--AMWN