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Patientin für Schmuck ermordet: Hafturteil gegen Krankenschwester rechtskräftig
Eine früher an einer bayerischen Klinik tätige Krankenschwester muss ins Gefängnis, weil sie eine Patientin ermordete und drei weitere Patienten zu ermorden versuchte, um ihnen Wertgegenstände zu stehlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Regensburg vom Oktober, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte eine lebenslange Haftstrafe gegen die Frau verhängt. (Az. 6 StR 237/25)
Es sprach sie unter anderem wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge und dreifachen Mordversuchs schuldig. Dem Urteil zufolge hatte die Krankenschwester insgesamt vier Menschen betäubt und ihnen Schmuck und andere Wertgegenstände weggenommen.
Das erste Opfer, eine 65-Jährige, erlitt einen Herzstillstand und als Folge daraus eine Hirnschädigung und starb. Die anderen Patienten überlebten.
Die Krankenschwester wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand keine Rechtsfehler, das Regensburger Urteil wurde rechtskräftig.
L.Harper--AMWN