-
Iran bekräftigt Vorschlag zur Öffnung der Straße von Hormus binnen sieben Tagen
-
Zidane: Verletzter Mbappé verlässt Frankreichs Teamquartier
-
Italien verliert auch unter Mancini - Zidane startet mit Sieg
-
Italien verliert auch unter Maldini - Zidane startet mit Sieg
-
Trump postete höchstwahrscheinlich KI-retuschiertes Bild von Xis Staatsbesuch
-
Klub-WM: Füchse Berlin erledigen erste Pflichtaufgabe
-
Cambridge-Analytica-Skandal: Facebook-Mutter Meta unterliegt vor US-Gericht
-
EM-Countdown: DHB-Frauen gewinnen ersten Test in Spanien
-
Social-Media-Sucht: Tiktok in den USA ab Montag erstmals vor Gericht
-
Putin: Russland bereitet sich nicht auf "irgendeine Art von Kampf mit Europa" vor
-
UN-Sicherheitsrat verurteilt Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien "auf das Schärfste"
-
Berlin: Linke stimmt auf Parteitag für Sondierungen mit Grünen und SPD
-
Schwere Kämpfe zwischen Tigray-Rebellen und Armee - Internetausfall in Nordäthiopien
-
Libanons Regierungschef Salam warnt vor "Vakuum" nach Abzug von UN-Friedensmission
-
"Zerstörende Dimension erreicht": Berliner Linke weist Antisemitismusvorwurf zurück
-
US-Justiz: Pentagon darf Sanktionen gegen Anthropic aufrecht erhalten
-
Trump nennt Gipfel mit Xi erfolgreich und sieht Konsens bei "Superintelligenz"
-
UN-Sicherheitsrat verurteilt Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien
-
Russland: Politikwissenschaftler Kynew wegen Drogenvorwürfen festgenommen
-
Münchner Migrationskonferenz: Pläne für Frontex-Ausbau zu "Rückführungsagentur"
-
Selenskyj: USA erlauben Ukraine Herstellung von Patriot-Abwehrraketen
-
"Paradies der Maschinen": Papst Leo XIV. warnt vor KI-Auswüchsen
-
Papst Leo XIV. grüßt von Papamobil aus Menschenmengen in Paris
-
Pistorius würdigt in Ungarn "Neustart" in den bilateralen Beziehungen
-
Medien: Manchester City in 114 Anklagepunkten schuldig
-
Davidstern aus NS-Gedenkort in Chemnitz gestohlen und Schautafel beschädigt
-
Besuch bei Unesco: Papst Leo XIV. warnt vor Risiken der KI
-
Scharfe Kritik an Stopp von Stolpersteinen in sächsischem Heidenau
-
Trump nennt Gipfel mit Xi "produktiv" und sieht Konsens bei "Superintelligenz"
-
17 Cent weniger Steuern pro Liter: Neuer Tankrabatt kommt zum 1. Oktober
-
Tankrabatt kommt zum 1. Oktober: Gesetz passiert Parlament
-
CDU-Politiker Reddig warnt vor verwässerter Rentenreform - und droht mit Nein
-
Langjähriger ZDF-Rechtsexperte Bernhard Töpper gestorben
-
Formel 1: Russell holt Pole in Baku - Antonelli nur 16.
-
Friedensorganisation: Bundesregierung konterkariert Ziel einer atomwaffenfreien Welt
-
Haus von Bruder angezündet: Lange Haftstrafe für Mann aus Niedersachsen bestätigt
-
Rummenigge hat nicht für Eberls Vertragsverlängerung gestimmt
-
Mehr als hunderttausend Studierende warten auf Wohnheimplätze in Deutschland
-
Nach US-Sanktionsdrohungen: Flughafen im irakischen Nadschaf stoppt alle Iran-Flüge
-
Zverevs Chancen steigen: Sinner sagt für Peking ab
-
Bundestag macht Weg für erneuten Tankrabatt frei
-
Zentralratspräsident Schuster für Prüfung der Beobachtung der Berliner Linken
-
Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern
-
Papst Leo XIV. beginnt Frankreichbesuch mit Warnung vor "Wettrüsten"
-
Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion
-
Papst Leo XIV. warnt in Frankreich vor "Wettrüsten"
-
US-Regierung unterstützt Musk im Streit mit der EU über Millionenstrafe gegen X
-
Selenskyj: Trump gibt grünes Licht für Herstellung von Patriot-Raketen in Ukraine
-
Papst bedankt sich bei Macron und Bauleuten für Wiederaufbau von Notre-Dame
-
Kreml: EU-Sanktionen gegen Journalistin Fedorova sind "rechtswidrig"
Veröffentlichung von Hygienekontrolle: Cateringfirma hat Erfolg in Karlsruhe
In ihrem Kampf gegen die Veröffentlichung von Ergebnissen einer Lebensmittelkontrolle hat eine Cateringfirma aus Hessen einen Zwischenerfolg erzielt. Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag erklärte, muss der hessische Verwaltungsgerichtshof erneut über eine Beschwerde der Firma entscheiden. Denn seit der Kontrolle ist viel Zeit vergangen. (Az. 1 BvR 1949/24)
Das Ordnungsamt untersuchte die Betriebsstätte im Februar 2023 und stellte Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften fest. Unter anderem war demnach verdorbenes Essen im Kühlschrank. Die Behörde kündigte an, das Ergebnis zu veröffentlichen.
Dagegen stellte die Firma einen Eilantrag, den das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main jedoch im April 2023 ablehnte. Die Firma wandte sich an den Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Dieser entschied erst mehr als 14 Monate später, im Juli 2024, und wies die Beschwerde zurück. Daraufhin zog die Firma vor das Verfassungsgericht.
Dieses stellte nun eine Verletzung der Berufsausübungsfreiheit fest. Dabei ging es um die Auslegung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs. Demnach muss die Öffentlichkeit "unverzüglich" über lebensmittelrechtliche Verstöße informiert werden.
Dabei muss aber der Einzelfall betrachtet werden, wie Karlsruhe ausführte. Eine Veröffentlichung von teilweise nicht endgültig festgestellten oder schon behobenen Rechtsverstößen könne schwere Folgen für betroffene Unternehmen haben, die bis zur Vernichtung der Existenz reichen könnten. Der Verwaltungsgerichtshof habe berücksichtigen müssen, ob die zeitliche Verzögerung noch angemessen sei.
17 Monate seit Feststellung der Hygienemängel könne eine Veröffentlichung ihren Zweck nicht mehr so sehr erreichen, dass sie den Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit rechtfertige. Denn je länger ein Verstoß her sei, desto weniger lasse sich daraus auf die aktuelle Lage in der Firma schließen.
Das Verfassungsgericht hob die Eilentscheidung aus Kassel auf, der Verwaltungsgerichtshof muss erneut über die Beschwerde entscheiden.
X.Karnes--AMWN