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Bundesgerichtshof lässt sämtliche Anklagepunkte gegen syrischen Arzt zu
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main muss wegen aller Vorwürfe der Anklage gegen einen syrischen Arzt verhandeln. Auch die zehn Fälle von möglichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, in denen das OLG die Anklage ablehnte, müssten verhandelt werden, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Er gab damit einer Beschwerde des Generalbundesanwalts statt, der Alaa M. Folter und den Mord an einem Gefangenen in Syrien vorwirft.
Der Prozess in Frankfurt beginnt am Mittwoch. Der 36-jährige M. soll in den Jahren 2011 und 2012 in einem Armeekrankenhaus und einem Gefängnis des Militärgeheimdiensts im syrischen Homs gefangene Oppositionelle gefoltert haben. In einem Fall soll er zudem einen Gefangenen mit einer Injektion "vorsätzlich getötet haben, um damit seine Macht zu demonstrieren und zugleich das Aufbegehren eines Teils der syrischen Bevölkerung zu unterdrücken", wie das OLG erklärte.
Zunächst wollte es nur wegen acht möglicher Taten verhandeln. Die übrigen Tatvorwürfe seien nicht hinreichend umgrenzt und nicht konkret genug gefasst. Dieser Argumentation folgte der BGH jedoch nicht. Die Anklage genüge den Anforderungen für Serientaten, wenn eine konkrete Bezeichnung oder nähere Beschreibung der Einzeltaten wegen deren Gleichförmigkeit nicht möglich sei, erklärte er. Auch die weiteren Voraussetzungen für die Eröffnung des Hauptverfahrens lägen vor.
F.Bennett--AMWN