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Urteil: Kein Bio-Logo für ökologisch produzierten Saft mit zugesetzten Vitaminen
Ökologisch produzierter Fruchtsaft, dem nicht-pflanzliche Vitamine und Mineralstoffe zugesetzt wurden, darf nicht mit dem Bio-Logo der EU oder Deutschlands gekennzeichnet werden. Der Hersteller darf auch in der Zutatenliste nicht auf die biologische Produktion einzelner Bestandteile hinweisen, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied. Die Revision eines Lebensmittelherstellers aus Bayern hatte damit keinen Erfolg. (Az. 3 C 13.24)
Das Produkt entspreche nicht den Vorschriften, erklärte das Gericht. Demnach ist bei Bio-Produkten die Zufügung von Vitaminen und Mineralstoffen nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Diese lägen hier aber nicht vor.
Die Firma kann sich auch nicht darauf berufen, dass sie gegenüber der Konkurrenz aus den USA benachteiligt würde. Denn der Europäische Gerichtshof entschied im Dezember 2022, dass auch für ein US-Produkt das EU-Bio-Logo nicht verwendet werden dürfe, wenn das Produkt solche Zusätze enthält.
S.Gregor--AMWN