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Angriff auf Neonazis in Ungarn: Bundesanwaltschaft fordert neun Jahre für Hanna S.
Im Prozess gegen die mutmaßliche Linksextremistin Hanna S. hat die Bundesanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von neun Jahren gefordert. Die Angeklagte solle wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt werden, hieß es am Montag im Plädoyer, wie ein Gerichtssprecher in München mitteilte.
Die Bundesanwaltschaft wirft Hanna S. vor, an Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten im Februar 2023 in der ungarischen Hauptstadt Budapest beteiligt gewesen zu sein. Laut Anklage soll sie sich vor dem Angriff einer Gruppe angeschlossen haben, deren Angehörige eine "militante linksextremistische Ideologie" teilten sowie den Rechtsstaat und das staatliche Gewaltmonopol ablehnten.
Ihre Mitglieder sollen im Februar 2023 anlässlich des sogenannten Tags der Ehre in Budapest mindestens fünf Angriffe verübt haben. An diesem Tag kommen laut Bundesanwaltschaft jedes Jahr Rechtsextremisten aus ganz Europa nach Budapest.
Zusammen mit anderen Gruppenmitgliedern soll sich S. an zwei Überfällen auf insgesamt drei Menschen im öffentlichen Raum beteiligt haben. Die Opfer hätten Kopfverletzungen davongetragen - in einem Fall so schwere, dass sie zum Tod hätten führen können, wie es von der Bundesanwaltschaft heißt.
S. wurde im Mai in Nürnberg festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Im Juli erhob die Bundesanwaltschaft Anklage gegen sechs weitere mutmaßliche Beteiligte an der Attacke. Sie stellten sich im Januar beziehungsweise März der Polizei und wurden festgenommen. Sie verbanden dies mit dem Wunsch, in Deutschland ein Verfahren zu bekommen und der Auslieferung nach Ungarn zu entgehen. Dort würden ihnen nach Einschätzung ihrer Verteidiger überlange Haftstrafen in Verfahren drohen, die rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht genügten.
Im Juni wurde ein mutmaßlich linksextremer nichtbinärer Mensch nach Ungarn ausgeliefert. Maja T. sitzt dort seitdem in Untersuchungshaft. Das Bundesverfassungsgericht untersagte damals zwar eine Überstellung per Eilentscheidung. Der Beschluss kam aber erst bei den Behörden an, als T. schon auf dem Weg nach Ungarn war. Das Bundesverfassungsgericht rügte die Auslieferung.
Die Gruppe um Hanna S. steht nach der Anklage der Bundesanwaltschaft in der "Kontinuität" einer Gruppe von Linksextremisten um Lina E., die in Deutschland Angriffe auf Neonazis verübte. E. wurde im Mai 2023 wegen Mitgliedschaft und Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung sowie gefährlicher Körperverletzung vom Oberlandesgericht Dresden zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
Im Prozess gegen Hanna S. vor dem Oberlandesgericht München werden für Montag kommender Woche die Plädoyers der Verteidigung erwartet. Das Urteil soll am 26. September verkündet werden.
L.Durand--AMWN