-
Pfefferspray in Schule in Berlin versprüht: Unterrichtsausschluss rechtens
-
Ausfall der Lenkung droht: VW und Audi rufen knapp eine Million Pkw in die Werkstätten
-
Unfälle mit E-Scootern: Künftig haften bei Unfällen auch Vermieter
-
Selenskyj: Trump gibt Ukraine Erlaubnis für Herstellung von Patriot-Abwehrraketen
-
Studie: Deutsche Konzerne im europäischen Vergleich führend - beim Stellenabbau
-
Antragsloses Kindergeld kommt: Bundesrat gibt grünes Licht
-
Bundestag beschließt Polizeireform - im zweiten Anlauf
-
Papst Leo XIV. zu Besuch in Frankreich eingetroffen
-
Havertz und Musiala reisen ab - Klopp nominiert nach
-
Selenskyj: Trump gibt Ukraine Erlaubnis für Herstellung von Patriot-Abfangraketen
-
Iran legt den USA Vorschlag zur Öffnung der Straße von Hormus binnen einer Woche vor
-
Europas Top-Ligen greifen in FIFA-Machtkampf ein
-
VW und Audi müssen knapp eine Million Autos in Deutschland zurückrufen
-
Sachsen:45-Jähriger soll Hörgeschädigte mit falschen Anlagen betrogen haben - Anklage
-
Schwesig: Tankrabatt allein reicht nicht - Debatte im Bundesrat
-
Krankenkasse DAK erfasst 30 Prozent mehr neue Fälle von Abrechnungsbetrug
-
Pomp für Chinas Präsidenten: Trump empfängt Xi zu Staatsbankett im Weißen Haus
-
Bundestag berät erstmals über Frühstartrente - Klingbeil: Signal für Gerechtigkeit
-
Schlag gegen Cyberkriminelle: Mehr als 9000 betrügerische Rufnummern abgeschaltet
-
Britischer Weltumwanderer hängt nach 50.000 Kilometern am Ärmelkanal fest
-
Gedenkort nach CSD-Anschlag: Regenbogenbank in Berliner Tiergarten erneut beschädigt
-
Wadephul berät bei Besuch in Kanada über vertiefte Zusammenarbeit
-
Papst Leo XIV. zu Staatsbesuch in Frankreich eingetroffen
-
Bundesgerichtshof: Einzelner Eigentümer kann Kunst an Hochhausfassade nicht verbieten
-
Rhein kritisiert im Bundesrat Stopfen von Haushaltslöchern
-
Rheinland-Pfalz behält Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz - Protest der AfD
-
US-Ölsektor warnt vor möglichem Exportverbot für Diesel
-
Klopp-Debüt sorgt für Top-Quote bei RTL
-
Zentralrat der Juden bezweifelt Linken-Versprechen zu Kampf gegen Judenhass
-
Zahl auf Wohngeld angewiesener Haushalte steigt um 7,2 Prozent
-
Auftragseinbruch für das Baugewerbe im Juli
-
Schwesig fordert Bund-Länder-Gipfel zu strittigen Sozialreformen
-
Voigt verlangt Mitspracherecht für Länder bei Kür von Bundespräsidenten-Kandidat
-
UN-Vollversammlung verabschiedet Resolution zu Maßnahmen gegen Anstieg des Meeresspiegels
-
Studie: Vergesellschaftung privater Wohnungsbestände kann sinnvolle Ergänzung sein
-
Konsumklima erleidet deutlichen Dämpfer - Weniger Kaufkraft befürchtet
-
Deloitte-Analyse: EU-Handelsabkommen bieten deutschen Autobauern große Chancen
-
Keine Diskussion um 2027: Audi "sehr glücklich" mit Hülkenberg
-
Koch und das deutsche Team wittern ihre WM-Chance
-
Di Salvos klares Ziel: Drei Siege und das EM-Ticket
-
Debütant "Pippo" Treu: Wohin mit dem Trikot?
-
Für Havertz und Musiala: Klopp holt neues Personal
-
Peseschkian sieht Entscheidung über Ende des Iran-Kriegs bei den USA
-
Xi von Trump zu Staatsbankett im Weißen Haus empfangen
-
Bundesgerichtshof urteilt über Gemälde an Fassade von Wuppertaler Hochhaus
-
Pistorius trifft neuen ungarischen Verteidigungsminister in Budapest
-
Wadephul trifft bei Kanada-Besuch Außenministerin und Verteidigungsminister
-
Berliner Linkspartei entscheidet bei Parteitag über Sondierungsgespräche
-
Bundestag und Bundesrat stimmen über Tankrabatt ab
-
Starbucks will in Nordamerika zahlreiche Filialen schließen
Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Prozess womöglich ab 22. Oktober
Im Fall des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg mit sechs Toten hat das Landgericht Magdeburg dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe den Fall zur Übernahme der Strafverfolgung vorgelegt. Sollte die Bundesanwaltschaft das Verfahren übernehmen, werde der Prozess gegen den mutmaßlichen Attentäter vor dem Oberlandesgericht Naumburg geführt, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Andernfalls sei davon auszugehen, dass die Hauptverhandlung gegen den aus Saudi-Arabien stammenden beschuldigten Arzt Taleb A. am 22. Oktober in Magdeburg beginne.
Die zuständige Kammer des Landgerichts sei der Auffassung, dass es sich bei dem Tatkomplex um ein sogenanntes Staatsschutzverfahren handle. In diesem Fall wäre der Generalbundesanwalt für die Strafverfolgung zuständig und das Oberlandesgericht Naumburg für den Strafprozess. Das Gericht habe diese Rechtsauffassung in einem 46-seitigen Beschluss umfassend begründet und diesen dem Generalbundesanwalt vorgelegt.
Sollte Karlsruhe nicht in das Verfahren einsteigen, will das Magdeburger Landgericht voraussichtlich am 13. Oktober auf Grundlage der im August erhobenen Anklage gegen A. die Eröffnung des Hauptverfahrens beschließen. Möglicherweise solle dann bereits am 22. Oktober der Prozess beginnen.
A. werden sechsfacher Mord und versuchter Mord in 338 Fällen vorgeworfen. Er soll am 20. Dezember 2024 mit einem Mietwagen über den stark besuchten Weihnachtsmarkt in Magdeburg gefahren sein und zahlreiche Menschen erfasst haben. Ein neunjähriger Junge und fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren starben.
309 Menschen wurden den Ermittlungen der bisher zuständigen Generalstaatsanwaltschaft Naumburg zufolge verletzt, 29 Betroffene blieben körperlich unversehrt. Auch bei ihnen geht die Anklage jedoch von versuchtem Mord aus.
F.Schneider--AMWN