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Deutscher Verdächtiger in Fall Maddie ist frei - muss aber Fußfessel tragen
Nach mehreren Jahren in Haft ist der deutsche Verdächtige im Fall des 2007 in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann wieder frei. Nach Verbüßung einer Gefängnisstrafe wegen Vergewaltigung wurde Christian B. am Mittwoch planmäßig aus der Justizvollzugsanstalt im niedersächsischen Sehnde entlassen, wie Sprecher des Gefängnisses und der Staatsanwaltschaft Braunschweig bestätigten. Laut Staatsanwaltschaft trägt der 48-Jährige aber eine elektronische Fußfessel zur Aufenthaltsbestimmung.
Das Landgericht Braunschweig verurteilte den mehrfach unter anderem wegen Sexualdelikten vorbestraften B. 2019 wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen Touristin in Portugal im Jahr 2005, was später rechtskräftig wurde. Im vergangenen Jahr sprach das Gericht ihn in einem weiteren Prozess um mehrere mutmaßliche Vergewaltigungen in Portugal frei. Mit dem Fall Maddie hatte allerdings keines dieser Strafverfahren zu tun.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig stuft B. allerdings als Verdächtigen im Fall des Verschwindens von Maddie ein. Entsprechende Ermittlungen gegen ihn gab sie 2020 bekannt. Trotz intensiver Nachforschungen, darunter neuerliche Suchaktionen nach Beweismitteln in Portugal, mündeten diese bisher jedoch nicht in einer Anklage. Auch ein Untersuchungshaftbefehl gegen B. besteht nicht. Dessen Rechtsanwalt beklagt eine "mediale Vorverurteilungskampagne".
Nach Angaben eines Sprechers der Justizvollzugsanstalt wurde B. exakt um 09.15 Uhr entlassen. Anschließend verließ dieser das Gefängnis im Auto seines Anwalts, wie ein Reporter der Nachrichtenagentur AFP berichtete. Begleitet wurde das Fahrzeug von zwei Polizeiwagen. Vor der Haftanstalt nahe Hannover warteten zahlreiche Journalisten aus dem In- und Ausland.
Grundsätzlich ist B. nach der Haftentlassung ein freier Mann. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Braunschweig gelten für ihn jedoch gerichtliche angeordnete Auflagen. Er muss im Rahmen der sogenannten Führungsaufsicht für fünf Jahre eine elektronische Fußfessel tragen, damit die Behörden seinen Aufenthaltsort ermitteln können. Außerdem muss er jeden Wechsel seines Wohn- und Aufenthaltsorts vorab von einem Gericht genehmigen lassen.
Darüber hinaus erhält B. einen Bewährungshelfer, bei dem er sich mindestens einmal im Monat melden muss. Bei Verstößen gegen die Auflagen drohen ihm laut Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Gefängnis. Sein Anwalt kündigte gegenüber Medien bereits an, bei Gericht Beschwerde gegen die im Rahmen der Führungsaufsicht verhängten Maßnahmen einzulegen.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hält B. nach eigenen Angaben weiterhin für gefährlich. Sie beruft sich auf Feststellungen eines psychiatrischen Gutachters im letzten gegen B. geführten Prozess. Dieser sagte aus, er rechne aufgrund dessen Hangs zu schweren Straftaten mit weiteren Verbrechen.
B. hatte deutschen Ermittlern zufolge früher zeitweise in Portugal gelebt, um dort Gelegenheitsjobs nachzugehen sowie Einbrüche in Hotels und Ferienanlagen zu begehen. Während dieser Zeiten soll er auch die Vergewaltigungen begangen haben, deretwegen er angeklagt und teilweise verurteilt wurde. B. wohnte früher außerdem zeitweise unter anderem in Braunschweig, deshalb waren Staatsanwaltschaft und Gerichte dort zuletzt für seinen Fall zuständig.
Die kleine Maddie war am 3. Mai 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag aus der Ferienwohnung ihrer Familie in einer Ferienanlage in Praia da Luz an der portugiesischen Algarveküste verschwunden, während ihre Eltern in einem nahen Restaurant zu Abend aßen. Trotz großangelegter jahrelanger internationaler Fahndung und zahlreicher Aufrufe ihrer Eltern fehlt von dem Mädchen weiter jede Spur. B. ist nach aktuellem Stand der einzige konkrete Verdächtige, entsprechend groß ist auch international das Interesse an ihm.
Nach seiner Haftentlassung wurde B. einem Bericht der "Bild"-Zeitung zufolge am Mittwoch in Begleitung seines Rechtsanwalts an einem Schnellrestaurant in Niedersachsen gesichtet, die Zeitung veröffentlichte entsprechende Fotos. Zu den weiteren Plänen des Entlassenen ist öffentlich nichts bekannt. Sein Anwalt wollte sich mit Blick auf dessen Privatsphäre vor der Entlassung nicht äußern. Es gebe auch ein Konzept zu dessen Schutz, sagte er Medien.
Weiteren Berichten zufolge zogen die Behörden vor der Haftentlassung den Reisepass von B. ein, was mögliche Reisen ins außereuropäische Ausland verhindern könnte. Entsprechend berichtete der "Spiegel". Eine offizielle Bestätigung von Behördenseite dafür gab es zunächst allerdings nicht.
B.Finley--AMWN