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Spionageprozess in Dresden: Verteidigung fordert Freispruch für Hauptangeklagten
Im Prozess um mutmaßliche Spionage für einen chinesischen Geheimdienst gegen einen früheren Mitarbeiter des AfD-Politikers Maximilian Krah hat die Verteidigung vor dem Oberlandesgericht in Dresden Freispruch für den Angeklagten Jian G. gefordert. Im Fall der Mitangeklagten Yaqi X. beantragte deren Anwältin am Montag eine Bewährungsstrafe, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
In dem Verfahren wirft die Bundesanwaltschaft dem deutschen Staatsangehörigen Jian G. vor, jahrelang für einen chinesischen Geheimdienst spioniert und diesem hunderte teils sensible Dokumente übermittelt zu haben. Seine Funktion als Krahs Assistent im EU-Parlament in Brüssel soll er zur Informationsbeschaffung genutzt haben. G. muss sich wegen geheimdienstlicher Tätigkeit im besonders schweren Fall verantworten. Er bestreitet die Vorwürfe.
Bereits in der vergangenen Woche beantragte die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer für den Angeklagten G. eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren und für die Mitangeklagte X. zwei Jahre und neun Monate. Beantragt wurde auch, die Haftbefehle für beide Angeklagte in Vollzug zu lassen.
Krah hatte in seiner Zeugenaussage vor dem Oberlandesgericht gesagt, von der mutmaßlichen Agententätigkeit seines Mitarbeiters für China nichts gewusst und auch keine entsprechende Warnung erhalten zu haben. Der AfD-Politiker, der von 2019 bis März 2025 EU-Abgeordneter war, sitzt heute im Bundestag.
Die in dem Prozess mitangeklagte mutmaßliche Komplizin von G., die Chinesin X., räumte in ihrer Aussage zum Verhandlungsbeginn ein, dass sie G. ab 2023 Informationen über Flüge, Fracht und Passagiere des Flughafens Leipzig/Halle gegeben habe, wo sie damals im Logistikbereich arbeitete. Laut Bundesanwaltschaft soll sie Informationen insbesondere zum Transport von Militärfahrzeugen, Truppen und Kampfdrohnen für die Bundeswehr und nach Israel an G. weitergeleitet haben.
Gegen Krah selbst ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Es geht demnach um den Vorwurf der Geldwäsche und der Bestechlichkeit als Mandatsträger im Europäischen Parlament. Krah soll Geld aus China angenommen haben. Er bestritt die Vorwürfe. Am Donnerstag vorvergangener Woche hob der Bundestag Krahs Immunität auf und machte damit den Weg frei für Durchsuchungen im Zusammenhang mit dem Verfahren. Am selben Tag wurden den Wohn- und Büroräume des AfD-Politikers in Berlin, Sachsen und Brüssel durchsucht.
Th.Berger--AMWN