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US-Bürger in Bayern wegen Gewaltverbrechens zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt
Wegen der Tötung eines Manns in den USA hat das Landgericht im bayerischen Landshut einen US-Bürger am Donnerstag zu elfeinhalb Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Zudem ordneten die Richter nach Angaben eines Sprechers wegen Drogensucht eine Unterbringung in einer Fachklinik an. Angeklagt war ursprünglich ein Mord aus niederen Beweggründen. Davon aber war das Gericht nach der Beweisaufnahme nicht überzeugt.
In dem Prozess ging es um ein Gewaltverbrechen, das sich 2018 im US-Bundesstaat Kalifornien zugetragen hatte. Der Angeklagte floh nach der Tat aus den USA und wurde 2020 bei der Einreise am Flughafen München festgenommen, weil ein US-Haftbefehl gegen ihn vorlag. Einer Auslieferung in die USA widersetzte er sich auf juristischem Weg erfolgreich. Daher lief der Prozess in Landshut.
Laut Anklage waren der 25-jährige Angeklagte und sein Opfer an einer Straßenkreuzung in einen Streit geraten. Dabei soll der Beschuldigte versucht haben, in das Auto des später Getöteten einzusteigen. Als dieser ihn hinderte und zurückstieß, soll der Angeklagte seine Waffe gezogen und auf den Mann gezielt haben.
Demnach forderte das Opfer den Angeklagten spottend auf, ihn zu erschießen. Der Mann feuerte daraufhin mehrfach aus nächster Nähe auf seinen Kontrahenten, bevor er sich hinter das Steuer des Autos des Getöteten setzte. Er fuhr mit dessen Wagen davon, wobei er den Geschädigten noch einmal bewusst überfuhr.
Nach Angaben des Gerichtssprechers äußerte der Angeklagte in seinem sogenannten letzten Wort tiefe Reue und verwies auf den "Schmerz" den seine damalige Tat verursacht habe. Er wolle auch die Strafe akzeptieren.
Mit ihrem Urteil folgten die Richter im Wesentlichen der Forderung der Staatsanwaltschaft, die sich nach der Beweisaufnahme für eine Haftstrafe von 13 Jahren ebenfalls wegen Totschlags ausgesprochen hatte. Auch sie forderte zudem ergänzend die Unterbringung des Manns in einer Entzugsklinik.
Die Nebenklage hielt an dem Mordvorwurf fest. Die Verteidigung plädierte auf neun Jahren Haft wegen Totschlags und sprach sich ebenfalls für die Behandlung in einer Fachklinik aus.
F.Bennett--AMWN