-
Rekordzahl neuer EU-Patentanmeldungen - Anstieg vor allem von außerhalb Europas
-
Neuer Höchststand bei Studienabschlüssen ohne Abitur
-
Umfrage: Deutsche Exporteure sehen immer mehr Handelshemmnisse
-
Schriftsteller Salman Rushdie nennt Trump "korrupten Immobilienentwickler"
-
Odermatt scheidet aus, Braathen auf Siegkurs
-
Grüne fordern von Regierung ehrgeiziges Klimaschutzprogramm
-
Marihuana in Bürostühlen geschmuggelt: Schlag gegen Drogenbande in Nordrhein-Westfalen
-
Steinmeier kritisiert Iran-Krieg der USA und Israels als "völkerrechtswidrig"
-
Wegner entschuldigt sich für "kommunikative Fehler" nach Stromausfall im Januar
-
Spanische Filmlegende Carmen Maura spielt mit 80 Jahren erste Nacktrolle
-
Raketenalarm in fast der gesamten Ukraine - Behörden melden fünf Tote
-
Wadephul "befremdet und irritiert" über USA - Rede zu 75 Jahren Auswärtiges Amt
-
Söder: Koalition muss wichtige Reformen bis Pfingsten beschließen
-
Schwacher EU-Neuwagenmarkt im Februar - Verbrenner-Anteil weiter rückläufig
-
Durchsuchungen nach Stromnetz-Anschlag in Berlin
-
Frederiksen will weiter regieren: Vorgezogene Parlamentswahl in Dänemark begonnen
-
Sechs Verletzte bei iranischen Raketenangriffen auf Tel Aviv
-
Trotz Niederlage vor Gericht: Pentagon verschärft Restriktionen für Journalisten
-
Israel fliegt weitere Luftangriffe auf Libanon - Zwei Tote laut Gesundheitsministerium
-
Kwasniok-Aus in Köln für Funkel "nachvollziehbar"
-
NHL: Stützle und die Senators siegen auch in New York
-
NBA: Orlando verliert auch gegen Liga-Schlusslicht
-
Iran-Krieg: EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen fordert Ende der Kampfhandlungen
-
Machthaber Kim: Nordkoreas Status als Atommacht ist "unumkehrbar"
-
Di Salvo bedauert Wanners Entscheidung für Österreich
-
"Sehr besonders": Brand mit Lyon zurück in Wolfsburg
-
Vorgezogene Parlamentswahl in Dänemark: Frederiksen strebt dritte Amtszeit an
-
Dritte Runde der Tarifverhandlungen in Chemie- und Pharmaindustrie beginnt
-
Mindestens 66 Tote bei Absturz von Militärmaschine in Kolumbien
-
SPD-Vorsitzende Bas: Debatte über neue Köpfe an der Parteispitze hat keinen Sinn
-
Israelische Armee greift Ziele im Süden der libanesischen Hauptstadt Beirut an
-
Sieg gegen Cilic: Zverev im Achtelfinale von Miami
-
EU und Australien schließen Handelsabkommen
-
IXOPAY und Zip US stellen ein „Unified Trust Layer“-Framework vor, das Händlern dabei helfen soll, Risiken im Agentic Commerce zu reduzieren
-
BioNxt tritt in die Kommerzialisierungsphase ein – mit globalem Patentschutz und US-Fast-Track-Strategie für seine sublinguale Wirkstoffplattform
-
Zwei Tote und dutzende Verletzte bei Flugzeugunglück in New York
-
Netanjahu kündigt nach Telefonat mit Trump Fortsetzung der Angriffe im Iran an
-
Sexueller Missbrauch: Bill Cosby muss Frau Millionen-Entschädigung zahlen
-
Militärmaschine mit 125 Insassen in Kolumbien abgestürzt
-
Neuer Audi Q9 im Realitätscheck
-
Trump vertagt Angriffspläne auf iranische Kraftwerke - Teheran dementiert Gespräche mit den USA
-
Dacia Striker: Schön und solide?
-
TotalEnergies beendet Windpark-Projekte vor US-Ostküste
-
Skoda Peaq: Neuer elektrischer 7‑Sitzer
-
Zahlreiche Tote bei Absturz von kolumbianischem Militärflugzeug befürchtet
-
Trump-Regierung setzt ICE-Mitarbeiter an Flughäfen ein
-
Abzocke an deutschen Zapfsäulen?
-
Dürr sucht die Machtprobe: Rücktritt als FDP-Chef - und erneute Kandidatur
-
Neuer vollelektrischer Mercedes GLC
-
Katalonien-Tour: Lipowitz-Kollege Evenepoel Auftaktzweiter
Zwölf Jahre nach tödlichem Kranumsturz in Hessen: Baubeteiligte und Eigentümer haften
Fast zwölf Jahre nach einem tödlichen Kranumsturz im hessischen Bad Homburg sollen die Kraneigentümerin und die beim Aufbau Beteiligten Schadenersatz zahlen. Wenn ein Kran wegen einer falschen Montage umstürze, müssten das mit dem Aufbau beauftragte Unternehmen, sein Geschäftsführer und die Kraneigentümerin gemeinsam haften, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mit. (Az.: 29 U 50/24)
Konkret stritten sich die Prozessbeteiligten um Schadensersatzansprüche. Dabei ging es um einen Kranunfall im Dezember 2013 in Bad Homburg. Der Kran war während Bauarbeiten auf einen benachbarten Supermarkt gestürzt und hatte das Dach durchschlagen. Eine Kundin kam ums Leben, weitere Menschen wurden verletzt.
Zwei der bei dem Unfall Verletzten klagten nun gegen eine Firma, die den Kran aufgebaut hatte, sowie gegen deren Geschäftsführer, den Besitzer des Krans und einen Sachverständigen auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Das Landgericht Frankfurt gab der Klage in erster Instanz überwiegend statt. Dagegen legten alle Beklagten Berufung ein.
Diese Berufungen wies das Oberlandesgericht nun überwiegend zurück. Lediglich der Sachverständige muss nicht haften, wie die Richter urteilten. Die Kraneigentümerin haftet, weil sie den Kran auf einem fremden Grundstück fehlerhaft aufbauen ließ.
Auch die Firma, die den Auftrag zum Aufbau hatte, und ihr Geschäftsführer müssen zahlen. Diese verletzten eigene Sicherungspflichten. Ein Bauunternehmer muss nicht nur seinen Auftraggeber vor Schäden bewahren, sondern auch Dritte, die mit Gefahren der Baustelle in Berührung kommen.
Nur der Sachverständige, den die Kraneigentümerin mit der Prüfung nach den Unfallverhütungsvorschriften beauftragte, muss nicht haften. Dieser Vertrag hatte keine Schutzwirkung für Dritte auf dem Nachbargrundstück. Mit dem Prüfauftrag übernahm er keine Verkehrssicherungspflichten der Kraneigentümerin. Dass er es unterließ, auf Sicherheitsprobleme hinzuweisen, reicht nicht für eine Haftung aus. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
A.Malone--AMWN