-
Konsumklima erleidet deutlichen Dämpfer - Weniger Kaufkraft befürchtet
-
Deloitte-Analyse: EU-Handelsabkommen bieten deutschen Autobauern große Chancen
-
Keine Diskussion um 2027: Audi "sehr glücklich" mit Hülkenberg
-
Koch und das deutsche Team wittern ihre WM-Chance
-
Di Salvos klares Ziel: Drei Siege und das EM-Ticket
-
Debütant "Pippo" Treu: Wohin mit dem Trikot?
-
Für Havertz und Musiala: Klopp holt neues Personal
-
Peseschkian sieht Entscheidung über Ende des Iran-Kriegs bei den USA
-
Xi von Trump zu Staatsbankett im Weißen Haus empfangen
-
Bundesgerichtshof urteilt über Gemälde an Fassade von Wuppertaler Hochhaus
-
Pistorius trifft neuen ungarischen Verteidigungsminister in Budapest
-
Wadephul trifft bei Kanada-Besuch Außenministerin und Verteidigungsminister
-
Berliner Linkspartei entscheidet bei Parteitag über Sondierungsgespräche
-
Bundestag und Bundesrat stimmen über Tankrabatt ab
-
Starbucks will in Nordamerika zahlreiche Filialen schließen
-
Macron hält neue russische Mobilmachung für Ukraine-Krieg für "glaubwürdig"
-
Klopp: "Können besser spielen"
-
Umstrittener US-Investor Peter Thiel mit Axel-Springer-Preis ausgezeichnet
-
Frankreich will Soldaten zum Schutz des saudiarabischen Hafen Janbu entsenden
-
Hollywood-Star Susan Sarandon in New York bei israelkritischem Protest festgenommen
-
Portugal siegt ohne Ronaldo-Tor - Haaland glänzt
-
Klopp-Debüt von Ex-Schüler Gakpo vermasselt
-
Kanadas Hauptstadt Ottawa will "Trump Avenue" umbenennen
-
Italien beschließt Burka-Verbot und Sprachquote an Schulen
-
Newsom: Trumps Präsidentschaft nach den Kongresswahlen in bisheriger Form vorbei
-
Musiala mit Oberschenkelproblemen - Amiri als Ersatz
-
Medien: Europas Top-Ligen fordern FIFA-Reformen
-
Nach Berlin-Wahl: Evers zu neuem CDU-Fraktionschef gewählt
-
Gericht in Kroatien genehmigt Auslieferung von ukrainischem Nord-Stream-Verdächtigen
-
Nach Gerichtsentscheid: CNN, MS NOW und Politico wieder zu Weißem Haus zugelassen
-
Thüringens Ministerpräsident fordert von Union "programmatischen Neuanfang"
-
Xi bei Trump im Weißen Haus: Gipfel im Zeichen von "Superintelligenz" und Iran-Krieg
-
Treu feiert Debüt bei Klopp-Einstand
-
Xi bei Trump im Weißen Hauws: Gipfel im Zeichen von "Superintelligenz" und Iran-Krieg
-
CNN, MS NOW und Politico wieder zum Weißen Haus zugelassen
-
SPERRFRIST FREITAG 00.01 UHR: Sachsens Innenminister stellt Grundrecht auf Asyl in Frage
-
Französische Schauspielerin Marion Cotillard fürchtet sich vor Potenzial von KI
-
Abbas: Politik Israels bedroht "Leben und Existenz" der Palästinenser
-
Deutsche Zentralbankerin Schnabel wechselt von EZB zum Internationalen Währungsfonds
-
Xi von Trump im Weißen Haus empfangen
-
Weißes Haus ignoriert Gerichtsanordnung und hält Hausverbot für Medien aufrecht
-
USA-China-Gipfel in Washington: Trump betont Gemeinsamkeit bei KI - Xi ruft zu "Partnerschaft" auf
-
Trump empfängt Xi zu Gespräch im Weißen Haus
-
Beugehaft ausgesetzt: Linksextremistin Lina E. vorläufig wieder frei
-
Leo XIV. ruft zu "vorausschauendem" Handeln gegen Klimawandel auf
-
Berliner Polizei startet KI-gestützte Videoüberwachung
-
Allianz-Studie: Hitzewellen im Sommer 2026 kosten Deutschland 25 Milliarden Euro
-
Reporter von CNN, MS NOW und Politico weiter ohne Zugang zum Weißen Haus
-
Heftiger Streit um Erbe von Dolly Parton kurz nach ihrem Tod
-
Tausende demonstrieren in Sri Lanka gegen umstrittene Justizreform
500 Euro monatlicher Gewinn aus Untermiete: Berliner Wohnungsstreit beschäftigt BGH
Wohnraummangel und steigende Mieten beschäftigen nicht mehr nur Wohnungssuchende, sondern inzwischen auch das höchste Zivilgericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelte am Mittwoch über eine Konstellation, die gerade in den Großstädten immer häufiger wird: die Untermiete. Im Kern ging es um die Frage, ob ein Mieter die Wohnung mit finanziellem Gewinn untervermieten darf. (Az. VIII ZR 228/23)
Grundsätzlich dürfen Mieter die von ihnen gemietete Wohnung untervermieten. Sie brauchen dazu aber die Erlaubnis der Vermieter. Diese Erlaubnis steht Mietern zu, wenn sie ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung haben - also wenn es darum geht, ihren Wohnraum zu erhalten, wie der Vorsitzende Richter Ralph Bünger ausführte.
Das Problem ist keineswegs neu, wie in der Verhandlung deutlich wurde. So zitierte Bünger aus dem Reichsmietengesetz von 1922, das sich bereits mit Untermietverhältnissen befasste. Auch damals stiegen die Mieten und in der Folge die Untermieten in den Großstädten an, so wie heute.
Der Fall, der dem BGH vorliegt, spielt in Berlin. Dort mietet ein Mann seit 2009 eine Zweizimmerwohnung für 460 Euro Kaltmiete, die später auf knapp 500 Euro erhöht wurde. Da der Wohnungsmarkt in Berlin angespannt ist, gilt dort eine Mietpreisbremse. Bei Neuvermietungen dürfen höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden, außer für Neubauten oder nach einer Sanierung.
Nach einigen Jahren ging der Mieter für einige Zeit ins Ausland und bat die Vermieterin um die Erlaubnis, die Wohnung befristet untervermieten zu dürfen. Er bekam die Erlaubnis. Sie galt bis Ende Januar 2020. Der Mieter blieb aber länger als geplant im Ausland und vermietete die Wohnung weiter unter. Von den Untermietern verlangte er 962 Euro kalt. Zulässig wären gemäß Mietpreisbremse höchstens 748 Euro.
Zwar fragte er bei der Hausverwaltung an, ob die Untervermietung genehmigt würde, bekam aber keine Antwort. Er behielt einen Schlüssel für die Wohnung und lagerte dort auch einige persönliche Sachen. Die Vermieterin nahm sich eine neue Hausverwaltung, welche die Wohnung besichtigte und dort auf die Untermieter traf. Die Vermieterin kündigte dem Mieter.
Sie zog vor Gericht, um zu erreichen, dass sowohl er als auch die Untermieter die Wohnung räumen. Vor dem Amtsgericht in Berlin-Charlottenburg hatte die Räumungsklage keinen Erfolg. Das Berliner Landgericht entschied aber, dass der Mieter ausziehen muss. Die ordentliche Kündigung sei wirksam.
Dagegen zog der Mieter vor den BGH. Seine Anwältin argumentierte in Karlsruhe, dass er aus einem "Motivbündel" heraus gehandelt habe. Der Mieter habe ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung. Er habe nicht primär einen Gewinn erzielen, sondern seine Wohnung erhalten wollen.
Die Vermieterin gehe das Untermietverhältnis nichts an, sagte sie. Bei einer Kündigung würden gerade die Einkommensschwächsten, nämlich die Untermieter, ihre Wohnung verlieren.
Der Anwalt der Vermieterin wiederum sagte, dass es eben um das Bestandsinteresse gehe. Wenn ein Mieter wegen veränderter Umstände seine Wohnung nicht mehr ganz nutzen und nicht mehr bezahlen könne, solle ihm geholfen werden - "aber nur so weit". Es gehe nicht darum, dass der Mieter durch Untervermietung Gewinn macht.
Auch der BGH neigt nach vorläufiger Einschätzung zu dieser Sichtweise. Bleibt es dabei, müsste der Mieter ausziehen. Entschieden ist das aber noch nicht. Der Senat will ausführlich beraten und sein Urteil am 28. Januar verkünden.
P.Mathewson--AMWN