-
Konsumklima erleidet deutlichen Dämpfer - Weniger Kaufkraft befürchtet
-
Deloitte-Analyse: EU-Handelsabkommen bieten deutschen Autobauern große Chancen
-
Keine Diskussion um 2027: Audi "sehr glücklich" mit Hülkenberg
-
Koch und das deutsche Team wittern ihre WM-Chance
-
Di Salvos klares Ziel: Drei Siege und das EM-Ticket
-
Debütant "Pippo" Treu: Wohin mit dem Trikot?
-
Für Havertz und Musiala: Klopp holt neues Personal
-
Peseschkian sieht Entscheidung über Ende des Iran-Kriegs bei den USA
-
Xi von Trump zu Staatsbankett im Weißen Haus empfangen
-
Bundesgerichtshof urteilt über Gemälde an Fassade von Wuppertaler Hochhaus
-
Pistorius trifft neuen ungarischen Verteidigungsminister in Budapest
-
Wadephul trifft bei Kanada-Besuch Außenministerin und Verteidigungsminister
-
Berliner Linkspartei entscheidet bei Parteitag über Sondierungsgespräche
-
Bundestag und Bundesrat stimmen über Tankrabatt ab
-
Starbucks will in Nordamerika zahlreiche Filialen schließen
-
Macron hält neue russische Mobilmachung für Ukraine-Krieg für "glaubwürdig"
-
Klopp: "Können besser spielen"
-
Umstrittener US-Investor Peter Thiel mit Axel-Springer-Preis ausgezeichnet
-
Frankreich will Soldaten zum Schutz des saudiarabischen Hafen Janbu entsenden
-
Hollywood-Star Susan Sarandon in New York bei israelkritischem Protest festgenommen
-
Portugal siegt ohne Ronaldo-Tor - Haaland glänzt
-
Klopp-Debüt von Ex-Schüler Gakpo vermasselt
-
Kanadas Hauptstadt Ottawa will "Trump Avenue" umbenennen
-
Italien beschließt Burka-Verbot und Sprachquote an Schulen
-
Newsom: Trumps Präsidentschaft nach den Kongresswahlen in bisheriger Form vorbei
-
Musiala mit Oberschenkelproblemen - Amiri als Ersatz
-
Medien: Europas Top-Ligen fordern FIFA-Reformen
-
Nach Berlin-Wahl: Evers zu neuem CDU-Fraktionschef gewählt
-
Gericht in Kroatien genehmigt Auslieferung von ukrainischem Nord-Stream-Verdächtigen
-
Nach Gerichtsentscheid: CNN, MS NOW und Politico wieder zu Weißem Haus zugelassen
-
Thüringens Ministerpräsident fordert von Union "programmatischen Neuanfang"
-
Xi bei Trump im Weißen Haus: Gipfel im Zeichen von "Superintelligenz" und Iran-Krieg
-
Treu feiert Debüt bei Klopp-Einstand
-
Xi bei Trump im Weißen Hauws: Gipfel im Zeichen von "Superintelligenz" und Iran-Krieg
-
CNN, MS NOW und Politico wieder zum Weißen Haus zugelassen
-
SPERRFRIST FREITAG 00.01 UHR: Sachsens Innenminister stellt Grundrecht auf Asyl in Frage
-
Französische Schauspielerin Marion Cotillard fürchtet sich vor Potenzial von KI
-
Abbas: Politik Israels bedroht "Leben und Existenz" der Palästinenser
-
Deutsche Zentralbankerin Schnabel wechselt von EZB zum Internationalen Währungsfonds
-
Xi von Trump im Weißen Haus empfangen
-
Weißes Haus ignoriert Gerichtsanordnung und hält Hausverbot für Medien aufrecht
-
USA-China-Gipfel in Washington: Trump betont Gemeinsamkeit bei KI - Xi ruft zu "Partnerschaft" auf
-
Trump empfängt Xi zu Gespräch im Weißen Haus
-
Beugehaft ausgesetzt: Linksextremistin Lina E. vorläufig wieder frei
-
Leo XIV. ruft zu "vorausschauendem" Handeln gegen Klimawandel auf
-
Berliner Polizei startet KI-gestützte Videoüberwachung
-
Allianz-Studie: Hitzewellen im Sommer 2026 kosten Deutschland 25 Milliarden Euro
-
Reporter von CNN, MS NOW und Politico weiter ohne Zugang zum Weißen Haus
-
Heftiger Streit um Erbe von Dolly Parton kurz nach ihrem Tod
-
Tausende demonstrieren in Sri Lanka gegen umstrittene Justizreform
Tod von Zweijähriger in Halle: Fall wird neu aufgerollt
16 Monate nach dem Tod eines mit heißem Wasser verbrühten Kleinkinds in Halle in Sachsen-Anhalt wird der Fall neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab der Staatsanwaltschaft Recht und hob die Verurteilung von Vater, Mutter und Großmutter des Mädchens auf, wie aus einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Urteil hervorgeht. Das Landgericht Halle muss erneut verhandeln. (Az. 6 StR 192/25)
Das zweijährige Kind war im Mai 2024 an einem septischen Schock gestorben, nachdem es anderthalb Tage zuvor in der Badewanne mit heißem Wasser verbrüht worden war. Das Landgericht verurteilte den Vater wegen fahrlässiger Tötung. Es konnte nicht feststellen, dass er mit Vorsatz gehandelt hatte, als er das Kind verbrühte.
Gegen den damals 37 Jahre alten Mann verhängte es eine Haftstrafe von drei Jahren. Mutter und Großmutter bekamen Bewährungsstrafen. Sie hatten die Verletzungen dem Urteil zufolge gesehen, das Mädchen aber nicht ins Krankenhaus gebracht.
Die Staatsanwaltschaft wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand nun Rechtsfehler in der Beweiswürdigung. Der Vater hatte angegeben, nicht auf die Wassertemperatur geachtet zu haben, als er das Kind waschen wollte. Einem Sachverständigen zufolge ließen sich die Verletzungen aber nur dadurch erklären, dass die Zweijährige ins Wasser getaucht worden war.
Das lege ein absichtliches Handeln nahe, erklärte der BGH. Auch Vorstrafen des Vaters wegen Gewaltdelikten, eine bei ihm festgestellte Persönlichkeitsstörung sowie ältere Verletzungen des Kinds seien nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Außerdem hatten die Angehörigen das Kind nicht zum Arzt gebracht, obwohl sie den Feststellungen zufolge sahen, dass es ihm schlechter ging. Naheliegend sei, dass sie eine weitere Verschlechterung des Zustands billigend in Kauf genommen hättenn. Warum dies nicht so gewesen sei, habe das Landgericht nicht begründet. Es muss sich nun erneut mit dem Fall befassen.
O.M.Souza--AMWN