-
Kwasniok-Aus in Köln für Funkel "nachvollziehbar"
-
NHL: Stützle und die Senators siegen auch in New York
-
NBA: Orlando verliert auch gegen Liga-Schlusslicht
-
Iran-Krieg: EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen fordert Ende der Kampfhandlungen
-
Machthaber Kim: Nordkoreas Status als Atommacht ist "unumkehrbar"
-
Di Salvo bedauert Wanners Entscheidung für Österreich
-
"Sehr besonders": Brand mit Lyon zurück in Wolfsburg
-
Vorgezogene Parlamentswahl in Dänemark: Frederiksen strebt dritte Amtszeit an
-
Dritte Runde der Tarifverhandlungen in Chemie- und Pharmaindustrie beginnt
-
Mindestens 66 Tote bei Absturz von Militärmaschine in Kolumbien
-
SPD-Vorsitzende Bas: Debatte über neue Köpfe an der Parteispitze hat keinen Sinn
-
Israelische Armee greift Ziele im Süden der libanesischen Hauptstadt Beirut an
-
Sieg gegen Cilic: Zverev im Achtelfinale von Miami
-
EU und Australien schließen Handelsabkommen
-
Zwei Tote und dutzende Verletzte bei Flugzeugunglück in New York
-
Netanjahu kündigt nach Telefonat mit Trump Fortsetzung der Angriffe im Iran an
-
Sexueller Missbrauch: Bill Cosby muss Frau Millionen-Entschädigung zahlen
-
Militärmaschine mit 125 Insassen in Kolumbien abgestürzt
-
Neuer Audi Q9 im Realitätscheck
-
Trump vertagt Angriffspläne auf iranische Kraftwerke - Teheran dementiert Gespräche mit den USA
-
Dacia Striker: Schön und solide?
-
TotalEnergies beendet Windpark-Projekte vor US-Ostküste
-
Skoda Peaq: Neuer elektrischer 7‑Sitzer
-
Zahlreiche Tote bei Absturz von kolumbianischem Militärflugzeug befürchtet
-
Trump-Regierung setzt ICE-Mitarbeiter an Flughäfen ein
-
Abzocke an deutschen Zapfsäulen?
-
Dürr sucht die Machtprobe: Rücktritt als FDP-Chef - und erneute Kandidatur
-
Neuer vollelektrischer Mercedes GLC
-
Katalonien-Tour: Lipowitz-Kollege Evenepoel Auftaktzweiter
-
FDP-Vorstand tritt geschlossen zurück - Dürr will erneut als Chef antreten
-
Bundeswehrverband sieht deutlich höheren Personalbedarf in der Truppe
-
Scheidender Mainzer Ministerpräsident Schweitzer will in Landespolitik bleiben
-
Teils lange Haftstrafen nach tödlichem Balkonsturz bei Überfall in Hamburger Hochhaus
-
Trump vertagt Angriffspläne auf iranische Kraftwerke - Ölpreis gibt nach
-
Justizreferendum in Italien: Niederlage für Meloni zeichnet sich ab
-
FDP-Chef Dürr bietet Rücktritt an - Neuwahl von Parteispitze im Mai
-
Reiter meldet sich krank: Grüner Krause übernimmt Münchner Oberbürgermeistergeschäfte
-
Prognosen: Knapper Ausgang bei Referendum zu Justizreform in Italien
-
Bas warnt SPD vor Selbstzerfleischung - Koalition will Reformen durchziehen
-
Schnieder will nach CDU-Wahlsieg in Rheinland-Pfalz Sondierungen mit SPD vorbereiten
-
Debatte über Abschaffung von kostenloser Krankenversicherung für Ehepartner
-
IEA-Chef warnt vor schwerer Energie-Krise - Ölpreis höchst volatil
-
Sloweniens Liberale stehen nach Sieg bei Parlamentswahl vor schwierigen Koalitionsgesprächen
-
Kommunalwahl in Frankreich: Rückenwind für RN und links-grüne Siege in Metropolen
-
Gericht weist Klage von jüdischem Studenten gegen Freie Universität Berlin ab
-
Ungarn nach Berichten über Durchstechen von Infos von EU-Treffen in Erklärungsnot
-
Klimaklagen scheitern: BGH verpflichtet Autobauer nicht zu früherem Verbrenner-Aus
-
Merz "dankbar" für Vertagung von Trumps Plänen zu Angriffen auf iranische Kraftwerke
-
Wadephul nimmt deutschen Botschafter gegen israelische Kritik in Schutz
-
Merz sieht Wahlsieg in Rheinland-Pfalz als Ansporn für Reformpolitik im Bund
Landgericht: AfD muss Bundesgeschäftsstelle in Berlin nächstes Jahr räumen
Die AfD muss ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin spätestens Ende 2026 räumen. Das entschied das Berliner Landgericht am Freitag. Eine Klage des Vermieters auf eine noch frühere Räumung als Reaktion auf eine Wahlparty der Partei im Innenhof des Gebäudes wies das Gericht zugleich ab. Die außerordentlichen Kündigungen des Klägers seien unwirksam, weil dieser die Partei zuvor nicht erfolglos abgemahnt habe. (3 O 151/25)
Für das von der AfD seit 2022 als Bundesgeschäftsstelle angemietete Gebäude im Stadtteil Wittenau gibt es insgesamt drei Mietverträge, die ursprünglich bis Ende September, Ende November beziehungsweise Ende Dezember 2027 laufen sollten. Der Vermieter kündigte den Vertrag mit der Partei jedoch, nachdem diese nach der Bundestagswahl im Februar eine Wahlparty im Innenhof des Gebäudes gefeiert hatte. Dabei wurde die Fassade des Hauses unter anderem mit dem Parteilogo angestrahlt.
Nach Auffassung der klagenden Immobiliengesellschaft sind die Hofflächen und die Außenfassade des Gebäudes nicht vom Mietvertrag erfasst. Da die Partei den Auszug verweigerte, reichte der Vermieter eine Räumungsklage ein. Eine Güteverhandlung zwischen beiden Seiten scheiterte in der vergangenen Woche.
Ein weiteres Festhalten am Mietvertrag sei dem Vermieter wegen des Verhaltens der Beklagten nicht zumutbar, entschied das Landgericht nun. In seinem Urteil stellte das Gericht demnach fest, dass die AfD sich vertragswidrig verhalten habe. Die Nutzung des Hofes und der Außenfassade seien nicht vom Mietverhältnis umfasst, so dass sie eine Genehmigung der Klägerin hätte einholen müssen. Dennoch seien die außerordentlichen Kündigungen unwirksam, weil der Vermieter die Partei nicht zuvor erfolglos abgemahnt habe, befanden die Richter.
Die AfD begrüßte die Entscheidung. "Das Gericht hat unsere Rechtsauffassung wie erwartet bestätigt: Die fristlose Kündigung war juristisch unbegründet und wurde heute vollkommen zurecht abgewiesen", erklärte der stellvertretende Bundessprecher der Partei, Kay Gottschalk. Die ordentliche Kündigung habe die AfD bereits akzeptiert. Gottschalk kündigte nach der Urteilsverkündung im Gericht an, dass der Umzug der Parteizentrale möglichst bis Ende Juni 2026 abgeschlossen sein soll. Die Bundesgeschäftsstelle solle künftig "näher am Reichstag" liegen.
Bundesschatzmeister Carsten Hütter sprach von einem "Sieg für den Rechtsstaat". Das Urteil zeige "unseren Gegnern, dass sie die AfD weder in politischen Debatten noch mit juristisch Angriffen 'stellen können'".
Th.Berger--AMWN