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Angriff auf Neonazis in Ungarn: Fünf Jahre Haft für Linksextremistin Hanna S.
Wegen ihrer Beteiligung an Gewalttaten in Ungarn ist die Linksextremistin Hanna S. zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München sprach sie am Freitag wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig. Es ging um Angriffe auf mutmaßliche Neonazis am sogenannten Tag der Ehre in Budapest im Februar 2023.
An diesem Tag kommen jedes Jahr Rechtsextremisten aus ganz Europa in die ungarische Hauptstadt. Das Gericht war davon überzeugt, dass S. sich an einem Angriff von militanten Linksextremisten auf mutmaßliche Rechtsextreme beteiligt hatte.
Es war das erste Urteil in dem Zusammenhang. S. ist aber nicht die einzige, der die Angriffe in Budapest vorgeworfen werden. Im Juni erhob die Bundesanwaltschaft Anklage gegen sechs weitere mutmaßliche Beteiligte an der Attacke. Sie hatten sich im Januar beziehungsweise März der Polizei gestellt und waren festgenommen worden.
Sie erwarteten sich davon, in Deutschland ein Verfahren zu bekommen und der Auslieferung nach Ungarn zu entgehen. Dort würden ihnen nach Einschätzung ihrer Verteidiger überlange Haftstrafen in Verfahren drohen, die rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht genügten.
Im Juni 2024 war ein mutmaßlich linksextremer nichtbinärer Mensch nach Ungarn ausgeliefert worden, wo inzwischen der Prozess gegen Maja T. begonnen hat. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verbot damals zwar per Eilentscheidung eine Überstellung. Der Beschluss kam aber erst bei den Behörden an, als T. schon auf dem Weg nach Ungarn war.
Die Gruppe um Hanna S. steht nach der Anklage der Bundesanwaltschaft in der "Kontinuität" einer Gruppe von Linksextremisten um Lina E., die in Deutschland Angriffe auf Neonazis verübte. E. wurde im Mai 2023 wegen Mitgliedschaft und Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung sowie gefährlicher Körperverletzung vom Oberlandesgericht Dresden zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, der Bundesgerichtshof bestätigte die Strafe im März.
Im Fall von Hanna S. hatte die Bundesanwaltschaft einen der Fälle als versuchten Mord eingestuft und neun Jahre Haft gefordert. Dem folgte das Münchner Gericht aber nicht. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
F.Dubois--AMWN