-
Macron hält neue russische Mobilmachung für Ukraine-Krieg für "glaubwürdig"
-
Klopp: "Können besser spielen"
-
Umstrittener US-Investor Peter Thiel mit Axel-Springer-Preis ausgezeichnet
-
Frankreich will Soldaten zum Schutz des saudiarabischen Hafen Janbu entsenden
-
Hollywood-Star Susan Sarandon in New York bei israelkritischem Protest festgenommen
-
Portugal siegt ohne Ronaldo-Tor - Haaland glänzt
-
Klopp-Debüt von Ex-Schüler Gakpo vermasselt
-
Kanadas Hauptstadt Ottawa will "Trump Avenue" umbenennen
-
Italien beschließt Burka-Verbot und Sprachquote an Schulen
-
Newsom: Trumps Präsidentschaft nach den Kongresswahlen in bisheriger Form vorbei
-
Musiala mit Oberschenkelproblemen - Amiri als Ersatz
-
Medien: Europas Top-Ligen fordern FIFA-Reformen
-
Nach Berlin-Wahl: Evers zu neuem CDU-Fraktionschef gewählt
-
Gericht in Kroatien genehmigt Auslieferung von ukrainischem Nord-Stream-Verdächtigen
-
Nach Gerichtsentscheid: CNN, MS NOW und Politico wieder zu Weißem Haus zugelassen
-
Thüringens Ministerpräsident fordert von Union "programmatischen Neuanfang"
-
Xi bei Trump im Weißen Haus: Gipfel im Zeichen von "Superintelligenz" und Iran-Krieg
-
Treu feiert Debüt bei Klopp-Einstand
-
Xi bei Trump im Weißen Hauws: Gipfel im Zeichen von "Superintelligenz" und Iran-Krieg
-
CNN, MS NOW und Politico wieder zum Weißen Haus zugelassen
-
SPERRFRIST FREITAG 00.01 UHR: Sachsens Innenminister stellt Grundrecht auf Asyl in Frage
-
Französische Schauspielerin Marion Cotillard fürchtet sich vor Potenzial von KI
-
Abbas: Politik Israels bedroht "Leben und Existenz" der Palästinenser
-
Deutsche Zentralbankerin Schnabel wechselt von EZB zum Internationalen Währungsfonds
-
Xi von Trump im Weißen Haus empfangen
-
Weißes Haus ignoriert Gerichtsanordnung und hält Hausverbot für Medien aufrecht
-
USA-China-Gipfel in Washington: Trump betont Gemeinsamkeit bei KI - Xi ruft zu "Partnerschaft" auf
-
Trump empfängt Xi zu Gespräch im Weißen Haus
-
Beugehaft ausgesetzt: Linksextremistin Lina E. vorläufig wieder frei
-
Leo XIV. ruft zu "vorausschauendem" Handeln gegen Klimawandel auf
-
Berliner Polizei startet KI-gestützte Videoüberwachung
-
Allianz-Studie: Hitzewellen im Sommer 2026 kosten Deutschland 25 Milliarden Euro
-
Reporter von CNN, MS NOW und Politico weiter ohne Zugang zum Weißen Haus
-
Heftiger Streit um Erbe von Dolly Parton kurz nach ihrem Tod
-
Tausende demonstrieren in Sri Lanka gegen umstrittene Justizreform
-
Boxen: Fury gegen Joshua am 11. Dezember in Cardiff
-
13-Jähriger in Hamburg als mutmaßlicher Auftragsmörder festgenommen
-
Brandenburgs Ministerpräsident Woidke rät von Koalition mit Linkspartei ab
-
Appelle und persönliche Schicksale: Bundestag debattiert über Organspende
-
Im Westjordanland verletzter Sohn des israelischen Botschafters schwebt in Lebensgefahr
-
Neffe und Manager von Dolly Parton streiten um ihr Erbe
-
Pakistan greift mehrere Provinzen in Afghanistan aus der Luft an - vier Tote
-
Schädling für die Landwirtschaft: Invasive Zikade erstmals in der EU entdeckt
-
Deutschlands bekanntester Elch ist tot: Bert auf Weide in Brandenburg verendet
-
Polen stuft Brand in Starlink-Station als "Sabotage" und Teil "hybrider Kriegsführung" ein
-
Schulddebatte nach Berliner Olympiarückzug: Wegner kritisiert Linkspartei scharf
-
Energie, Rente, Tankrabatt: Ökonomen mit Fundamentalkritik an Bundesregierung
-
JVA Gablingen: Landgericht Augsburg lässt Anklage wegen Gefangenenmisshandlung zu
-
Geheimdienst-Reform: Warnung vor Massenüberwachung bei Debatte im Bundestag
-
Mindestens acht Tote bei russischen Angriffen auf die Ukraine
Weigerung zu Aufnahme von Dublin-Rückkehrern: EuGH-Generalanwalt legt Gutachten vor
EU-Mitgliedsstaaten werden laut einem am Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegten Gutachten nicht deshalb für die Prüfung von Asylanträgen zuständig, weil der eigentlich zuständige Staat keine Dublin-Rückkehrer aufnimmt. Diese Auffassung vertrat der zuständige EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar in seinem am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen zu einem Fall aus Deutschland. (Az. C-458/24)
Hintergrund ist die Weigerung der italienischen Regierung, Flüchtlinge aus anderen EU-Mitgliedsstaaten gemäß der Dublin-Regeln zurückzunehmen. Diese sehen vor, dass Länder in andere Mitgliedstaaten weitergereiste Flüchtlinge zurücknehmen müssen, wenn diese bei ihnen registriert wurden.
Vor diesem Hintergrund legte das Verwaltungsgericht im baden-württembergischen Sigmaringen dem EuGH einen dort anhängigen Fall zur Klärung vor. Es geht um einen Syrer, der 2023 in Deutschland einen Asylantrag stellte. Allerdings wurde er zuerst in Italien registriert, das seit längerem meist keine Dublin-Rückkehrer akzeptiert. Das Verwaltungsgericht will wissen, ob deshalb Ausnahmebestimmungen des Dublin-Verfahrens greifen, wonach die Prüfzuständigkeit in diesem Fall auf Deutschland übergeht.
Nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts ist dies rechtlich aber nicht der Fall. Die Zuständigkeit zur Prüfung eines Asylantrags gehe nach seiner Auslegung der Vorschriften nicht deshalb auf einen anderen Staat über, weil das eigentlich zuständige Land "keine Bereitschaft" zur Aufnahme von Dublin-Rückkehrern zeige. Dies gelte zumindest so lange, wie in dem eigentlich zuständigen EU-Staat keine "systemischen Schwachstellen" im Asylsystem mit der Gefahr einer "unmenschlichen Behandlung" bestünden.
Verstöße eines EU-Mitgliedsstaats gegen Verpflichtungen gemäß EU-Recht müssten anderweitig geahndet werden, betonte Szpunar. Eine Lösung der durch die "Missachtung" der Dublin-Regeln durch ein Land entstehenden Probleme könne nicht in einer Auslegung der Verordnung selbst gesucht werden, betonte er. Dafür gebe es im EU-Recht aber "geeignete Mittel".
Das Gutachten des EuGH-Generalanwalts kommt zugleich zu dem Schluss, dass die Zuständigkeit für die Asylantragsprüfung im vorliegenden Fall doch auf Deutschland übergehen kann. Dies beruht auf anderweitigen Regeln im Dublin-System, wonach dies immer dann passiert, wenn die Überstellung an den eigentlich zuständigen Mitgliedstaat nicht binnen einer Frist von üblicherweise sechs Monaten erfolgt. Laut EU-Recht sei der Grund für die Nichteinhaltung der Frist letztlich irrelevant, heißt es darin.
Die Schlussanträge sind noch kein Urteil. Die Richterinnen und Richter sind nicht daran gebunden, orientieren sich aber oft daran. Ein Termin zur Urteilsverkündung am EuGH wurde noch nicht bekanntgegeben.
A.Rodriguezv--AMWN