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Prognose: Präsidentenpartei gewinnt Parlamentswahl in Russland
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CDU-Spitzenkandidat Evers fordert stabile Regierung für Berlin
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Wahlfiasko für Merz: Wähler strafen CDU ab - Kanzler hält an Reformen fest
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Linken-Wahlsiegerin Eralp: Haben Regierungsauftrag für Berlin
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Hochrechnungen: Linkspartei gewinnt Abgeordnetenhauswahl in Berlin klar vor CDU
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Frankreichs Präsident und Kanadas Regierungschef treffen sich in Überseegebiet
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Vor Trump-Xi-Gipfel: US-Finanzminister empfängt Chinas Vize-Regierungschef in New York
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Bei Berliner Abgeordnetenhauswahl zeichnet sich höhere Wahlbeteiligung ab
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Hohe Wahlbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern bis 14.00 Uhr
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Heidenheim verschenkt Sieg in Bielefeld
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Vor Wagner-Ankunft: Hannover besiegt Bochum
Internetauftritt der Stadt Dortmund kann in aktueller Form bestehen bleiben
Das Internetportal der Stadt Dortmund darf in seiner aktuellen Form bestehen bleiben und auch über das Geschehen in der Stadt berichten. "dortmund.de" verstoße nicht gegen die Pressefreiheit und das Gebot der Staatsferne der Presse, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Er wies die Revision des Dortmunder Verlags Lensing ab, der Regionalzeitungen herausgibt. (Az. I ZR 97/21)
Der Verlag hatte auf Unterlassung geklagt, weil die Seite die Grenzen der zulässigen kommunalen Öffentlichkeitsarbeit überschreite und wettbewerbswidrig sei. Das Oberlandesgericht hatte die Klage in der Berufung bereits zurückgewiesen, nun hatte das Medienhaus auch vor dem BGH keinen Erfolg.
Der Deutsche Journalisten-Verband reagierte verhalten auf das Urteil. "Dass Stadtportale mehr machen dürfen als amtliche Bekanntmachungen oder die Öffnungszeiten der Bürgerämter zu veröffentlichen, wertet die Digitalseiten der Kommunen auf", erklärte der Vorsitzende Frank Überall. "Damit einen Konkurrenzkampf mit den Lokalredaktionen zu legitimieren, wäre problematisch." Als Alternative schlug er sinnvolle Kooperationen vor, wo sie sich anbieten.
A.Mahlangu--AMWN