-
Spitzen der Bundesparteien beraten über Ergebnis der Landtagswahlen
-
Proteste bei Herstellern und Zulieferern: "Automobil-Aktionstag" der IG Metall
-
Vorwurf Falschaussage zu Maut: Prozess gegen früheren Minister Scheuer beginnt
-
Bundesaußenminister Wadephul reist zur UN-Generaldebatte nach New York
-
Vor Trump-Xi-Gipfel: US-Finanzminister lobt Gespräche mit Chinas Vize-Regierungschef
-
Linke gewinnt Abgeordnetenhauswahl in Berlin deutlich vor CDU
-
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Schwesig gewinnt Direktmandat in Schwerin
-
AfD gewinnt Wahl in Mecklenburg-Vorpommern vor SPD - CDU verpasst Landtagseinzug
-
Schwesig kann trotz AfD-Sieg weiterregieren - CDU scheitert an Fünfprozenthürde
-
Merz hält an Reformkurs fest - trotz Wahlfiasko für die CDU
-
ARD-Hochrechnung sieht CDU in Mecklenburg-Vorpommern unter Fünfprozenthürde
-
Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Backhaus verteidigt Direktmandat in Ludwigslust
-
Linke verdankt Wahlsieg in Berlin vor allem jüngeren Menschen
-
Merz hält an Reformkurs fest - trotz Wahlfiasko für CDU
-
Knoten gelöst: Paderborn holt ersten Saisonsieg
-
Rad-WM: Evenepoel fliegt zum historischen vierten Zeitfahr-Gold
-
Bürgermeisterwahl in brandenburgischem Strausberg: Stichwahl nötig
-
Prognose: Putins Partei siegt wie erwartet bei Parlamentswahl in Russland
-
Macron: Frankreich und Kanada sind "große unabhängige Nationen und wollen es bleiben"
-
Historischer Linken-Sieg in Berlin - Spitzenkandidatin Eralp will Regierung bilden
-
Mecklenburg-Vorpommern: AfD punktete bei bisherigen Nichtwählern und Arbeitern
-
Prognose: Präsidentenpartei gewinnt Parlamentswahl in Russland
-
CDU-Spitzenkandidat Evers fordert stabile Regierung für Berlin
-
AfD sieht nach knappem Sieg in Mecklenburg-Vorpommern Regierungsauftrag bei sich
-
Handball: Magdeburg patzt gegen Melsungen
-
Wahlfiasko für Merz: Wähler strafen CDU ab - Kanzler hält an Reformen fest
-
Historischer Sieg der Linken in Berlin - Eralp will Regierung bilden
-
Nach Drohnenattacken am Wahltag: Russland kündigt verstärkte Angriffe auf Kiew an
-
Schalke und Elversberg gehen mit Remis in die Länderspielpause
-
AfD in Mecklenburg-Vorpommern knapp vor SPD - CDU muss um Einzug zittern
-
Linken-Wahlsiegerin Eralp: Haben Regierungsauftrag für Berlin
-
Merz will trotz Wahldebakels an Reformkurses festhalten
-
Hochrechnungen: AfD in Mecklenburg-Vorpommern knapp vor SPD - CDU muss zittern
-
Hochrechnungen: Linkspartei gewinnt Abgeordnetenhauswahl in Berlin klar vor CDU
-
Frankreichs Präsident und Kanadas Regierungschef treffen sich in Überseegebiet
-
Prognosen: Linkspartei gewinnt Abgeordnetenhauswahl in Berlin klar vor CDU
-
Prognosen: AfD bei Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern knapp vor SPD - CDU muss zittern
-
Italiens Regierungschefin kündigt Burka-Verbot an Schulen an
-
Vor Trump-Xi-Gipfel: US-Finanzminister empfängt Chinas Vize-Regierungschef in New York
-
Rad-WM: Grandiose Koch holt Bronze im Zeitfahren
-
Schick setzt Torserie fort: Leverkusen siegt für Hermann
-
Russische Behörden melden massive Drohnenangriffe am letzten Tag der Parlamentswahl
-
Leiche in brennendem Auto in Bayern entdeckt - Besitzer schwerverletzt in der Nähe
-
"Nein zum Krieg": Exilrussen protestieren am Wahltag vor Botschaft in Berlin
-
Trump: In Washington geplanter Triumphbogen soll auch als Armeestützpunkt dienen
-
Hohe Beteiligung bei Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
-
Bei Berliner Abgeordnetenhauswahl zeichnet sich höhere Wahlbeteiligung ab
-
Hohe Wahlbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern bis 14.00 Uhr
-
Heidenheim verschenkt Sieg in Bielefeld
-
Vor Wagner-Ankunft: Hannover besiegt Bochum
EuGH erklärt Thermofenster in Dieselfahrzeugen für unzulässig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Thermofenster, welche die Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen bei üblichen Temperaturen reduzieren, für unzulässig erklärt. Eine Ausnahme sei möglich, wenn es nachweislich den Motor vor schweren plötzlichen Risiken und so die Fahrer vor Gefahren schütze, entschied der EuGH am Donnerstag in Luxemburg. Auch dann wäre eine solche Abschalteinrichtung aber nicht erlaubt, wenn sie meistens unter normalen Bedingungen laufen müsse. (Az. C-128/20 u.a.)
Für die Abgasreinigung in Dieseln wird ein Teil der Abgase in den Motor zurückgeleitet und erneut verbrannt. Mit dem Thermofenster wird dies bei besonders warmen und vor allem kühleren Außentemperaturen reduziert oder gestoppt, weswegen die Fahrzeuge dann mehr Stickoxide ausstoßen. In den Fällen am EuGH ging es um Klagen aus Österreich gegen Volkswagen und zwei Autohändler. Die Autokäufer forderten den Kaufpreis zurück.
Die mit den Fällen befassten österreichischen Gerichte fragten den EuGH, ob das Thermofenster zulässig sei. Dessen Einschätzung ist aber auch für andere nationale Gerichte bindend, weswegen sie Auswirkungen auf Fälle in der ganzen EU haben kann. Die österreichischen Gerichte müssen nun prüfen, ob das Thermofenster in den konkreten Fällen zum Motorschutz notwendig war und ob es keine andere Lösung gab.
Sie gingen davon aus, dass der schadstoffarme Modus nur bei Außentemperaturen zwischen 15 und 33 Grad Celsius sowie bei unter 1000 Höhenmetern gewährleistet sei. Volkswagen machte vor dem EuGH geltend, dass es um die Ladelufttemperatur im Motor gehe, die durchschnittlich höher sei. Der EuGH erklärte nun aber, allein das vorlegende nationale Gericht sei für die Beurteilung des Sachverhalts zuständig.
Würden die Emissionsgrenzwerte nur bei einer Außentemperatur zwischen 15 und 33 Grad und unter 1000 Höhenmetern eingehalten, handle es sich um eine Abschalteinrichtung. Er wies auch darauf hin, dass niedrigere Temperaturen in der EU normal seien und die Abgasgrenzwerte auch dann eingehalten werden müssten.
Selbst wenn eine Abschalteinrichtung dem Schutz vor plötzlichen Gefahren diene, aber dafür unter normalen Betriebsbedingungen den größten Teil des Jahres funktionieren müsse, sei dies nicht zulässig. Sonst könnte die Ausnahme häufiger angewandt werden als das Verbot, erklärte der EuGH. Die Erstattung des Kaufpreises schloss er nicht aus - darüber müssen aber im Einzelfall die nationalen Gerichte entscheiden.
Der Autobauer Volkswagen erklärte nach der Entscheidung, er sehe sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt: "Nach den Kriterien, die der EuGH in seinem Urteil aufgestellt hat, bleiben die in Fahrzeugen des VW-Konzerns verwendeten Thermofenster zulässig." Sie schützten vor unmittelbaren Risiken für den Motor in Form von Beschädigungen oder Unfall.
Der österreichische Verbraucherschutzverein teilte dagegen mit: "Damit ist Schluss mit der Argumentation der Dieselhersteller und auch deutscher Behörden, dass diese Thermofenster für die Schonung des Motors dienen und daher legal seien."
Auch Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, erklärte: "Das Gericht bestätigt, wofür wir seit Jahren kämpfen: Nicht der Prüfstand im Labor ist das Maß der Dinge, sondern das Abgasverhalten der Fahrzeuge im normalen Betrieb auf der Straße." Kraftfahrtbundesamt (KBA) und Bundesverkehrsministerium müssten noch vor Beginn des Winterhalbjahres alle betroffenen Diesel zurückrufen und auf Kosten der Hersteller mit wirksamer Abgasreinigung nachrüsten lassen, forderte er. Die Umwelthilfe klagt eigenen Angaben zufolge zu knapp 100 Modellen verschiedener Hersteller gegen das KBA; eins der Verfahren liegt ebenfalls vor dem EuGH.
Das KBA hatte Software-Updates mit Thermofenster zugelassen. Die Updates waren von Volkswagen unter anderem aufgespielt worden, um die illegalen Manipulationen im Dieselskandal zu beheben. Tatsächlich nutzen die meisten Autobauer Thermofenster. Der Bundesgerichtshof hat Schadenersatzklagen von Fahrzeugkäufern allein wegen des Thermofensters bislang zurückgewiesen.
S.F.Warren--AMWN