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Sechs Jahre Haft für russische Sabotagepläne in Deutschland
In einem Prozess um die Planung von Sabotageakten gegen Bahnstrecken und militärische Infrastruktur in Deutschland im mutmaßlichen Auftrag Russlands hat das Oberlandesgericht München den Hauptangeklagten Dieter S. zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht verurteilte S. am Donnerstag wegen geheimdienstlicher Tätigkeit und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Zwei Mitangeklagte bekamen Bewährungsstrafen, Alexander J. zwölf Monate, Alexander D. sechs Monate.
Das Gericht blieb mit dem Strafmaß unter der Forderung der Bundesanwaltschaft. Diese hatte für den Hauptangeklagten acht Jahre und acht Monate Haft gefordert, für die beiden Mitangeklagten jeweils ein Jahr Haft auf Bewährung. Die Verteidiger aller drei Angeklagten, die neben der deutschen auch die russische Staatsbürgerschaft haben, hatten Freisprüche gefordert. S. wurde im April 2024 zusammen mit Alexander J. festgenommen. Zuletzt befand sich nur noch S. in Untersuchungshaft.
Die Bundesanwaltschaft warf den drei Angeklagten vor, für einen russischen Geheimdienst gearbeitet zu haben. S. wurden darüber hinaus unter anderem Agententätigkeit zu Sabotagezwecken und die Verabredung zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion sowie zur Brandstiftung vorgeworfen. Er soll Bahnstrecken und militärische Infrastruktur ausspioniert haben und Anschläge darauf geplant haben. Außerdem war er wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung angeklagt, weil er ab 2014 als Kämpfer für die prorussischen Separatisten der sogenannten Volksrepublik Donezk in der Ostukraine aktiv gewesen sein soll.
S.F.Warren--AMWN