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Mehr als drei Jahre Haft für verbotene Exporte an russische Rüstungsunternehmen
Das Dresdner Oberlandesgericht hat einen Geschäftsmann aus Sachsen wegen der illegalen Ausfuhr von Rüstungsgütern für russische Chemie- und Atomwaffenprogramme zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Nach Angaben einer Sprecherin sah es das Gericht am Freitag als erwiesen an, dass der Mann durch den wiederholten Verkauf militärisch nutzbarer Waren an ein von einem russischen Geheimdienst betriebenes Tarnfirmennetz gegen das deutsche Außenwirtschaftsgesetz verstieß.
Laut Feststellungen des Gerichts handelte der Firmengeschäftsführer dabei aus rein finanziellen Motiven und hatte keine darüberhinausgehenden Interessen an einer Zusammenarbeit mit dem russischen Geheimdienst. Er hatte im Rahmen einer sogenannten Verständigung sieben der ursprünglich zwölf angeklagten Taten gestanden und wurde dafür verurteilt. Das Verfahren wegen der übrigen fünf wurde eingestellt. Dadurch fielen auch einige ursprünglich ebenfalls mitangeklagte Vorwürfe wie der eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz weg.
Laut Anklage der Bundesanwaltschaft hatte der Mann über seine Firma zwischen 2017 und 2020 etwa Elektronik und Werkzeugmaschinen an russischen Spezialfirmen verkauft, die für militärische Programme zur Herstellung von Raketentechnik und Massenvernichtungswaffen tätig sind. Dabei handelte es sich um Güter, die sowohl für zivile als auch militärische Anwendungen in Frage kommen und daher aufgrund von Sanktionen nur nach Genehmigung durch die Behörden geliefert werden dürften.
Eine entsprechende Genehmigung hatte der Mann allerdings nicht. Stattdessen gab er beim Export wahrheitswidrig unverfängliche Tarnempfänger an. Durch das Urteil wurde zugleich der Gewinn der Firma des Angeklagten aus den ungenehmigten Export eingezogen. Laut Gerichtssprecherin beläuft sich die Summe auf rund 985.600 Euro.
Im Gegenzug für ein Geständnis war dem Beschuldigten demnach ein Strafmaß zwischen zwei Jahren und neun Monaten und drei Jahren und sechs Monaten in Aussicht gestellt worden. Die Bundesanwaltschaft plädierte für dreieinhalb Jahre Haft, die Verteidigung sprach sich hingegen für zwei Jahre und neun Monate aus.
L.Mason--AMWN