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Beamtenbesoldung in Berlin über Jahre verfassungswidrig
Die Besoldung der Beamten in Berlin ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über viele Jahre hinweg verfassungswidrig gewesen. Für den Zeitraum 2008 bis 2020 seien rund 95 Prozent der Besoldungsgruppen der Berliner Landesbeamten mit dem Grundgesetz unvereinbar gewesen, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Das Land Berlin muss nun bis zum 31. März 2027 eine Neuregelung schaffen.
Der Beschluss bedeutet allerdings nicht, dass nun alle Berliner Landesbeamten Nachzahlungen zu erwarten haben. Eine rückwirkende Behebung der zu niedrigen Löhne sei nur bei den Klägern des Ausgangsverfahrens nötig und bei denjenigen Beamten, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden sei, erklärte das Bundesverfassungsgericht.
Das Gericht entwickelte mit dem Beschluss seine eigene Rechtsprechung fort. Nach der Entscheidung verstieß das Land Berlin gegen das Alimentationsprinzip, wonach der Dienstherr seinen Beamten und deren Familien lebenslang einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren hat. Dies war in Berlin dem Beschluss zufolge nicht erfüllt.
Konkret ging es um die Besoldung von Berliner Beamten beispielsweise der Polizei, der Verwaltung und der Feuerwehr. Die Entscheidung wurde mit Spannung erwartet, weil auch Gerichte aus anderen Bundesländern Karlsruhe nach der Rechtmäßigkeit der Bezahlung von Landesbeamten oder Richtern fragten. So bat etwa das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht das Verfassungsgericht erst vor wenigen Tagen um eine Prüfung der Bezüge für 2022.
L.Harper--AMWN