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Tötungsdelikt an Achtjähriger: Polizeischuss auf Vater gerechtfertigt
Die Ermittlungen gegen einen Polizisten in Baden-Württemberg nach Schüssen auf einen Vater, der seine achtjährige Tochter getötet haben soll, sind eingestellt worden. Die Schussabgabe durch den Polizeibeamten sei als Nothilfe für das Mädchen gerechtfertigt gewesen, teilte die Staatsanwaltschaft Freiburg am Mittwoch mit. Der Beamte habe den 58-Jährigen auf keine andere Weise an der Tat hindern können.
Die Gewalttat hatte sich im Oktober in Bollschweil im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald während eines laufenden Polizeieinsatzes ereignet. Laut früheren Ermittlerangaben war der 58-Jährige zum Haus seiner geschiedenen Ehefrau gefahren, um die beiden gemeinsamen Kinder für das Wochenende zu sich zu holen.
Der Mann drang dann gegen den Willen seiner Exfrau in das Haus ein, brachte die Tochter in seine Gewalt und sperrte die Mutter sowie den Sohn aus. Als alarmierte Polizeibeamte durch ein Fenster sahen, dass der Mann massive Gewalt gegen seine Tochter anwandte, schoss ein Beamter auf ihn.
Der Mann wurde in den Unterbauch getroffen, konnte sich aber mit der Tochter von dem Fenster zurückziehen. Als Polizeikräfte in das Haus eindrangen, fanden sie dort die Tochter leblos vor. Der Vater wurde festgenommen und wegen der Schussverletzung im Krankenhaus behandelt. Er sitzt in Untersuchungshaft.
F.Dubois--AMWN