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Kabinett beschließt besseren Schutz vor Einschüchterungsklagen
Die Bundesregierung will Akteure der Zivilgesellschaft mit einem neuen Gesetz vor so genannten Einschüchterungsklagen schützen. Unter Einschüchterungsklagen werden unbegründete Klagen verstanden, die darauf abzielen, missliebige Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung zu unterdrücken. Gerichte sollen nun mit dem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetz bessere Möglichkeiten erhalten, mit derartigen Klagen umzugehen. Solche Klagen richten sich oft gegen Journalisten, Wissenschaftler oder Nichtregierungsorganisationen.
"Es gibt keine Demokratie ohne freie Presse, ohne kontroverse öffentliche Debatte, ohne Menschen, die den Mund aufmachen und sich engagieren", erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). "Deshalb dürfen wir es nicht zulassen, dass kritische Stimmen mundtot gemacht werden – durch Einschüchterung oder gar Bedrohung." Mit dem neuen Gesetz erhielten die Gerichte "weitere Instrumente an die Hand, um Klagemissbrauch einzudämmen".
Das Gesetz soll eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umsetzen, die sogenannte Anti-SLAPP-Richtlinie. SLAPP ist ein englisches Kürzel für Einschüchterungsklagen.
Von einer Einschüchterungsklage ist nach dem Gesetzentwurf auszugehen, wenn der Hauptzweck des Rechtsstreits darin besteht, die Beteiligung des Beklagten am öffentlichen Meinungsprozess zu verhindern, einzuschränken oder zu sanktionieren. Eine Beteiligung am öffentlichen Meinungsbildungsprozess kann demnach zum Beispiel die Teilnahme an einer Demonstration, die Veröffentlichung eines Artikels in einer Zeitung, ein Post in den sozialen Netzwerken oder die Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Studie sein.
Solche Fälle sollen in Gerichten vorrangig und beschleunigt behandelt werden. So soll laut Justizministerium gewährleistet werden, dass missbräuchliche Klagen zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgewiesen werden können. Die Kläger in solchen Fällen sollen verpflichtet werden können, für die voraussichtlichen Prozesskosten einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung der Beklagtenseite Sicherheit zu leisten.
Als Strafe soll das Gericht dem Kläger eine besondere Gerichtsgebühr auferlegen können. Für rechtskräftige Urteile von Gerichten in zweiter und dritter Instanz soll eine Veröffentlichung verpflichtend werden.
Nach Angaben des Bundesjustizministeriums tritt das Phänomen der Einschüchterungsklagen in Deutschland nur vereinzelt auf. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten jedoch, dass dies dort bereits ein größeres Problem darstellt. Die Bundesregierung wolle einer solchen Entwicklung vorbeugen.
F.Pedersen--AMWN