-
Tagesrekord: Bahn in China befördert am 1. Mai 24,8 Millionen Fahrgäste
-
Seider und Grubauer stoßen zum DEB-Team - Draisaitl sagt ab
-
Tischtennis: WM-Auftaktsieg für DTTB-Frauen
-
Mai-Kundgebungen in Berlin weitgehend friedlich - Veranstalter: Gute Stimmung
-
Kartellamt: Kraftstoffpreise zum 1. Mai um knapp 13 Cent gefallen
-
Iranische Nobelpreisträgerin Mohammadi aus Gefängnis ins Krankenhaus eingeliefert
-
Teurer Sprit wegen Iran-Kriegs: US-Billig-Airline Spirit stellt Flugbetrieb ein
-
Etappensieg für US-Abtreibungsgegner: Gericht stoppt Lieferung von Mifepriston per Post
-
Mann in Bad Ems mit Messer verletzt: Jugendliche Tatverdächtige stellt sich
-
Bericht: Krankenstand Anfang 2026 leicht zurückgegangen
-
USA wollen rund 5000 Soldaten aus Deutschland abziehen - Pistorius: War "absehbar"
-
Ex-Rennfahrer Zanardi im Alter von 59 Jahren gestorben
-
Pistorius: US-Truppenpräsenz in Europa bleibt in beidseitigem Interesse
-
Nach US-Staatsbesuch: König Charles III. besucht britisches Überseegebiet Bermuda
-
NHL: Sturm und Peterka ausgeschieden
-
Playoff-Krimis in der NBA: Orlando und Cleveland zittern
-
Die Sport-Höhepunkte am Samstag, 2. Mai
-
"Eine Weile her": Norris sorgt für Stirnrunzeln bei Mercedes
-
Schweinsteiger lobt sympathischen Kompany: "Fantastisch"
-
Mindestens 13 Tote bei israelischen Angriffen im Süden des Libanon
-
Mehr als zwei Millionen Menschen bei Gratis-Konzert von Shakira in Rio erwartet
-
Rheinland-Pfalz: Landesparteitage von CDU und SPD stimmen über Koalitionsvertrag ab
-
US-Berufungsgericht stoppt Lieferung von Abtreibungspille Mifepriston per Post
-
USA kündigen Abzug von rund 5000 US-Soldaten aus Deutschland an
-
McLaren meldet sich zurück: Norris holt Sprint-Pole
-
Nach Trumps Zollankündigung: EU hält sich "alle Optionen offen"
-
Wieder gegen Sinner: Zverev im Endspiel von Madrid
-
Keine Einigung: Verhandlungen zu Pandemie-Abkommen sollen verlängert werden
-
Trump weist neuen Vorschlag des Iran zurück - "USS Gerald R. Ford" verlässt Golfregion
-
Trump erlässt neue Sanktionen gegen Regierungs- und Wirtschaftsvertreter Kubas
-
Im Klassiker gegen Alba: Bayern feiern Hauptrundensieg
-
Verlängertes Training: Ausrufezeichen von Leclerc
-
Sechs Tote bei neuen israelischen Angriffen im Süden des Libanon
-
Trump "nicht zufrieden" mit neuem iranischen Verhandlungsvorschlag
-
Streit mit Anthropic: Pentagon schließt Vereinbarung mit anderen KI-Firmen
-
Zimmermann triumphiert in Frankfurt: "Das Nonplusultra"
-
22. Sieg in Folge: Sinner im Finale von Madrid
-
Trump will Zölle auf Autos und Lkw aus der EU auf 25 Prozent erhöhen
-
Staatsmedien: Iran hat den USA neuen Vorschlag übermittelt - Washington schweigt
-
Unglücksfall in Höhle auf der Schwäbischen Alb - Mann stirbt
-
Dschihadisten in Mali rufen zu "gemeinsamer Front" gegen Junta auf - Tuareg rücken vor
-
Motorflugzeug und Segelflieger nahe Baden-Baden abgestürzt - ein Toter
-
Lufthansa entschuldigt sich für verbummelte Oscar-Statue
-
Riera teilt aus: Berichterstattung "totaler Bullshit"
-
Hunderte Festnahmen bei Demonstrationen am 1. Mai in Istanbul
-
Furcht vor neuer Eskalation des Iran-Krieges wächst
-
Tankrabatt in Kraft: Spritpreise an den Zapfsäulen sinken
-
Bundesbankpräsident Nagel bei unveränderter Lage für Zinserhöhung im Juni
-
Trump übt erneut scharfe Kritik an Merz: "Soll sein marodes Land in Ordnung bringen"
-
Moschee in Memmingen mit Schweinekopf und Tierblut geschändet
Urteil gegen rechtsextremistische Gruppe S. rechtskräftig: BGH veröffentlicht Gründe
Das Stuttgarter Urteil gegen Angeklagte rund um die rechtsextremistische Gruppe S. ist rechtskräftig - nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine Begründung veröffentlicht. Für die Verurteilung wegen Gründung einer Terrorgruppe reicht es aus, einen "weiterführenden und richtungsweisenden Beitrag" dazu zu leisten, wie es in dem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss heißt. Eine organisatorische Führungsrolle ist demnach nicht Voraussetzung. (Az. 3 StR 100/25)
In einem Mammutprozess hatte das Oberlandesgericht Stuttgart im November 2023 zehn Angeklagte entweder wegen der Gründung, der Rädelsführerschaft, der Mitgliedschaft in der Gruppe oder wegen Unterstützung beziehungsweise Beihilfe schuldig gesprochen und Haftstrafen verhängt.
Dem Urteil zufolge wollte die Gruppe Anschläge auf Moscheen begehen, um so einen Bürgerkrieg in Deutschland auszulösen. Die Mitglieder befürchteten demnach, dass Geflüchtete und Muslime die Macht übernehmen könnten, was sie verhindern wollten. Teilweise besaßen sie illegale Schusswaffen und Munition.
Acht Angeklagte wandten sich an den BGH, um das Urteil gegen sie überprüfen zu lassen. Dieser verwarf ihre Revisionen bereits im vergangenen August und veröffentlichte nun die Gründe dafür.
Demnach muss im Einzelfall geprüft werden, welchen Beitrag der jeweilige Angeklagte zum Zustandekommen der Gruppe leistete. Wegen der Gründung der Gruppe S. waren neben dem Rädelsführer Werner S. vier Männer verurteilt worden, die sich an den BGH wandten. Diese vier stufte das Oberlandesgericht zu Recht als Gründer ein, wie der BGH nun befand.
Alle vier hätten die vom Rädelsführer Werner S. bei einem Treffen vorgestellten Pläne gebilligt. Drei von ihnen hätten ernsthaft ihre Bereitschaft dazu erklärt, selbst Anschläge zu verüben. Zwei hätten die wichtige Aufgabe der Beschaffung von Waffen übernommen. Das Erreichen des Ziels "stand und fiel mit ihren zugesagten Handlungen", wie der BGH ausführte. Alle vier Angeklagten hätten wegen ihrer rechtsextremistischen Einstellung auch starkes Interesse an der Gründung der Gruppe gehabt.
Die Pläne konnten jedoch verhindert werden: Bereits wenige Tage nach dem Gründungstreffen im Februar 2020 wurden Mitglieder und mehrere Unterstützer festgenommen. Ein Teilnehmer des Treffens hatte die Polizei informiert.
In Stuttgart begann am Donnerstag der Prozess gegen eine mutmaßliche Helferin der Gruppe. Die 61-Jährige soll für den Rädelsführer den Kontakt zu möglichen Rekruten hergestellt haben.
M.A.Colin--AMWN