-
Wirtschaftsinstitut Ifo: Sondervermögen bislang fast komplett zweckentfremdet
-
Weitere Razzia bei rechtsextremer Zelle "Letzte Verteidigungswelle"
-
Zahl von Geburtskliniken seit Wiedervereinigung halbiert
-
EuGH: Kirchenaustritt allein ist kein Grund für Kündigung
-
Preise für neue Verträge gestiegen: Iran-Krieg erreicht laut Verivox Gaskunden
-
Zahl von Mehrlingsgeburten geht weiter zurück
-
Taliban: Rund 400 Tote nach pakistanischem Angriff auf Kabul
-
EU-Migrationskommissar: Derzeit keine größere Fluchtbewegung von Iran nach Europa
-
Bundesregierung will Verdopplung der Rechenzentrumskapazität bis 2030
-
CDU-Politiker hält Bundeswehr-Einsatz in Hormus für sinnvoll - SPD hält dagegen
-
Razzia bei Verdächtigem in Hamburg: 50 Kilogramm sprengstoffgeeignete Stoffe entdeckt
-
Mindestens 23 Tote bei mutmaßlichen Selbstmordanschlägen in Nigeria
-
Zwei Menschen in Bistro in hessischem Raunheim erschossen - Täter flüchtig
-
Seider und Peterka punkten: Wichtige Siege im Playoff-Rennen
-
Unklare Lage bei Draisaitl: "Nicht viele Informationen"
-
Botschaft: Iran berät mit Fifa über Verlegung von WM-Spielen nach Mexiko
-
Siegesserie der Magic vorbei: "Einen Schritt zu langsam"
-
Iran-Krieg: Angriffe in irakischer Hauptstadt Bagdad - Mindestens vier Tote
-
Ghana mit drei Bundesliga-Spielern gegen Deutschland
-
WM: Iran verhandelt mit FIFA über Spielverlegung nach Mexiko
-
Matthäus lobt DFB-Team: "Gesehen, dass sie es können"
-
Iran: Schah-Sohn gründet Komitee für Wahrheits- und Justizkommission
-
Chile beginnt mit Bauarbeiten an Grenzbefestigungen zu Peru und Bolivien
-
Nvidia-Chef rechnet bis einschließlich 2027 mit Umsatz von einer Billion Dollar
-
Kündigung nach Kirchenaustritt: EuGH entscheidet über kirchliches Arbeitsrecht
-
Prozess gegen mutmaßlich von Russland beauftragte Spione beginnt in Stuttgart
-
Urteil wegen Polizeigewalt gegen Gelbwesten 2018 wird verkündet
-
Merz empfängt EU-Parlamentspräsidentin Metsola zu Antrittsbesuch
-
EU-Umweltminister beraten über Abkehr vom Verbrenner-Aus
-
Bauministerin Hubertz fordert Mutterschutz für selbstständige Frauen
-
Totaler Stromausfall in Kuba - Trump will Karibikinsel "nehmen"
-
Kennedy Center in Washington: Direktorium genehmigt zweijährige Renovierungsarbeiten
-
BioNxt unterzeichnet strategische Vereinbarung zur Vermarktung in Eurasien nach Erteilung des Patents für Cladribin-ODF in Eurasien und Europa
-
Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro verlässt nach Lungenentzündung Intensivstation
-
US-Richter stoppt Impf-Kurswechsel unter Trump
-
Israels Präsident nennt Iran-Krieg "Wendepunkt" für den Nahen Osten
-
Irans Blockade der Straße von Hormus: Trump beklagt mangelnde Hilfe von Verbündeten
-
Nach Angriff auf jüdische Schule: Amsterdamer Polizei verbreitet Bilder von Verdächtigen
-
Hjulmand vor Arsenal: "Eine Chance, die wir nutzen sollten"
-
Israel startet "gezielten Bodeneinsatz" im Südlibanon - Merz nennt Offensive "Fehler"
-
Warnstreik von Verdi: Keine Passagierflüge vom Berliner Flughafen am Mittwoch
-
Kritik an Vorstoß der Unicredit zur Übernahme weiterer Anteile an der Commerzbank
-
"Wir missbilligen das": Merz fordert EVP-Chef zu Klärung in Chat-Affäre auf
-
Torhüter Urbig zurück im Bayern-Training
-
Merz bezeichnet israelische Bodenoffensive im Libanon als "Fehler"
-
Straße von Hormus: Trump wirft Ländern mangelnde Hilfsbereitschaft vor
-
Russland greift Kiew am helllichten Tag an – landesweit insgesamt drei Tote
-
Merz fordert EVP-Chef Weber zur Klärung von Absprachen mit Rechtsaußen auf
-
Bayern-Stürmer Jackson für zwei Spiele gesperrt
-
Abfuhr für Trump: Bundesregierung lehnt Marine-Hilfe in Straße von Hormus ab
Urteil: Nachweis von Identität für Einbürgerung in der Regel durch Pass
Wer in Deutsc hland eingebürgert werden will, muss seine Identität in der Regel durch die Vorlage eines Passes nachweisen. Nur wenn er keinen Pass hat und auch keinen bekommen kann, gibt es andere Möglichkeiten, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied. Dann kann ein Passersatz oder ein anderes Identitätsdokument mit Foto wie ein Personalausweis oder eine Identitätskarte ausreichen. (Az. 1 C 27.24)
Das Gericht präzisierte damit sein Stufenmodell für das Einbürgerungsverfahren. Bislang standen Pass und andere amtliche Dokumente mit Foto auf derselben Stufe. Anlass für das Urteil war der Fall eines Syrers, der Deutscher werden will. Der 1994 geborene Mann ist seit 2014 in Deutschland. Er wurde als Flüchtling anerkannt, bekam zuerst eine Aufenthaltserlaubnis und dann eine Niederlassungserlaubnis.
Sein Antrag auf Einbürgerung wurde vom nordrhein-westfälischen Kreis Mettmann allerdings abgelehnt, weil der Mann keinen syrischen Pass beantragen wollte, um seine Identität zu beweisen. Schutzsuchende aus Syrien wollen das häufig nicht tun, etwa aus Angst oder wegen der Gebühren.
Im Fall des Klägers verpflichtete das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Kreis zunächst dazu, ihn einzubürgern. Denn er habe eine syrische Identitätskarte vorgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht hob das Düsseldorfer Urteil aber nun auf, das Verwaltungsgericht muss neu über den Fall entscheiden.
Vorrangig werde die Identität in solchen Fällen mit dem Pass nachgewiesen, erklärten die Leipziger Richterinnen und Richter. Ein Pass als "öffentliche, internationale Anerkennung genießende staatliche Urkunde" enthalte die völkerrechtlich verbindliche Erklärung des ausstellenden Staats, dass der Inhaber des Passes sein Staatsangehöriger sei, außerdem weitere rechtsverbindliche Angaben.
Nur wer sich keinen Pass beschaffen könne oder wem dies nicht zuzumuten sei, könne seine Identität mit einem anderen amtlichen Dokument mit Lichtbild nachweisen. Voraussetzung dafür ist, dass der Bewerber mitarbeitet und seine Identität trotzdem nicht mit Pass nachweisen kann.
Zum konkreten Fall hatte das Gericht nicht genügend Informationen. Darum verwies es ihn nach Düsseldorf zurück.
G.Stevens--AMWN