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Femizid vor Augen gemeinsamer Kinder: Lebenslange Haft für Mann in Berlin
Wegen einer tödlichen Küchenmesserattacke auf seine getrennt von ihm lebende Ehefrau in Anwesenheit der vier gemeinsamen Kinder ist Mann in Berlin zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht der Bundeshauptstadt ging nach Angaben einer Sprecherin in seiner Begründung am Montag von einem Mord aus niedrigen Beweggründen aus und sprach von einem Femizid. Der 45-Jährige handelte demnach aus Wut darüber, dass seine Ehefrau seinen Wünschen nicht uneingeschränkt folgen wollte.
Nach Angaben des Vorsitzenden Richters betrachtete der Angeklagte es als sein Recht, seine Partnerin für ihr Verhalten "zu bestrafen" und hielt sich sogar für berechtigt, "ihr das Leben zu nehmen". Nach den Feststellungen des Gerichts handelte es sich zudem um ein grausames Geschehen. Der Beschuldigte habe "teilnahmslos" beobachtet, wie die Kinder versuchten, ihre sterbende Mutter wiederzubeleben. Dabei habe er dem achtjährigen Sohn gesagt, er werde ihm "eine neue Mutter kaufen".
Das Verbrechen ereignete sich im April vergangenen Jahres in der Wohnung des Opfers im Berliner Stadtteil Britz, der Mann stach nach einem Streit mit einem Küchenmesser fünfmal zu. Die 37-Jährige flüchtete danach in das Treppenhaus des Mehrfamilienhauses, wo sie trotz der verzweifelten Bemühungen ihrer Kinder verblutete. Ihr tatverdächtiger Ehemann wurde von Einsatzkräften der Polizei im Gebäude festgenommen.
Nach Gerichtsangaben stammt die Familie aus Afghanistan und kam 2015 nach Deutschland. Der Mann und die Frau waren demnach seit 2003 nach islamischem Ritus verheiratet, die Ehe war aber insbesondere seit der Ankunft in Deutschland aufgrund von Eifersucht, Gewalttätigkeiten und kontrollierendem Verhalten des Verdächtigen "konfliktbeladen".
So verbot der Mann seiner Frau die Teilnahme an einem Deutschkurs. Ende 2024 ließ sich er sich nach islamischen Ritus scheiden und heiratete nach islamischem Ritus erneut. Nach deutschen Recht war die Scheidung noch nicht vollzogen. Da ihm die neue Beziehung nicht gefiel, wollte der Mann seine frühere Ehefrau und Mutter der gemeinsamen Kindern dann zurückgewinnen. Laut Gericht wollte diese den Plänen jedoch "zumindest nicht uneingeschränkt folgen". Das war demnach auch der Tathintergrund.
Während des Prozesses schwieg der Angeklagte. Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Totschlag und eine entsprechende Haftstrafe zwischen fünf und 15 Jahren plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Rechtsmittel sind möglich.
F.Pedersen--AMWN