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Wirtschaftsweiser erwartet Scheitern der Erbschaftsteuer vor Verfassungsgericht
Der Wirtschaftsweise und Finanzrechtsexperte Martin Werding erwartet, dass die aktuelle Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird. "Die großzügige Verschonung von Betriebsvermögen bei Schenkungen und Erbschaften verstößt gegen die Grundprinzipien einer gleichmäßigen Besteuerung", sagte Werding der "Augsburger Allgemeinen" (Dienstagausgabe). "Wenn wir höhere Erbschaften höher belasten, dann muss das für alle Vermögensarten gelten", betonte er.
Der Professor für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen der Bochumer Ruhr-Universität forderte daher eine Reform auch zu Lasten von Unternehmenserben. "Natürlich muss man Rücksicht auf die Unternehmen nehmen, etwa durch großzügige Stundungsregelungen, mit denen das Bezahlen der Steuerschuld über viele Jahre gestreckt werden kann", erklärte der Ökonom. "Aber wer 20 Millionen erbt, soll dafür auch seinen Anteil an den Fiskus abführen", betonte Werding.
In einem vergangene Woche von der SPD-Fraktion vorgestellten Konzept zur Reform der Erbschaftsteuer werden Millionen-Freibeträge für private Erben und Unternehmen sowie progressive Steuersätze vorgeschlagen. Außer aus der Union wurde auch von Seiten der Wirtschaft Kritik laut.
Nach dem SPD-Konzept soll es künftig einen Lebensfreibetrag von einer Million Euro pro Person geben, zusammengesetzt aus 900.000 Euro Erbe von Verwandten und 100.000 Euro von Dritten. Zusätzlich soll das selbstgenutzte geerbte Wohnhaus steuerfrei bleiben. Erst darüber hinaus soll Erbschaftsteuer anfallen, die progressiv ansteigt und damit hohe Erbschaften künftig deutlich stärker besteuert.
Der von der SPD vorgeschlagene Unternehmensfreibetrag soll fünf Millionen Euro betragen, außerdem soll die Steuerzahlung auf 20 Jahre gestreckt werden können. Das werde vor allem kleine und mittlere Firmen entlasten.
Während die SPD betont, dass der Großteil der Erben durch die Reform entlastet und stattdessen hohe Erbschaften belastet würden, fürchtet die Union umfassende Steuererhöhungen durch die Änderungen beim Betriebsvermögen, das bislang praktisch steuerfrei übertragen wurde.
Ch.Kahalev--AMWN