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BGH beginnt mit Verhandlung über Mord an Kasseler Regierungspräsident Lübcke
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag in Karlsruhe mit der Verhandlung über den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) begonnen. Lübcke wurde in der Nacht zum 2. Juni 2019 an seinem Wohnhaus in Nordhessen erschossen. Im Januar 2021 verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Rechtsextremisten Stephan E. wegen Mordes zu lebenslanger Haft, der Mitangeklagte Markus H. wurde vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen. (Az. 3 StR 359/21)
H. bekam nur eine Bewährungsstrafe wegen Waffendelikten. E. war zudem wegen eines Messerangriffs auf einen irakischen Flüchtling im Januar 2016 angeklagt, wurde von diesem Vorwurf allerdings freigesprochen. Gegen das Urteil legten sowohl die Familie Lübcke, die Bundesanwaltschaft und der aus dem Irak geflüchtete Nebenkläger als auch die Angeklagten Revision beim Bundesgerichtshof ein.
Die Familie Lübcke will erreichen, dass der Prozess gegen H. neu aufgerollt wird. Das Opfer des Messerangriffs greift den Teilfreispruch für E. an, die Bundesanwaltschaft die Teilfreisprüche für beide Angeklagten - und die Entscheidung, eine Sicherungsverwahrung für E. lediglich vorzubehalten. E. und H. selbst wenden sich vor dem BGH gegen ihre Verurteilung.
Der Mordfall Lübcke und der folgende Prozess erregten großes Aufsehen. Es war das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass ein Politiker aus rechtsextremen Motiven getötet wurde. Das Frankfurter Oberlandesgericht bescheinigte E. eine "von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit getragene völkisch-nationalistische Grundhaltung", er soll Lübcke wegen dessen Flüchtlingspolitik gehasst haben.
Ein Urteil will der BGH am Donnerstag noch nicht fällen. Es soll voraussichtlich am 25. August verkündet werden.
L.Miller--AMWN