-
Nach Tod von 15-Jährigem in Nordrhein-Westfalen: Tatverdächtige stellen sich
-
Volleyballer scheiden im EM-Viertelfinale aus
-
Erdogan: Welt muss unverzüglich mit Wiederaufbau des Gazastreifens beginnen
-
München und NRW-Städte bei deutscher Olympia-Bewerbung vorn
-
Rede vor der UNO: Trump hält Iran- und Ukraine-Abkommen für möglich
-
Erdogan: Angriffe auf Handelsschiffe im Schwarzen Meer sind "inakzeptabel"
-
"Demütig": Merz übt in Unionsfraktion Selbstkritik - und wirbt für Reformen
-
DOSB: Kommission sieht München dicht vor Köln/Rhein-Ruhr
-
Drohnenfund in Niedersachsen: Womöglich Sprengstoff in der Nähe entdeckt
-
EU verlängert Russland-Sanktionen um drei Jahre und streicht zwei Oligarchen von Liste
-
Trump unterzeichnet Sicherheitsabkommen mit Dänemark und Grönland
-
Pilot bei Absturz von F-16-Kampfjet auf US-Stützpunkt Spangdahlem verletzt
-
Trump ruft Mitgliedstaaten zu Abkehr von Internationalem Strafgerichtshof auf
-
EU beschließt Aufhebung von Sanktionen gegen zwei russische Oligarchen
-
Rad-WM: Deutsche Mixed-Staffel verpasst Medaille
-
Österreichischer Investor Benko erneut verurteilt: Haftstrafe um sechs Monate erhöht
-
UN-Rede: Trump kündigt Bau von zwei US-Militärstützpunkten auf Grönland an
-
Letztes Walfangunternehmen Islands kündigt Klage gegen mögliches Verbot an
-
Republikanischer US-Senator fordert Untersuchung von Hochzeitsfeier von Trumps Sohn
-
Rede vor der UNO: Trump hält Iran-Abkommen nach Kongresswahlen für möglich
-
Clan-Kontakte und Antisemitismus-Vorwürfe: Berliner Linke massiv in der Kritik
-
Wirbel um Merz-Äußerung zu Krankenkassen - SPD zufrieden, Union bremst
-
Landkreis: Ein Verletzter bei Flugzeugabsturz auf US-Stützpunkt Spangdahlem
-
Großer römischer Münzschatz auf Acker in Nordrhein-Westfalen entdeckt
-
Islamistisch motivierte Messerangriffe: Neun Jahre Jugendstrafe in Düsseldorf
-
Neue Zeitrechnung: Klopp leitet erstes Teamtraining
-
Frauenleiche in brennendem Auto in Bayern: Exmann soll 45-Jährige getötet haben
-
VGH Hessen: Kein Abschiebeverbot für Afghanen trotz schwieriger Verhältnisse
-
Guterres: USA und China sollen bei Künstlicher Intelligenz zusammenarbeiten
-
Kurz vor Fristende: EU streitet über Aufhebung von Sanktionen gegen russische Oligarchen
-
Frei mahnt rasche Reformen an - und sagt Merz Rückhalt der Fraktion zu
-
Verkehrstechnik-Messe Innotrans in Berlin eröffnet - Rekordzahl von Ausstellern
-
Autobahn für Pferd gesperrt: Polizisten unterstützen Umladen von Tier in Hessen
-
G7-Staaten fordern Ende der Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien und die Schifffahrt
-
IG Metall fordert fünf Prozent mehr Lohn - Arbeitgeber: "Realitätsfern"
-
Wadephul vor UN-Generaldebatte: Vereinte Nationen müssen "effizienter werden"
-
Endgültiges Ergebnis bestätigt Wahlausgang in Sachsen-Anhalt
-
Blessin wird Trainer in Mönchengladbach
-
Clan-Kontakte und Antisemitismus: Berliner Linke im Kreuzfeuer der Kritik
-
Nach Hausexplosion in Weimar: Weiter keine Spur von vermisstem Mann
-
Debatte um Merz-Äußerungen zur Krankenversicherung - CSU lehnt Systemänderung ab
-
Jugendlicher schießt vor Schule um sich: Elf Verletzte in der Türkei
-
CSU-Politiker Hoffmann: Koalition einig bei Härtefallregelung für Frühverrentung
-
IG Metall fordert fünf Prozent mehr Lohn bei einer Laufzeit von zwölf Monaten
-
Macron lädt zum Papstbesuch alle EU-Staats- und Regierungschefs ein
-
21 Festnahmen bei Durchsuchungen gegen illegale Zigarettenfabrik in NRW
-
Davis Cup: Deutsches Team trifft auf Großbritannien
-
CSU lehnt Systemänderung bei Krankenkassen ab - Debatte um Merz-Äußerungen
-
Große US-Sender schränken Trump-Berichterstattung ein - Protest gegen Hausverbot für CNN
-
Dos Santos: Kanzler hat trotz Frust "die volle Rückendeckung der Unionsfraktion"
Bundesgerichtshof: Makler darf Mieter mit ausländischem Namen nicht diskriminieren
Makler dürfen Wohnungssuchende nicht benachteiligen, weil sie einen ausländisch klingenden Namen haben. Für eine solche Diskriminierung haften sie, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Ein Immobilienmakler aus Hessen muss einer Frau mit pakistanischen Wurzeln nun 3000 Euro Schadenersatz zahlen. (Az. I ZR 129/25)
Humaira Waseem suchte eine Wohnung. Auf ihre Besichtigungsanfrage für eine Wohnung mit echtem Namen bekam sie eine Absage, ebenso ihr Mann und ihre Schwester. Sie bewarb sich daraufhin auf dieselbe Wohnung mit sonst identischen Angaben unter dem erfundenen Namen "Schneider" und bekam das Angebot, die Wohnung zu besichtigen. Das funktionierte auch mit zwei weiteren Bewerbungen unter deutsch klingenden Namen.
Waseem verklagte den Makler auf Entschädigung. Das Landgericht Darmstadt stellte fest, dass es sich um einen klaren Fall von Diskriminierung handelte. Es verurteilte den Makler zur Zahlung von 3000 Euro. Dieser wandte sich an den BGH, der das Darmstädter Urteil überprüfte.
Dabei ging es nicht mehr um die Frage, ob es sich tatsächlich um Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft handelte. Es war ein "ziemlich klarer Fall von Diskriminierung", wie der Vorsitzende Richter Thomas Koch feststellte. Klären musste der BGH nur, ob auch der Makler haftet - oder doch nur der Vermieter. Gesetzlich war das nicht eindeutig.
Der BGH entschied gegen den Makler. Denn nur wenn auch dieser für Diskriminierung haftet, entspricht das dem Ziel des Gesetzes, wie Koch ausführte. Dieses solle Benachteiligung wegen der Herkunft verhindern oder beseitigen. Der Makler aber sei das "Nadelöhr", das Mietinteressenten passieren müssten, um eine Wohnung überhaupt besichtigen zu können.
Waseem war zur Urteilsverkündung nach Karlsruhe gereist. Sie sprach nach dem Urteil von einer "Bestätigung" und einem "Gefühl der Gerechtigkeit", dass sie mit ihrer Erfahrung ernst genommen werde. Das Urteil habe gezeigt, "dass es sich lohnt, für seine Rechte einzustehen", fügte sie hinzu.
Auch der Deutsche Mieterbund begrüßte die Entscheidung. "Herkunft oder Name dürfen bei der Wohnungsvergabe keine Rolle spielen", erklärte dessen Präsidentin Melanie Weber-Moritz. "Wohnen ist ein Grundrecht und darf nicht von Vorurteilen abhängen", fügte sie hinzu.
D.Cunningha--AMWN