-
Magdeburg: Anklage wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung mit Diesel
-
Politische Unsicherheit löst Goldrausch aus: Nachfrage erreicht 2025 Rekordhoch
-
Türkei will im Falle eines US-Angriffs auf den Iran Grenzschutz ausbauen
-
Sabalenka zu gut - Switolina verpasst wieder das Finale
-
Grönland-Streit: Dänemark begrüßt "sehr konstruktives" Treffen mit US-Vertretern
-
Fünf Teams im Achtelfinale: Premier League dominiert
-
Organisation PAN: Äpfel meist mit mehreren Pestiziden belastet
-
Mehr Fluggäste an deutschen Flughäfen - Anstieg 2025 vor allem bei Auslandsflügen
-
Zwei Verdächtige nach wilder Verfolungsjagd in Bayern in Untersuchungshaft
-
Bundesgerichtshof: Makler darf Mieter mit ausländischem Namen nicht diskriminieren
-
"Strategische Partnerschaft": Vietnam und EU bauen Zusammenarbeit aus
-
Merz geht auf Distanz zu Trump: Kritik an Zolldrohungen und Nato-Äußerungen
-
Toter 14-Jähriger an See in Dormagen - Mordkommission ermittelt
-
BGH: Makler haftet für Diskriminierung bei Wohnungssuche
-
Von Trump angeordnete Nationalgarde-Einsätze haben 2025 fast 500 Millionen Dollar gekostet
-
Fußball: China sperrt Ex-Nationaltrainer lebenslang
-
Einwohnerzahl in Deutschland schrumpft: Geburtendefizit größer als Zuwanderung
-
Deutsche Bank meldet Rekordgewinn
-
Kallas erwartet Einstufung der iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation
-
Starmer und Xi drängen auf engere Beziehungen zwischen London und Peking
-
Becker: Längere Pause für Zverev "ein Nachteil"
-
Magic beenden Niederlagenserie
-
Zverev-Halbfinale gegen Alcaraz ab 4.30 Uhr deutscher Zeit
-
Kovac geduldig mit Guirassy: "Werden ihm helfen"
-
Trotz Trump: Goretzka erwartet "großartige" WM
-
Bayern vor möglichem deutschen Duell: "Sind vorbereitet!"
-
"Fast ein bisschen kitschig": Knorr besiegt die Selbstzweifel
-
Ex-Außenminister Joschka Fischer plädiert für atomare Aufrüstung Europas
-
Grüne: Kritis-Dachgesetz der Regierung bleibt weit hinter Erwartungen zurück
-
Stiftung Warentest beklagt sinkende Qualität bei Olivenöl
-
USA: Haftstrafe für Mann wegen geplanten Anschlags auf US-iranische Journalistin
-
Prozess gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin: Zschäpe sagt erneut als Zeugin aus
-
BGH verhandelt noch einmal über Zitate aus Buch über Helmut Kohl
-
BGH urteilt über Haftung von Makler für Diskriminierung bei Wohnungssuche
-
EU-Außenminister beraten in Brüssel über weitere Sanktionen gegen Teheran und Moskau
-
Bundesarbeitsgericht verhandelt zu Kopftuchstreit im Flugsicherheitsdienst
-
Merz gibt im Bundestag Regierungserklärung zur Außenpolitik ab
-
Litauische Regierungschefin Ruginiene zu Antrittsbesuch bei Merz in Berlin
-
Venezuelas Übergangspräsidentin: Oppositionelle "sollen in Washington bleiben"
-
Bundesnetzagentur: Gasversorgung trotz historisch niedriger Füllstände gesichert
-
Gewerkschaften drohen mit Streiks gegen geplante Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes
-
KI-Investitionen zahlen sich aus: Tech-Konzerne mit starken Gewinnsteigerungen
-
Skeptische Käufer: Tesla-Gewinn bricht im vierten Quartal ein
-
Linken-Parteispitze will bei Parteitag im Juni erneut kandidieren
-
Neil Young schenkt Menschen in Grönland freien Zugang zu seiner Musik
-
Bericht: SpaceX plant Börsengang vor Musks Geburtstag im Juni
-
Havertz und Wirtz treffen - Real muss in die Play-offs
-
BVB muss in die Play-offs
-
Slowakischer Regierungschef soll Sorge um Trumps geistige Gesundheit geäußert haben
-
Mit Slapstick und Spielfreude: Tillman schießt Bayer weiter
Bundesgerichtshof: Makler darf Mieter mit ausländischem Namen nicht diskriminieren
Makler dürfen Wohnungssuchende nicht benachteiligen, weil sie einen ausländisch klingenden Namen haben. Für eine solche Diskriminierung haften sie, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Ein Immobilienmakler aus Hessen muss einer Frau mit pakistanischen Wurzeln nun 3000 Euro Schadenersatz zahlen. (Az. I ZR 129/25)
Humaira Waseem suchte eine Wohnung. Auf ihre Besichtigungsanfrage für eine Wohnung mit echtem Namen bekam sie eine Absage, ebenso ihr Mann und ihre Schwester. Sie bewarb sich daraufhin auf dieselbe Wohnung mit sonst identischen Angaben unter dem erfundenen Namen "Schneider" und bekam das Angebot, die Wohnung zu besichtigen. Das funktionierte auch mit zwei weiteren Bewerbungen unter deutsch klingenden Namen.
Waseem verklagte den Makler auf Entschädigung. Das Landgericht Darmstadt stellte fest, dass es sich um einen klaren Fall von Diskriminierung handelte. Es verurteilte den Makler zur Zahlung von 3000 Euro. Dieser wandte sich an den BGH, der das Darmstädter Urteil überprüfte.
Dabei ging es nicht mehr um die Frage, ob es sich tatsächlich um Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft handelte. Es war ein "ziemlich klarer Fall von Diskriminierung", wie der Vorsitzende Richter Thomas Koch feststellte. Klären musste der BGH nur, ob auch der Makler haftet - oder doch nur der Vermieter. Gesetzlich war das nicht eindeutig.
Der BGH entschied gegen den Makler. Denn nur wenn auch dieser für Diskriminierung haftet, entspricht das dem Ziel des Gesetzes, wie Koch ausführte. Dieses solle Benachteiligung wegen der Herkunft verhindern oder beseitigen. Der Makler aber sei das "Nadelöhr", das Mietinteressenten passieren müssten, um eine Wohnung überhaupt besichtigen zu können.
Waseem war zur Urteilsverkündung nach Karlsruhe gereist. Sie sprach nach dem Urteil von einer "Bestätigung" und einem "Gefühl der Gerechtigkeit", dass sie mit ihrer Erfahrung ernst genommen werde. Das Urteil habe gezeigt, "dass es sich lohnt, für seine Rechte einzustehen", fügte sie hinzu.
Auch der Deutsche Mieterbund begrüßte die Entscheidung. "Herkunft oder Name dürfen bei der Wohnungsvergabe keine Rolle spielen", erklärte dessen Präsidentin Melanie Weber-Moritz. "Wohnen ist ein Grundrecht und darf nicht von Vorurteilen abhängen", fügte sie hinzu.
D.Cunningha--AMWN