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Gericht hebt Einreiseverbot gegen früheren Guantanamo-Häftling auf
Ein früherer Häftling im US-Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba darf einem Urteil vom Montag zufolge wieder nach Deutschland kommen. Der aus Mauretanien stammende Mann hat inzwischen die niederländische Staatsbürgerschaft, wie das Oberverwaltungsgericht Münster am Montag ausführte. Dadurch sei ein früheres Einreise- und Aufenthaltsverbot erloschen. Der Fall ist aber noch nicht komplett abgeschlossen - es kann noch Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.
Der Mann war früheren Angaben des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts zufolge Ende der 80er Jahre nach Deutschland gekommen und erhielt bis 1999 eine Aufenthaltserlaubnis. Anfang der 90er Jahre schloss er sich in Afghanistan der islamistischen Extremistennetzwerk El-Kaida an. Im Jahr 1992 kehrte er nach Deutschland zurück.
Er lebte in Duisburg, wurde aber im Mai 2000 wegen Sozialleistungsbetrugs zu einer Bewährungsstrafe von einem halben Jahr verurteilt. Die Stadt wies ihn daraufhin aus. Nach damaligen Recht folgte daraus ein unbefristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot, der Mann musste Deutschland verlassen.
Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 war er zwischen August 2002 und 2016 in Guantanamo inhaftiert. Die Anschläge in New York, Washington und Pennsylvania waren von El-Kaida-Islamisten verübt worden.
Nach seiner Freilassung beantragte der Mann 2020, das Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland rückwirkend zu befristen. Die Stadt Duisburg entschied aber, dass er für weitere 20 Jahre nicht einreisen dürfe. Sie begründete das Verbot damit, dass eine mögliche Verstrickung mit El-Kaida und den Anschlägen vom 11. September nicht geklärt sei. Von ihm gehe weiterhin eine Gefahr für Deutschland aus.
Er klagte vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, wo er im November 2023 Recht bekam. Das Gericht entschied, dass die Befristung aufgehoben wird. Die Stadt ging in Berufung, hatte nun aber vor dem Oberverwaltungsgericht keinen Erfolg. Denn während des Berufungsverfahrens hatte der Kläger, der inzwischen in den Niederlanden ein bekannter Autor ist, die niederländische Staatsbürgerschaft angenommen und ist somit Bürger der Europäischen Union geworden.
Das frühere Einreise- und Aufenthaltsverbot ist damit automatisch erloschen, wie das Oberverwaltungsgericht ausführte. Es kam demnach in dem Verfahren nicht darauf an, ob von dem Mann noch eine Gefahr ausgeht. Das Gericht musste nicht darüber entscheiden, ob womöglich in Zukunft ein Verlust der EU-Freizügigkeit und ein neues Einreise- und Aufenthaltsverbot auf eine solche Gefahr gestützt werden könnte.
Da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung habe, ließ das Gericht in Münster die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
L.Durand--AMWN