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Sabotagepläne: Anklage gegen dritten mutmaßlichen Russland-Spion
Im Fall von mutmaßlich geplanter Sabotage in russischem Auftrag hat die Bundesanwaltschaft einen dritten Verdächtigen angeklagt. Der Ukrainer Yevhen B. soll zusammen mit zwei weiteren Männern geplant haben, Pakete mit Brandsätzen zu verschicken, wie die Behörde am Montag in Karlsruhe mitteilte. Die anderen beiden Tatverdächtigen wurden bereits zuvor angeklagt - B. soll sie angeworben haben.
Die anderen Männer, die Ukrainer Daniil B. und Vladyslav T., wurden am 8. und 9. Mai 2025 in Deutschland festgenommen, Yevhen B. am 13. Mai in der Schweiz. Ende Dezember wurde er nach Deutschland ausgeliefert. Alle drei sollen in russischem Auftrag gehandelt haben.
Ein russischer Geheimdienst soll Yevhen B. über Mittelsmänner in Mariupol den Auftrag erteilt haben, von Köln aus zwei Pakete mit aktivierten GPS-Trackern in Richtung Ukraine zu schicken. In die Hafenstadt Mariupol im Südosten der Ukraine war die russische Armee in den ersten Monaten ihres Angriffs auf die Ukraine im Jahr 2022 einmarschiert.
Ende März 2025 schickten die Männer die Testpakete in Köln los, wie die Bundesanwaltschaft ausführte. So hätten sie Versandrouten und Transportabläufe bei dem Paketdienstleister ausforschen wollen. Yevhen B. habe die GPS-Tracker und anderes Material besorgt.
Er habe dem russischen Geheimdienst außerdem zugesagt, Pakete mit Brandsätzen aufzugeben. Diese hätten sich in Deutschland oder auf dem Weg in nicht von Russland besetzte Teile der Ukraine entzünden sollen. So sollte den Angaben zufolge möglichst großer Schaden entstehen, um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu beeinträchtigen.
Zu konkreten Sabotageakten kam es aber nicht, die Männer flogen vorher auf. Durch die Testpakete kamen Polizei und Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen T. nach Angaben der Landesregierung auf die Schliche, dann übernahm die Bundesanwaltschaft.
Angeklagt ist Yevhen B. nun wegen des Verdachts der Verabredung zur Brandstiftung und der Agententätigkeit zu Sabotagezwecken. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Oberlandesgericht Stuttgart.
S.F.Warren--AMWN