-
Nach Hausexplosion in Weimar: Weiter keine Spur von vermisstem Mann
-
Debatte um Merz-Äußerungen zur Krankenversicherung - CSU lehnt Systemänderung ab
-
Jugendlicher schießt vor Schule um sich: Elf Verletzte in der Türkei
-
CSU-Politiker Hoffmann: Koalition einig bei Härtefallregelung für Frühverrentung
-
IG Metall fordert fünf Prozent mehr Lohn bei einer Laufzeit von zwölf Monaten
-
Macron lädt zum Papstbesuch alle EU-Staats- und Regierungschefs ein
-
21 Festnahmen bei Durchsuchungen gegen illegale Zigarettenfabrik in NRW
-
Davis Cup: Deutsches Team trifft auf Großbritannien
-
CSU lehnt Systemänderung bei Krankenkassen ab - Debatte um Merz-Äußerungen
-
Große US-Sender schränken Trump-Berichterstattung ein - Protest gegen Hausverbot für CNN
-
Dos Santos: Kanzler hat trotz Frust "die volle Rückendeckung der Unionsfraktion"
-
Unionsfraktion: Weitere Spritpreisentlastungen wohl frühestens im Januar
-
FIFA: Neuendorf glaubt nicht an "Reformer" Infantino
-
Vier Sekunden: Sechsjährige Chinesin stellt Zauberwürfel-Rekord auf
-
Center Parcs will Ferienpark im Lausitzer Seenland in Brandenburg bauen
-
Juso-Chef Türmer: SPD-Vorsitzende derzeit "nicht Teil der Lösung"
-
Macron präsentiert Trump Vorschläge zur Eindämmung des Ölpreises
-
Nach Wahlsieg in Berlin: Linke will noch diese Woche mit Grünen und SPD sprechen
-
Ungarn will vorerst "kein Mitglied" der Gruppe der Karpaten-Länder sein
-
Judo-Bundesliga: Japaridse nach Ausraster lebenslang gesperrt
-
EU-Handelskammer: Chinas Exportboom "nicht tragbar" - dennoch kein Ende in Sicht
-
Verhandlungsdurchbruch: EU und Philippinen wollen Freihandelsabkommen schließen
-
Kriminalbeamtenbund: Besuch von Clanchef bei Linken-Party "Schlag ins Gesicht"
-
Geldstrafe für Zeitsoldat wegen homophober Äußerungen in Hamburg
-
Niroomand hält an Berliner Olympiaplänen fest
-
FairSquare: Infantinos Reformwille "nicht ernst gemeint"
-
Schüsse vor Schule in der Türkei: Mindestens acht Verletzte
-
Alzheimer-Experten: Fast 1,8 Millionen Menschen in Deutschland leben mit Demenz
-
Venezuelas Übergangspräsidentin in New York eingetroffen - Treffen mit Trump
-
Duale Krankenversicherung: Lauterbach sieht bei Merz "Moment der Einsicht"
-
Flensburg-Ranking: Porsche-Fahrer haben mit Abstand die meisten Punkte
-
Durchbruch in Verhandlungen über EU-Freihandelsabkommen mit den Philippinen
-
Iranischer Außenminister Araghtschi zur UN-Generaldebatte in New York eingetroffen
-
Einjähriger verschluckt in München Baustein - Kind nach Behandlung wohlauf
-
Dreijähriger in Mecklenburg-Vorpommern von Auto überrollt und gestorben
-
Bahn-Industrie erwartet deutliches Marktwachstum in kommenden Jahren
-
52-Jähriger bei Arbeitsunfall auf Oktoberfestgelände in München tödlich verletzt
-
Vier Tote durch Taifun "Dujuan" in Japan
-
Anwältin: Von ICE-Beamtem Angeschossener hat noch Kugel im Körper und leidet unter Lähmung
-
Erinnerungsstücke von Brigitte Bardot erzielen bei Auktion fast eine Million Euro
-
Deutsche Olympia-Chancen: "In der Lage, flexibel zu reagieren"
-
Aaron Donald ist zurück - Rams fertigen Giants ab
-
"Nicht kleinreden": Zverev-Bruder kontert Kritiker
-
Verbandswechsel: DFB wartet bei Ben Farhat auf grünes Licht
-
UN-Generaldebatte beginnt: Trump spricht vor Staats- und Regierungschefs
-
Selenskyj trifft Trump in New York
-
Große US-Sender schränken aus Protest gegen CNN-Hausverbot Trump-Berichterstattung ein
-
Macron: Gespräch mit Trump über Lage in Ukraine und im Roten Meer "konstruktiv"
-
KI-Assistent für vernetzte Mobilität: Akkodis und der Hamburger Verkehrsverbund präsentieren hvv mia auf der InnoTrans 2026
-
Zweitkarriere: Daniel Gerlach begleitet den Berufswechsel, ohne dass vorher jemand kündigen muss
Rechtsstreit um Waffenbesitz: Erfolg für AfD-Mitglieder in Thüringen
In Thüringen haben sich vier AfD-Mitglieder in einem Rechtsstreit um die Erlaubnis zum Waffenbesitz gegen Behörden durchgesetzt. Das Verwaltungsgericht Gera gab ihren Klagen gegen den Widerruf von waffenrechtlichen Genehmigungen beziehungsweise deren Verweigerung statt. Das Gericht kam eigenen Angaben zufolge zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für die Annahme einer gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichteten "kämpferisch-aggressiven Haltung" beim thüringischen Landesverband der AfD nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststünden. Dies sei jedoch Voraussetzung für pauschalen Waffenentzug wegen der Zugehörigkeit zu einer Partei.
Das Verwaltungsgericht entschied dabei ausschließlich mit Blick auf waffenrechtliche Erwägungen, wie es selbst betonte. Die Frage, ob der vom Thüringer Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestufte AfD-Landesverband in seiner Gesamtheit verfassungswidrige Positionen vertrete, habe in den Verfahren dagegen "keiner Entscheidung" bedurft. (Az. 1 K 443/24 Ge, 1 K 1085/24 Ge, 1 K 1086/24 Ge und 1 E 2805/25 Ge)
Laut Gericht sieht das Waffenrecht hohe Hürden für den Fall vor, dass die Behörden Mitgliedern einer nicht verbotenen Partei allein wegen deren Zugehörigkeit pauschal die waffenrechtliche Zuverlässigkeit absprechen wollen. Voraussetzung sei, dass die Partei "den Übergang zu Aggression oder Rechtsbruch" bereits erreicht habe und ihr somit eine "kämpferisch-aggressive Haltung" attestiert werde könne, erklärte es.
Nach Auffassung des Gerichts ist dies bei der Thüringer AfD bislang jedoch nicht in ausreichender Weise belegbar. Das Gericht verwies am Dienstag in diesem Zusammenhang auf einen vom Landesverfassungsschutz erstellten Vermerk mit 37 Äußerungen von AfD-Funktionären. Er vermittle aus waffenrechtlicher Sicht "kein hinreichend aussagekräftiges Bild", auf das eine Verweigerung des Waffenbesitzes für Mitglieder gestützt werden könne.
Ein Waffenverbot für Mitglieder einer Partei sei generell aber auch ohne Feststellung der Verfassungswidrigkeit prinzipiell möglich, betonte das Gericht. Das ergebe sich "aus den Bedeutung der durch das Waffenrecht geschützten Rechtsgüter" - konkret dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Entscheidungen sind demnach noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Gericht die Berufung zum Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar zu.
Konkret richteten sich die Klagen der vier AfD-Mitglieder demnach gegen nicht genannte Landkreise und eine nicht genannte kreisfreie Stadt. In drei Fällen widerriefen deren Fachbehörden waffenrechtliche Erlaubnisse, in einem Fall lehnten sie eine Erteilung ab. Wesentliche Begründung war nach Gerichtsangaben in allen Fällen die Zugehörigkeit der Betroffenen zur AfD. Dagegen gingen diese vor dem Verwaltungsgericht in drei Klageverfahren und einem Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz vor.
F.Dubois--AMWN